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Die Bündner Regierung kann den Entwurf für eine Spielbanken-Verordnung des Bundes nicht unterstützen. Sie lehnt die zahlreichen Verschärfungen der Spiel- und Betriebsvorschriften klar ab, weil diese den Fortbestand der Spielbanken stark gefährden würden.
Die Bündner Regierung vertritt die Auffassung, dass Spielbanken einen massgeblichen Beitrag dazu leisten, den Tourismus zu fördern. Sie hält in diesem Zusammenhang fest, dass die Spielbanken für den Kanton Graubünden auch eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung erlangt und zur Entlastung des Finanzhaushalts beigetragen haben. Die Regierung ist deshalb an einer sorgfältigen Ausführungs-Gesetzgebung zum Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken (SBG) sehr interessiert. Sie erwartet aber auch, dass die vor und während den parlamentarischen Beratungen des Spielbanken-Gesetzes wiederholt abgegebenen Beteuerungen und Erklärungen auch eingehalten werden, wonach die Spielbanken-Abgaben massgeblich dazu verwendet würden, die vielfältigen touristischen Anstrengungen zu unterstützen. Der vorliegende Verordnungsentwurf mit den zahlreichen Belastungen, Auflagen, Verboten und Einschränkungen lasse indessen wenig Hoffnung aufkommen, dass ein prosperierendes und volkswirtschaftlich nutzbringendes Spielbanken-Gewerbe ermöglicht werden soll. Vielmehr befürchtet die Regierung, dass wegen der hohen Abgaben und einschneidenden Betriebsvorschriften das Betreiben insbesondere von Spielbanken mit einer B-Konzession unattraktiv wird. Damit wäre einerseits der Fortbestand der bestehenden drei Kursäle in Graubünden (Arosa, Davos und St. Moritz) ernsthaft gefährdet und andererseits die Eröffnung weiterer Betriebe wohl ausgeschlossen. Eine solche Entwicklung wäre nicht nur wegen des Verlusts von Arbeitsplätzen sehr zu bedauern, sondern auch mit Blick auf die anderen positiven Auswirkungen der Kursäle im touristischen Bereich. Der Kanton verlöre eine wichtige Einnahmequelle und die Standort-Gemeinden der heutigen Casinos würden an Attraktivität einbüssen. Die Bündner Regierung ersucht den Bundesrat daher mit Nachdruck, den Entwurf zur Spielbanken-Verordnung nochmals eingehend zu überarbeiten und zu vereinfachen. Dabei sei den Spielbanken-Betreibenden eine grössere Eigenverantwortung zuzugestehen und die fiskalischen Auswirkungen der Vorlage müssten besonders beachtet werden.
Spielbanken mit A-Konzession sind sog. Grand-Casinos mit Tischspielen und Spielen am Glücksspiel-Automaten. Sie dürfen verschiedene Jackpots auch untereinander vernetzen.
Spielbanken mit B-Konzession sind sog. Kursäle mit höchstens drei Tischspielen und Spielen am Glücksspiel-Automaten, wobei das Verlust- und Gewinnpotenzial begrenzt ist. Sie dürfen nur ein limitiertes Jackpot-System betreiben.

Einheitliche Aufnahmeprüfungen an Bündner Mittelschulen
Das neue Bündner Mittelschul-Gesetz verlangt nach Massnahmen, um die Ausbildungsqualität zu sichern. In diesem Sinn wird eine neue Verordnung über die Aufnahmeprüfungen an die Bündner Mittelschulen erlassen und die bisherige Verordnung über die Aufnahmeprüfungen und Promotionen an den Gymnasialabteilungen und an der Handels-Mittelschule der Bündner Kantonsschule entsprechend bereinigt. Materiell regelt der neue Erlass den Eintritt in das Gymnasium (einschliesslich Untergymnasium), die Handels-Mittelschule und die Diplom-Mittelschule an Bündner Mittelschulen. Folgende Neuerungen stechen hervor:
- Die Aufnahmeprüfungen sind einheitlich gestaltet, werden zeitgleich dezentral durchgeführt und einheitlich bewertet.
- Die bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt in jede Bündner Mittelschule.
- Die Prüfungsfächer berücksichtigen die Anliegen aus Italienischbünden und der Rumantschia.
- Die Übertrittsnote der Lehrkraft der abgebenden Schulstufe wird berücksichtigt.

