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Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf zum Erlass eines Gesetzes über die Spielautomaten und den Spielbetrieb. Damit soll die Rechtsgrundlage für den Kanton geschaffen werden, sich an den Einnahmen aus der Spielbankenabgabe des Bundes zu beteiligen.
Die Spielbankenabgabe wird vom Bund in voller Höhe erhoben, wenn der Kanton keine entsprechende Abgabe verlangt. Sie wird aber um den Betrag der kantonalen Abgabe reduziert, wenn der Kanton von seiner Erhebungskompetenz Gebrauch macht. Diese Regelung hat für die Kursäle zur Folge, dass die Steuerbelastung durch das Erheben einer kantonalen Abgabe nicht erhöht wird. Die kantonale Abgabe bewirkt lediglich, dass die Einnahmen zwischen Bund und Kanton aufgeteilt werden. Die Kursäle werden also mit der Einführung der kantonalen Spielbankenabgabe nicht zusätzlich belastet. Es liegt auf der Hand, dass der Kanton von seiner Besteuerungskompetenz Gebrauch machen will. Damit er dies allerdings tun kann, braucht es eine klare gesetzliche Grundlage. Diese soll mit dem Erlass eines kantonalen Gesetzes über die Spielautomaten und den Spielbetrieb geschaffen werden. Die derzeit im Wandergewerbegesetz verankerten Bestimmungen über die Spielpolizei sollen zudem weitgehend unverändert in den neuen Erlass überführt werden. Damit werden alle Gesetzesbestimmungen, die den Spielbetrieb und die entsprechenden Automaten betreffen, in einem einzigen Erlass zusammengefasst. An der seit 1977 bestehenden kantonalen Regelung über das grundsätzliche Verbot von Geldspielautomaten wird nichts geändert. Nach einer Verfassungsänderung 1993 wurde das Verbot von Geldspielautomaten in dem Sinn gelockert, als solche Geräte in Kursälen zugelassen wurden. Die Regierung hat bis heute den Kursälen Arosa, Davos, St. Moritz, Chur und Lenzerheide eine kantonale Bewilligung für den Betrieb eines Kursaals erteilt. Die Kursäle von Arosa, Davos und St. Moritz sind in Betrieb, während jenen in Chur und Lenzerheide vom Bund keine Bewilligung mehr erteilt wurde.

Kanton möchte Zivilschutzzentrum Meiersboden in Chur kaufen

Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft, wonach der Kanton das Zivilschutzzentrum Meiersboden von der Stadt Chur erwerben will.
Die Zivilschutzanlage Meiersboden ist 1973/74 von der Stadt Chur gebaut worden und umfasst 53'660 Quadratmeter Bauland in der Zone für öffentliche Bauten der Gemeinde Churwalden, ein Schul- und Unterkunftsgebäude inklusive Restaurant und Wohnung, ein Lagergebäude mit gedecktem Instruktionsplatz, eine Reparaturwerkstatt, einen Geräteschuppen, eine Übungspiste und 102 Parkplätze.
Auf Grund der Zivilschutz (ZS)-Reform 95 wurden die ZS-Organisationen regionalisiert und die auszubildenden Personalbestände um etwa 30 Prozent reduziert. In den letzten Jahren erfolgte die ZS-Ausbildung in Graubünden hauptsächlich im ZS-Zentrum Meiersboden in Chur und zu einem kleinen Teil im ZS-Zentrum Pantun in Thusis. Neu möchte der Kanton die ZS-Ausbildung gänzlich auf das Zentrum Meiersboden konzentrieren.
Dem Grossen Rat wird deshalb vorgeschlagen, einerseits das ZS-Zentrum Meiersboden zu kaufen und andererseits den hälftigen Anteil des ZS-Zentrums Pantun in Thusis der Gemeinde abzutreten. Beide Geschäfte stehen dabei unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Behörden der Stadt Chur und der Gemeinde Thusis diesen Geschäften zustimmen.
Es wird überdies vorgeschlagen, der Stadt Chur ein mehrjähriges Benutzungsrecht für einzelne Räumlichkeiten des ZS-Zentrums Meiersboden einzuräumen, die weiterhin von der städtischen ZS-Verwaltung belegt würden.
Die Konzentration auf ein ZS-Zentrum ist auch Folge der Bundesvorgaben. Die ZS-Reform 95 hat nämlich aufgezeigt, dass ein Zentrum in Graubünden genügt. Der Bund hat sich zudem übergangsrechtlich verpflichtet, bis Ende 2000 auf die Rückzahlung von Bundesbeiträgen zu verzichten, wenn Ausbildungszentren und Anlagen als Folge der ZS-Reform 95 nicht mehr benötigt werden. Damit der Kanton von dieser Regelung profitieren kann, soll das Geschäft unbedingt im Lauf des nächsten Jahrs abgewickelt werden.
Ausgehend vom amtlichen Schätzwert beträgt der Kaufpreis der Anlage Meiersboden nach Abzug der Beiträge von Bund (rund 10 Mio. Franken) und Kanton (etwa 2.3 Mio. Franken) noch rund drei Millionen Franken. Die Kreditgewährung unterliegt dem fakultativen Referendum.

