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Die Gerichtsorganisation in Graubünden soll professioneller und wirksamer werden. Diese Zielsetzung wird von allen geteilt. Im Hinblick auf die zweite Lesung will die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats mit ausgewogenen Vorschlägen zum Gelingen des wichtigen Reformwerks beitragen.

Eine Reform der bündnerischen Gerichtsorganisation ist nach Auffassung der grossrätlichen Vorberatungs-Kommission zwingend nötig. Im Hinblick auf die zweite Lesung im Grossen Rat hat die Kommission unter dem Präsidium von Grossrat Andrea Brüesch und in Anwesenheit des zuständigen Regierungsrats Peter Aliesch die Botschaft zur Gerichtsreform beraten. Auf Grund der Diskussionen im Grossen Rat anlässlich der ersten Lesung im Mai schlägt die Kommission verschiedene Änderungen vor. Sie hat das klare Ziel, die Realisierung der umsichtigen, ausgewogenen und auf die Verhältnisse im Kanton Graubünden abgestimmten Reformvorlage zu ermöglichen. Dieser Blick aufs Ganze legt eine Zurückhaltung bei Begehren nahe, welche die Vorlage als Einheit belasten.
Im Mai hatten sich die Kreispräsidenten im Grossen Rat erfolgreich gegen das Übertragen von einzelnen Kompetenzen an den Bezirksgerichtspräsidenten gewehrt. Die Kommission beachtet diesen Grundsatzentscheid und verzichtet nun auf ein erneutes Prüfen dieser Frage. Auch ohne diesen Punkt erachtet sie die Reform als notwendig und wichtig. Sie ist überzeugt, dass damit die Akzeptanz der Vorlage weiter gesteigert werden kann.

Verbesserungen bei unentgeltlicher Rechtspflege und der Gewaltentrennung
Eine Neuregelung schlägt die Vorberatungs-Kommission bei der unentgeltlichen Rechtspflege vor. Mit einer neuen Zuständigkeitsordnung sollen die steigenden Kosten in diesem Bereich in den Griff bekommen werden. Der überarbeitete Vorschlag der Kommission führt zu keiner Kostenverschiebung zwischen Kanton und Gemeinden und trägt deren berechtigten Anliegen Rechnung.
Unterschiedlicher Auffassung ist die Kommission, in welchem Umfang der Grundsatz der Gewaltentrennung im Kanton Graubünden gestärkt werden soll. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass die Unabhängigkeit der Justiz besser zu gewährleisten ist. Eine Mehrheit der Kommission will neben den Mitgliedern der kantonalen Gerichte nur die Bezirksgerichtspräsidenten und vollamtlichen Bezirksrichter vom Grossen Rat ausschliessen. Demgegenüber beantragt die Kommissionsminderheit eine weitergehende Lösung mit einer strikten Trennung von Richteramt und Grossem Rat, die auch die Kreispräsidenten und deren Stellvertreter erfasst.

Wesentliche Punkte der Gerichtsreform
Angestrebt wird mit der Reform, insbesondere bei den erstinstanzlichen Gerichten die Effizienz zu erhöhen, die Qualität zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen. Diese Verbesserungen liegen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Denn funktionierende Justiz bedeutet, dass die Ansprüche der Bevölkerung von den Gerichten optimal und rasch behandelt und beurteilt werden. Dabei schliesst die Zielsetzung die Wahl von Laienrichterinnen und Laienrichtern keineswegs aus. Im Sinne einer bürgernahen Justiz soll eine juristische Ausbildung weiterhin nicht Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Gericht sein.
Die Kernpunkte der vorgeschlagenen Gerichtsreform betreffen das Vermittleramt, die Zuständigkeiten im Strafprozess, die Bezirkseinteilung sowie die Organisation der Bezirksgerichte. Die entsprechenden Vorschläge sind weitgehend unbestritten und wurden vom Grossen Rat bereits gutgeheissen. Es handelt sich um folgende Punkte:
 
- Die Vermittlerfunktion wird dem Kreispräsidenten übertragen. Dieser bleibt daneben Einzelrichter und Strafmandatsrichter mit erweiterten Kompetenzen.
- Die Kreisgerichte und die Kreisgerichts-Ausschüsse werden aufgehoben und die strafrechtlichen Zuständigkeiten auf die Bezirksgerichte bzw. deren Ausschüsse übertragen. Für Verwaltungsaufgaben der Kreise ist nun generell der Kreisrat zuständig.
- Um gute Voraussetzungen für eine effiziente Justiz zu schaffen, sollen einzelne Bezirke zusammengelegt und geographisch weitgehend an die heutigen Regionen angeglichen werden.
- Um die Bezirksgerichte zu stärken sollen diese neu direkt durch die Stimmberechtigten gewählt werden.
 
Der Grosse Rat wird die Gerichtsreform in seiner Oktobersession in zweiter Lesung behandeln und verabschieden. Stimmt auch der Grosse Rat der Gerichtsreform zu, werden die Bündner Stimmberechtigten voraussichtlich in der Volksabstimmung vom 12. März 2000 darüber befinden können. So wären an den Kreiswahlen im Mai 2000 neben den Mitgliedern des Grossen Rats nur noch die neuen Funktionen (Kreispräsident/in und Stellvertreter/in) zu besetzen. Das Inkrafttreten der Reform ist auf Anfang 2001 vorgesehen. Die Amtsdauer der übrigen Amtsträger und -trägerinnen (Kreisrichter/innen und Vermittler/innen) wird bis dahin verlängert.

Auskunftsperson:
Grossrat Dr. Andrea Brüesch, Churwalden, Tel. 081-284 77 44 oder 284 77 41

Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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