Kulturbeiträge
Aus Mitteln der interkantonalen Landeslotterie werden Beiträge für kulturelle Zwecke im Gesamtbetrag von rund 354'000 Franken an 66 Adressaten ausgerichtet.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen des Bundes, die Medizinalausbildung zu reformieren. Der Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen deckt die bisher vom Freizügigkeitsgesetz geregelte Phase der akademischen Grundausbildung der Ärzte, Zahnärztinnen, Veterinäre, Apothekerinnen und neu auch der Chiropraktoren ab. Die zentralen Anliegen des Gesetzesentwurfs gehen dahin, eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung durch optimale Ausbildung zu erhalten und zu fördern sowie die interkantonale und internationale Freizügigkeit für Medizinalpersonen zu gewährleisten. Den Studierenden soll zudem mehr Flexibilität beim Gestalten des Studiums gegeben werden, wobei auch die Mobilität gefördert wird. Positiv bewertet die Regierung insbesondere, dass die Studiengestaltung durch vermehrtes Ausrichten auf Lernziele flexibilisiert, das Studium in ein Kern- und ein Mantelstudium aufgeteilt und dass eine Akkreditierung der Ausbildungsstätten eingeführt werden soll. Bedauert wird aber, dass das Weiterbildungs-Obligatorium für gewisse Berufe nicht gelten soll. Ungelöst ist zudem das Problem, dass für einen schweizerischen Facharzt-Titel eine Weiterbildungszeit von mindestens fünf Jahren erforderlich ist, während entsprechende europäische Diplome in wesentlich kürzerer Zeit erworben werden können. Diese Benachteiligung der einheimischen Ärzteschaft ist im Hinblick auf einen freien Personenverkehr unhaltbar und muss beseitigt werden. Im Entwurf fehlen zudem Übergangsbestimmungen, die die Besitzstandswahrung z.B. für praktizierende Ärzte und Ärztinnen ohne Facharzt-Titel regeln. Die Regierung erachtet es als unerlässlich, diese Fragen im Gesetz zu klären.
In Übereinstimmung mit den Ostschweizer Kantonen nimmt die Bündner Regierung Stellung zum Inventar und zur Verordnung der Amphibien-Laichplätze von nationaler Bedeutung. Dabei stelle sich die Frage, wie zweckmässig es ist, ein neues Bundesinventar über einen Teil der Fortpflanzungs-Gewässer für eine ausgewählte Artengruppe zu erlassen. Im Churer Rheintal oder in der Mesolcina wäre eine räumlich ausgerichtete Betrachtungsweise vorzuziehen, da nicht die zufällige Anzahl von Inventarobjekten für das Erhalten der Arten bedeutsam ist, sondern die Vernetzung der einzelnen Lebensräume. Deshalb wäre zu prüfen, ob nicht "Schwerpunkt-Gebiete für den Amphibienschutz" bezeichnet werden könnten.

Aus Regionen und Gemeinden
Das Projekt für den Neubau eines Schulpavillons auf dem Areal der Herold-Schule in Chur wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von 975'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von zehn Prozent zugesichert.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Kreisverfassungen Rhäzüns und Thusis, die neue Verfassung von Disentis/Mustér, die geänderten Verfassungen von Castasegna und Trun, die Teilrevision der Statuten des Abfallbewirschaftungs-Verbands Mittelbünden sowie die Teilrevision der Ortsplanung von Alvaschein.

Personelles
Patricia Schmed-Sialm, geb. 1969, von Untervaz und Disentis/Mustér, wohnhaft in Chur, wird Lehrerin für Romanisch (Sursilvan) und ein weiteres Fach am Seminar mit einem Pensum von 60 Prozent.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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