Vernehmlassungen an den Bund

Der Bund möchte die Bestimmungen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) jenen über die Aktiengesellschaft (AG) angleichen und damit gleichzeitig die Richtlinien der EU im Bereich des Gesellschaftsrechts berücksichtigen. Die Regierung unterstreicht im Rahmen ihrer Stellungnahme, dass das Erfordernis einer speziell auf kleine und mittlere Betriebe (KMU) ausgerichteten Gesellschaftsform auch in Zukunft und gerade in Graubünden bestehen bleibt. Da die vorgesehenen Neuerungen im Bereich der GmbH gewisse Erschwernisse mit sich bringen würden, warnt die Regierung davor, die KMUs nicht zu überfordern und regt an, Anpassungen an das Aktienrecht auf das absolut Notwendigste zu beschränken.. Die GmbH würde sonst zu kompliziert und aufwändig und damit ihrer Hauptvorteile beraubt.
Die Bundesverordnung über die Krankenversicherung soll geändert werden. Durch folgende Massnahmen wird bezweckt, den Prämienanstieg zu vermindern: Die Franchisen sollen gesenkt, die Medikamentenpreise stärker kontrolliert und jenen im Ausland angeglichen und der Geldanlagemarkt für die Krankenkassen soll ausgeweitet werden. Zudem ist vorgesehen, dem Bund mehr Beschwerdemöglichkeiten einzuräumen. Die Regierung begrüsst diese Änderungen.
Der Bund möchte das aus dem Jahr 1962 stammende Filmgesetz ändern und die Filmförderung auf eine moderne gesetzliche Grundlage stellen. Der neue Erlass wird Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur heissen. Grundsätzlich unterstützt die Regierung die entsprechenden Bestrebungen. Die gesetzliche Verankerung der finanziellen Fördermassnahmen des Schweizer Films ist eine Voraussetzung für ein gesundes Filmschaffen in der Schweiz. Die Möglichkeit, Finanzhilfen nach objektiven Kriterien und erfolgsabhängig zu gestalten, wird von der Regierung vollumfänglich mitgetragen. Einverstanden ist sie mit der Einführung eines zweckgebundenen Fonds, um die Filmförderung zu finanzieren, nicht jedoch mit einer Lenkungsabgabe, die auf der Anzahl Filmkopien basieren würde, da Randgebiete dadurch benachteiligt würden. Vielmehr müsste sich die Lenkungsabgabe auf die Grösse der bespielten Kinosäle beziehen.

Aus den Gemeinden

Die Regierung genehmigt das Projekt zur Entwässerung des Saaser Rutschs. An die Gesamtkosten von 396'000 Franken leistet der Kanton Beiträge von annähernd 119'000 Franken.
Das Projekt für die Verbauung Sägatobel/Cavällbach Schiers wird gutgeheissen. An die Gesamtkosten von 620'000 Franken werden Beiträge von 124'000 Franken gesprochen.
Für verschiedene Strassenbauprojekte werden Kredite von gesamthaft rund einer Million Franken freigegeben (Schaltgerätekombinationen für die Beleuchtung des San-Bernardino-Tunnels und Ingenieurarbeiten für die Castielertobel-Brücke an der Schanfiggerstrasse).

Personelles

Ende Oktober 1999 treten in den Ruhestand:
- Heinz Albrecht, Chur, Agromechaniker bei der Landwirtschaftlichen Schule Plantahof, und
- Theodosi Huonder-Föllmi, Chur, Sektionsleiter bei der Finanzkontrolle.
Die Regierung dankt ihnen für ihre Dienste, die sie dem Kanton geleistet haben.
- Niklaus Oechslin, geb. 1965, von Zürich, wohnhaft in Chur, wird mit Wirkung ab Anfang November 1999 Oberarzt am Frauenspital Fontana in Chur.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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