Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf zum
Erlass eines Gesetzes über die Spielautomaten und den Spielbetrieb.
Damit soll die Rechtsgrundlage für den Kanton geschaffen werden, sich an
den Einnahmen aus der Spielbankenabgabe des Bundes zu beteiligen.
Die Spielbankenabgabe wird vom Bund in voller Höhe erhoben, wenn
der Kanton keine entsprechende Abgabe verlangt. Sie wird aber um den
Betrag der kantonalen Abgabe reduziert, wenn der Kanton von seiner
Erhebungskompetenz Gebrauch macht. Diese Regelung hat für die Kursäle
zur Folge, dass die Steuerbelastung durch das Erheben einer kantonalen
Abgabe nicht erhöht wird. Die kantonale Abgabe bewirkt lediglich, dass
die Einnahmen zwischen Bund und Kanton aufgeteilt werden. Die Kursäle
werden also mit der Einführung der kantonalen Spielbankenabgabe nicht
zusätzlich belastet. Es liegt auf der Hand, dass der Kanton von seiner
Besteuerungskompetenz Gebrauch machen will. Damit er dies allerdings tun
kann, braucht es eine klare gesetzliche Grundlage. Diese soll mit dem
Erlass eines kantonalen Gesetzes über die Spielautomaten und den
Spielbetrieb geschaffen werden. Die derzeit im Wandergewerbegesetz
verankerten Bestimmungen über die Spielpolizei sollen zudem weitgehend
unverändert in den neuen Erlass überführt werden. Damit werden alle
Gesetzesbestimmungen, die den Spielbetrieb und die entsprechenden
Automaten betreffen, in einem einzigen Erlass zusammengefasst. An der
seit 1977 bestehenden kantonalen Regelung über das grundsätzliche Verbot
von Geldspielautomaten wird nichts geändert. Nach einer
Verfassungsänderung 1993 wurde das Verbot von Geldspielautomaten in dem
Sinn gelockert, als solche Geräte in Kursälen zugelassen wurden. Die
Regierung hat bis heute den Kursälen Arosa, Davos, St. Moritz, Chur und
Lenzerheide eine kantonale Bewilligung für den Betrieb eines Kursaals
erteilt. Die Kursäle von Arosa, Davos und St. Moritz sind in Betrieb,
während jenen in Chur und Lenzerheide vom Bund keine Bewilligung mehr
erteilt wurde.
Kanton möchte Zivilschutzzentrum Meiersboden in Chur kaufen
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft, wonach
der Kanton das Zivilschutzzentrum Meiersboden von der Stadt Chur
erwerben will.
Die Zivilschutzanlage Meiersboden ist 1973/74 von der Stadt Chur
gebaut worden und umfasst 53'660 Quadratmeter Bauland in der Zone für
öffentliche Bauten der Gemeinde Churwalden, ein Schul- und
Unterkunftsgebäude inklusive Restaurant und Wohnung, ein Lagergebäude
mit gedecktem Instruktionsplatz, eine Reparaturwerkstatt, einen
Geräteschuppen, eine Übungspiste und 102 Parkplätze.
Auf Grund der Zivilschutz (ZS)-Reform 95 wurden die
ZS-Organisationen regionalisiert und die auszubildenden Personalbestände
um etwa 30 Prozent reduziert. In den letzten Jahren erfolgte die
ZS-Ausbildung in Graubünden hauptsächlich im ZS-Zentrum Meiersboden in
Chur und zu einem kleinen Teil im ZS-Zentrum Pantun in Thusis. Neu
möchte der Kanton die ZS-Ausbildung gänzlich auf das Zentrum Meiersboden
konzentrieren.
Dem Grossen Rat wird deshalb vorgeschlagen, einerseits das
ZS-Zentrum Meiersboden zu kaufen und andererseits den hälftigen Anteil
des ZS-Zentrums Pantun in Thusis der Gemeinde abzutreten. Beide
Geschäfte stehen dabei unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen
Behörden der Stadt Chur und der Gemeinde Thusis diesen Geschäften
zustimmen.
Es wird überdies vorgeschlagen, der Stadt Chur ein mehrjähriges
Benutzungsrecht für einzelne Räumlichkeiten des ZS-Zentrums Meiersboden
einzuräumen, die weiterhin von der städtischen ZS-Verwaltung belegt
würden.
