Jedes Jahr sterben in den Schweizer Rebbergen Tausende von Vögeln
und Hunderte von Igeln weil sie in Rebnetzen hängen bleiben. Die Netze
werden zum Schutz der Trauben vor gefrässigen sogenannten Problemvögeln
wie Amseln und Stare gespannt. Allerdings unterscheiden Netze nicht
zwischen Traubendieben und anderen Vögeln. Auch Greifvögel, die in den
Netzen eine vermeintlich leichte Beute erspäht haben, verfangen sich in
den Maschen und sterben einen qualvollen Tod.
Dieses Massaker liesse sich ohne grossen Aufwand vermeiden, wenn die
Netze gut gespannt würden und keine offenen Stellen aufwiesen. Rebnetze
sollen wenn immer möglich über dem Boden befestigt werden. Falls sie
doch bis zum Boden reichen müssen, dürfen keine losen Netzteile auf dem
Boden liegen bleiben. Und nach der Traubenernte sind die Netze
unverzüglich zu entfernen.
Igel sind in der Regel nachts unterwegs. Wo Rebnetze lose auf dem
Boden liegen ist die Gefahr gross, dass sie sich mit ihren Beinen, ihrem
Kopf oder den Stacheln in den Maschen verheddern. Dann gibt es für sie
kein Entkommen mehr. Die dünnen Fäden der Kunststoff-Netze fügen ihnen
Schnittwunden bei, an denen sie qualvoll zugrunde gehen. Schwer
verletzte Igel können oft nur noch getötet werden. Rebbauern, die ihre
Netze unsorgfältig befestigen, sollen deshalb angesprochen und auf die
Probleme hingewiesen werden.
Igel halten einen Winterschlaf. Nur in Notfällen werden Igel auch in
Igelstationen überwintert. Tierfreunde vergessen aber oft, dass Igel
geschützte Wildtiere sind, die sehr gut an ein Überleben im Freien
angepasst sind und deshalb in Freiheit belassen werden müssen. Nicht
jeder Igel, der tagsüber angetroffen wird, ist krank und muss in Obhut
genommen werden! Nicht jeder kleine Igel ist ein von den Eltern
verlassenes Waisenkind! Kritisch wird es für Igel erst dann, wenn sie
bei gefrorenem Boden oder einer geschlossenen Schneedecke angetroffen
werden. Wer Igel mag, leistet ihnen den besten Dienst, wenn er ihnen zur
Überwinterung einen grossen Laubhaufen im Garten zur Verfügung stellt.
Das Halten von Igeln ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Wer im
Winter einen Igel findet und die Möglichkeit hat, ihn im Garten zu
überwintern, kann beim Amt für Natur und Landschaft, Rohanstrasse 5 in
7000 Chur ein entsprechendes Merkblatt beziehen. Der Gang zur
Igelstation sollte nur mit kranken oder verletzten Tieren gemacht
werden. Bis auf weiteres betreibt in Graubünden nur das Tierheim Chur am
Rheinmühleweg 84 eine Igelstation.
Gremium: Amt für Natur und Landschaft
Quelle: dt Amt für Natur und Landschaft