Für das Personal der kantonalen Verwaltung sind in den letzten
Jahren diverse familienfreundliche Regelungen eingeführt worden. Da es
sich meistens um Frauen handelt, die sich um die Familie kümmern, kann
man auch von frauenfreundlichen Aspekten sprechen. Das grosse Potential,
das in der Familienarbeit erworben wird, soll auch in die Erwerbsarbeit
einfliessen und genutzt werden.
So haben veränderte Wertvorstellungen unserer Gesellschaft das im
Jahre 1995 revidierte Besoldungssystem beeinflusst. In einem breiten
Katalog fallen neu verstärkt ins Gewicht die Gleichstellung von Frau und
Mann, die erhöhte Bedeutung der Sozialkompetenz, die
Organisationserfahrung durch Führung eines Haushalts und die Erfahrung
durch Familien- und Betreuungsarbeit. Diese Punkte sind bei der
Bewertung der Funktionen der Verwaltung berücksichtigt worden und
ergeben nun ein verändertes Bild.
Gleichzeitig mit der Besoldungsrevision wurden auch interne
Richtlinien zur Anrechnung von Familienaufgaben bei der Festlegung der
Lohns aufgestellt. Ein Beispiel: Eine Frau mit Familie bewirbt sich um
einen neuen Arbeitsplatz. Als sogenannte Wiedereinsteigerin kann sie die
vor Jahren erworbenen Zeugnisse, Diplome, Berufserfahrungen etc.
vorweisen. Neu werden auch die während ihrer Familienzeit erworbenen
Fähigkeiten berücksichtigt. Die verwaltungsinternen Richtlinien sehen
ein relativ einfach anwendbares System vor. Es gilt der Grundsatz, dass
bei jeder Funktion minimal 20 Prozent der Familienjahre angerechnet
werden. Bei Funktionen mit grosser Ähnlichkeit zu den Familienaufgaben
z.B. Sozialpädagogin, Kindergärtnerin etc. werden bis zu 60 Prozent der
Familienjahre berücksichtigt. Diese Mischrechnung aus Berufs- und
Familienerfahrung wird beim Festsetzen des Lohns berücksichtigt. Immer
wird auch mit den Löhnen von gleichen oder ähnlichen Positionen
innerhalb der Verwaltung verglichen. Selbstverständlich spielt auch der
momentane Arbeitsmarkt eine Rolle. Das beschriebene System honoriert die
Familienerfahrungen zu Gunsten der Wiedereinsteigerin. Ebenso wichtig
ist es, die vielfältigen Qualitäten einer Wiedereinsteigerin auch als
Chance für den Arbeitgeber zu sehen.
Auch das Anfang 1998 neu eingeführte Arbeitszeit-Reglement enthält
familienfreundliche Aspekte. Für Mitarbeitende mit gleitender
Arbeitszeit ergibt sich ein Spielraum, der es erlaubt, gewisse
Betreuungspflichten wahrzunehmen. Während der Blockzeiten haben
grundsätzlich alle Mitarbeitenden anwesend zu sein. Die übrige
Arbeitszeit, die Gleitzeit, kann nach bestimmten Regelungen und in
Absprache selbstständig eingeteilt werden. Weiter ist es für viele
Mitarbeitende in Absprache mit den Vorgesetzten möglich, eines der elf
Arbeitszeitmenüs zu wählen. Diese Menüs erlauben es, mit entsprechender
Lohnreduktion die wöchentliche Arbeitszeit zu senken oder zusätzliche
Freitage zu beziehen. Die Varianten sind auch kombinierbar. Die
wöchentliche Arbeitszeit kann bis auf 40 Stunden abgesenkt und es können
fünf oder zehn zusätzliche Freitage bezogen werden. Dank dieser
Arbeitszeitmenüs können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne grosse
Begründung in einem bescheidenen Rahmen teilzeitlich zu Gunsten der
Familie arbeiten.
Gremium: Begleit- und Impulskommission für Gleichstellungs-Fragen
Quelle: dt Begleit- und Impulskommission für Gleichstellungs-Fragen