Die Konzentration auf ein ZS-Zentrum ist auch Folge der
Bundesvorgaben. Die ZS-Reform 95 hat nämlich aufgezeigt, dass ein
Zentrum in Graubünden genügt. Der Bund hat sich zudem übergangsrechtlich
verpflichtet, bis Ende 2000 auf die Rückzahlung von Bundesbeiträgen zu
verzichten, wenn Ausbildungszentren und Anlagen als Folge der ZS-Reform
95 nicht mehr benötigt werden. Damit der Kanton von dieser Regelung
profitieren kann, soll das Geschäft unbedingt im Lauf des nächsten Jahrs
abgewickelt werden.
Ausgehend vom amtlichen Schätzwert beträgt der Kaufpreis der Anlage
Meiersboden nach Abzug der Beiträge von Bund (rund 10 Mio. Franken) und
Kanton (etwa 2.3 Mio. Franken) noch rund drei Millionen Franken. Die
Kreditgewährung unterliegt dem fakultativen Referendum.
Vernehmlassungen an den Bund
Der Bund möchte die Bestimmungen über die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) jenen über die Aktiengesellschaft (AG)
angleichen und damit gleichzeitig die Richtlinien der EU im Bereich des
Gesellschaftsrechts berücksichtigen. Die Regierung unterstreicht im
Rahmen ihrer Stellungnahme, dass das Erfordernis einer speziell auf
kleine und mittlere Betriebe (KMU) ausgerichteten Gesellschaftsform auch
in Zukunft und gerade in Graubünden bestehen bleibt. Da die vorgesehenen
Neuerungen im Bereich der GmbH gewisse Erschwernisse mit sich bringen
würden, warnt die Regierung davor, die KMUs nicht zu überfordern und
regt an, Anpassungen an das Aktienrecht auf das absolut Notwendigste zu
beschränken.. Die GmbH würde sonst zu kompliziert und aufwändig und
damit ihrer Hauptvorteile beraubt.
Die Bundesverordnung über die Krankenversicherung soll geändert
werden. Durch folgende Massnahmen wird bezweckt, den Prämienanstieg zu
vermindern: Die Franchisen sollen gesenkt, die Medikamentenpreise
stärker kontrolliert und jenen im Ausland angeglichen und der
Geldanlagemarkt für die Krankenkassen soll ausgeweitet werden. Zudem
ist vorgesehen, dem Bund mehr Beschwerdemöglichkeiten einzuräumen. Die
Regierung begrüsst diese Änderungen.
Der Bund möchte das aus dem Jahr 1962 stammende Filmgesetz ändern
und die Filmförderung auf eine moderne gesetzliche Grundlage stellen.
Der neue Erlass wird Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur
heissen. Grundsätzlich unterstützt die Regierung die entsprechenden
Bestrebungen. Die gesetzliche Verankerung der finanziellen
Fördermassnahmen des Schweizer Films ist eine Voraussetzung für ein
gesundes Filmschaffen in der Schweiz. Die Möglichkeit, Finanzhilfen nach
objektiven Kriterien und erfolgsabhängig zu gestalten, wird von der
Regierung vollumfänglich mitgetragen. Einverstanden ist sie mit der
Einführung eines zweckgebundenen Fonds, um die Filmförderung zu
finanzieren, nicht jedoch mit einer Lenkungsabgabe, die auf der Anzahl
Filmkopien basieren würde, da Randgebiete dadurch benachteiligt würden.
Vielmehr müsste sich die Lenkungsabgabe auf die Grösse der bespielten
Kinosäle beziehen.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt das Projekt zur Entwässerung des Saaser
Rutschs. An die Gesamtkosten von 396'000 Franken leistet der Kanton
Beiträge von annähernd 119'000 Franken.
Das Projekt für die Verbauung Sägatobel/Cavällbach Schiers wird
gutgeheissen. An die Gesamtkosten von 620'000 Franken werden Beiträge
von 124'000 Franken gesprochen.
Für verschiedene Strassenbauprojekte werden Kredite von gesamthaft
rund einer Million Franken freigegeben (Schaltgerätekombinationen für
die Beleuchtung des San-Bernardino-Tunnels und Ingenieurarbeiten für die
Castielertobel-Brücke an der Schanfiggerstrasse).
Personelles
Ende Oktober 1999 treten in den Ruhestand:
- Heinz Albrecht, Chur, Agromechaniker bei der Landwirtschaftlichen
Schule Plantahof, und
- Theodosi Huonder-Föllmi, Chur, Sektionsleiter bei der
Finanzkontrolle.
Die Regierung dankt ihnen für ihre Dienste, die sie dem Kanton
geleistet haben.
- Niklaus Oechslin, geb. 1965, von Zürich, wohnhaft in Chur, wird
mit Wirkung ab Anfang November 1999 Oberarzt am Frauenspital Fontana in
Chur.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden