Tiere dürfen nicht dauernd angebunden gehalten werden. Rindvieh, das
angebunden gehalten wird, muss sich regelmässig, mindestens jedoch an 90
Tagen im Jahr ausserhalb des Stalls bewegen können. Von diesen 90 Tagen
Auslauf ist mindestens ein Drittel während der Winterfütterungsperiode
zu gewähren. Der regelmässige Auslauf ist so zu gestalten, dass die
Tiere nicht über mehrere Wochen ohne Unterbruch angebunden sind.
Diese Vorschriften aus der Tierschutzverordnung (Art. 18TSchV)
gelten grundsätzlich für alle Tiere der Rindergattung die angebunden
gehalten werden, also auch für Jung- und Mastvieh sowie für Zuchtstiere.
Im Rahmen der neuen Agrarpolitik 2002 hat das Parlament im
Landwirtschaftsgesetz die Leistung von Direktzahlungen unter anderem
auch von einer tiergerechten Haltung abhängig gemacht. Der Tierhalter
muss nachweisen, dass er die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der
Tierschutzverordnung einhält. Für den Nachweis des Auslaufes kann ein
einfaches Auslaufjournal geführt werden.
Rindviehhalter, die über kein Muster für ein Auslaufjournal
verfügen, können eine entsprechende Vorlage anlässlich der in diesem
Herbst von den landwirtschaftlichen Betriebsberatern durchgeführten
Gruppeninformationen beziehen.
Kontrollen der Auslaufpflicht
Das Veterinäramt Graubünden wird diesen Winter in Zusammenarbeit mit
dem Landwirtschaftlichen Kontrolldienst Graubünden zusätzlich zu den
bisherigen Tierschutzkontrollen besonders auf den regelmässigen Auslauf
der angebundenen Tiere achten.
Dabei werden auch Betriebe kontrolliert, die keine Direktzahlungen
erhalten, da auch sie sich zwingend an die Vorschriften der
Tierschutzgesetzgebung zu halten haben.
Das Veterinäramt kann gestützt auf Art. 76 der Tierschutzverordnung
und auf ein schriftliches Gesuch des Tierhalters in begründeten Fällen
eine befristete Ausnahme von der Auslaufpflicht bewilligen. Solche
befristete Ausnahmebewilligungen werden z.B. erteilt, wenn während der
Wintermonate infolge topografischer, baulicher oder verkehrsbedingter
Einschränkungen die Einrichtung eines Auslaufs unmöglich ist. Eine
solche Ausnahmebewilligung wird nur gewährt, wenn für folgende Jahre
eine bessere Lösung gefunden werden kann.
Der regelmässige Auslauf der angebundenen Tiere stellt für die
grosse Mehrheit der Tierhalter kein Problem dar. Das Veterinäramt ist
überzeugt, dass für die übrigen Tierhalter, die ein Gesuch für eine
Ausnahmebewilligung stellen, in Zusammenarbeit mit dem
Landwirtschaftlichen Beratungsdienst vernünftige und tiergerechte
Lösungen gefunden werden können.
Tierhalter haben mit Bussen zu rechnen
Wenn bei den Kontrollen Verstösse gegen die Tierschutzvorschriften
festgestellt werden, wird ein Strafverfahren eingeleitet und die
Direktzahlungen werden gekürzt oder im Wiederholungsfalle gestrichen.
Das bedeutet, dass im nächsten Winter Tierhalter, die den Kontrolleuren
den regelmässigen Auslauf nicht nachweisen oder die keine befristete
Ausnahmebewilligung des Veterinäramtes vorweisen können, mit
empfindlichen Bussen und Kürzungen der Direktzahlungen zu rechnen haben.
Für die Mehrheit der Bündner Bauern ist die Gewährung des
regelmässigen Auslaufs erfreulicherweise eine Selbstverständlichkeit.
Die regelmässige Bewegung ausserhalb des Stalls ist für angebundene
Tiere von grossem Vorteil. Der Auslauf und die Bewegung haben einen
positiven Einfluss auf Gesundheit und Kondition der Tiere, was sich
schliesslich günstig auf die Fruchtbarkeit und Leistung der Tiere
auswirkt. Der Aufenthalt ausserhalb des Stalles ermöglicht dem Tier
zudem wichtige soziale Verhaltensweisen. Das Körperpflegeverhalten wird
nicht durch Kuhtrainer, Nachbartiere und Anbindevorrichtung
eingeschränkt.
Erfahrungen aus der Zeit, als es noch keine Selbsttränke gab und die
Tiere noch täglich an den Brunnen geführt wurden, aber auch neuere
Praxiserfahrungen zeigen, dass sich die Tiere rasch an einen regelmässig
stattfindenden Auslauf gewöhnen, so dass das Freilassen und Anbinden
wesentlich erleichtert wird. Dies führt einerseits zu einer guten
Mensch-Tier-Beziehung und bedeutet zudem weniger Stress und Unfallgefahr
für Mensch und Tier.
Über 80 Prozent der Bündner Viehhalter produzieren heute nach Bio-
oder ökologischen-Richtlinien. Für diese Tierhalter sind diese
Erkenntnisse und eine tiergerechte Haltung nicht neu. Sie gewähren ihren
Tieren im Winter bereits seit Jahren einen regelmässigen Auslauf und
haben entsprechende Laufhöfe oder Winterweiden eingerichtet.
Quelle: dt Veterinäramt Graubünden