An den Kreiswahlen des Jahres 2000 werden die Kreise Chur, Fünf
Dörfer und Maienfeld je einen zusätzlichen Grossrats-Sitz auf Kosten der
Kreise Misox, Poschiavo und Thusis erhalten. Diese Konsequenz ergibt
sich aus den kürzlich publizierten Statistiken des Bundes. Massgebend,
wie die Grossrats-Sitze auf die Kreise verteilt werden, ist nämlich die
schweizerische Wohnbevölkerung der Kreise auf Grund der Bundesstatistik,
die jeweils im Jahr vor den Kreiswahlen publiziert wird. Bezogen auf die
Kreiswahlen 2000 ist demnach auf die 1999 publizierten Zahlen, d.h. auf
den Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 1998, abzustellen. Das
Verteilungsverfahren (sog. Bruchzahl-Verfahren) garantiert den kleinen
Kreisen einen Sitz und regelt im Übrigen die proportionale Verteilung
der noch vorhandenen Sitze auf die verbleibenden Kreise. Insgesamt kommt
es dabei zu den erwähnten drei Sitzverschiebungen.
Medien und Demokratie
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zu den geplanten
neuen Bestimmungen in der Bundesverfassung (BV), welche die Medien und
pressepolitische Massnahmen betreffen. Als Basis für die Neuerungen
gelten die Grundrechte der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit.
Radio und Fernsehen sind in der BV bereits abgedeckt, hingegen fehlt ein
spezifischer Presseartikel. Der Entwurf sieht einen Rahmenartikel vor
(Art. 92bis BV), der die allgemeinen Aspekte der Medienpolitik festhält.
Diesem folgen die Verfassungsbestimmungen zur Presse (Art. 92ter BV) und
der bereits bestehende Radio- und Fernsehartikel (Art. 93 BV). Gemäss
Entwurf will der Bund die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien sowie
die Qualität journalistischer Arbeit fördern. Darüber hinaus soll er u.a.
die Kompetenz erhalten, die Verleger und Veranstalter unter Umständen
verpflichten zu können, die Beteiligungen an ihren Unternehmungen offen
zu legen sowie ein Mediationsorgan zu schaffen, das bei Streitigkeiten
zwischen Privaten im Bereich der Presse schlichten soll. Neu soll auch
der Grundsatz des sog. "Öffentlichkeitsprinzips" für amtliche Akten der
Bundesverwaltung festgeschrieben werden. Mit den Neuerungen bezweckt der
Bund keine direkten staatlichen Markteingriffe, sondern eine gewisse
Steuerung im Sinn staatspolitischer Interessen. Die Meinungsvielfalt in
der Demokratie soll erhalten bzw. gefördert werden. Die neuen
Verfassungs-Grundsätze müssten in einem Mediengesetz noch konkretisiert
werden.
Die Bündner Regierung unterstreicht, dass eine ausgewogene
Medien-Landschaft Grundvoraussetzung für eine freie und objektive
Meinungsbildung und somit von zentraler Bedeutung für ein
funktionierendes demokratisches Gemeinwesen ist. Sie begrüsst denn auch
die Ziele, die mit der geplanten Verfassungsrevision verfolgt werden.
Dabei ist sie sich allerdings bewusst, dass staatliche Massnahmen im
Medienbereich heikel sind. Aus diesem Grund erscheine es richtig, dass
pressepolitische Massnahmen sich vor allem indirekt, unterstützend und
nicht eingreifend auswirkten. Schliesslich spiele die Wahrung der
Pressevielfalt für den dreisprachigen Kanton Graubünden auch aus
sprachpolitischen Gründen eine wichtige Rolle.
Aus den Gemeinden
Die Regierung stimmt dem Umbau der Liegenschaft Loestrasse 26 in
Chur zu. Die ehemalige Frauenschule ist Eigentum des Kantons und wird
seit Anfang August 1983 als Durchgangszentrum für Asylsuchende genutzt.
Das alte Gebäude ist sanierungsbedürftig. Die Kosten belaufen sich auf
rund 1.3 Mio. Franken und werden vom Bundesamt für Flüchtlinge
vorfinanziert.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Paspels,
Präz, Tarasp und Vaz/Obervaz sowie mit Vorbehalten die Totalrevision der
Ortsplanung von Rossa.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden