Die Arbeiten an der Totalrevision der Kantonsverfassung kommen gut
voran. Fünf thematische Arbeitsgruppen haben ihren Auftrag fristgerecht
erfüllt und legen der Verfassungskommission einen formulierten Entwurf
vor. Dieser wird von den Gutachtern Tobias Jaag und Tomas Poledna von
der Universität Zürich auf Widersprüche und Unebenheiten geprüft und
anschliessend von der Kommission beraten.
Gestützt auf einen ersten Entwurf der beiden Gutachter haben die
Arbeitsgruppen alle Fragen eingehend beraten und einen eigenen Entwurf
erarbeitet. Dieser bildet die Grundlage für die Beratungen in der
Verfassungskommission. Wesentliche Diskussionspunkte bilden etwa
folgende Fragen:
- Nach welchen Regeln sollen die Wahlen in den Grossen Rat erfolgen?
- Wie hat eine effiziente und sachgerechte Gliederung des Kantons
auszusehen? Sind Regionen zu bilden oder reichen die bestehenden
Organisationsstrukturen auch in Zukunft aus? Welche Stellung kommt den
Kreisen zu?
- Welche Instrumente ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern eine
optimale und effiziente Mitwirkung bei staatlichen Entscheidungen?
Ziel der Verfassungsrevision ist ein Grundgesetz, das dem heutigen
Verständnis der Bevölkerung des Kantons entspricht. Der Staat muss auch
in Zukunft handlungsfähig sein und die kommenden Probleme lösen können.
Die Staatsorganisation ist dabei bürgernah und bürgerfreundlich
auszugestalten.
Auf der von den Arbeitsgruppen unterbreiteten Grundlage wird die
Kommission ihren Verfassungsentwurf zuhanden der Regierung erarbeiten.
Die Arbeiten der Kommission sollten bis Ende dieses Jahres abgeschlossen
werden. Im Jahr 2000 können alle interessierten Personen und
Organisationen im Rahmen eines breiten Vernehmlassungsverfahrens zum
Entwurf für eine neue Kantonsverfassung Stellung nehmen.
Die Verfassungskommission wurde von der Regierung eingesetzt, um
einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten und einen erläuternden Bericht
dazu zu verfassen. Sie steht unter dem Vorsitz von Regierungsrat Peter
Aliesch. Die Zusammensetzung der 30-köpfigen Kommission ist breit
abgestützt und trägt der Vielgestaltigkeit des Kantons Rechnung.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Verfassungskommission