Die Regierung hat beschlossen, dass der Kanton Graubünden der
schweizerischen Bundesversammlung eine Standesinitiative unterbreitet.
Der Vorstoss bezweckt, ungerechtfertigte Prämienerhöhungen im Bereich
der Krankenkassen zu verhindern.
Im Zusammenhang mit dem Rückzug der Visana-Krankenversicherung aus
verschiedenen Kantonen, darunter auch aus Graubünden, zeigte sich ein
Systemmangel des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).
Wechseln Versicherte nämlich ihre Krankenkasse, bleiben die von ihnen
mitfinanzierten anteiligen Rückstellungen und Prämien bei der bisherigen
Versicherung. Die neue Versicherung muss diese Rückstellungen und
Reserven neu finanzieren. Dies hat den Effekt, dass die Prämien in die
Höhe getrieben werden. Ähnlich unerwünschte Auswirkungen ergeben sich
beim freiwilligen Versicherungswechsel und beim Wechsel zu einer anderen
Versicherungsform innerhalb der gleichen Kasse. Sowohl beim Wechsel der
Versicherung wie bei jenem der Versicherungsform bewirkt das KVG
Mutationsgewinne zu Lasten der versicherten Person. Die Regierung
erachtet es als angezeigt, mittels einer Standesinitiative der
Bundesversammlung im Rahmen der laufenden KVG-Revision die Aufnahme
eines neuen Artikels 60a zu beantragen. Dieser soll die Problematik
einer systemgerechten Lösung zuführen und lautet wie folgt:
Absatz 1: Beim Wechsel des Versicherers überträgt der bisherige
Versicherer die anteiligen Reserven und die durch den wechselnden
Versicherten nicht beanspruchten anteiligen Rückstellungen auf den neuen
Versicherer.
Absatz 2: Beim Wechsel des Versicherten in eine andere
Versicherungsform beim gleichen Versicherer überträgt der Versicherer
die anteiligen Reserven und die durch den wechselnden Versicherten nicht
beanspruchten anteiligen Rückstellungen auf die neu gewählte
Versicherungsform.
Absatz 3: Dieser Artikel tritt rückwirkend auf den 1. Juli 1998 in
Kraft.
Steueramnestie wird teilweise befürwortet
Die Regierung befürwortet im Grundsatz den Vorschlag des Bundes,
eine individuelle Steueramnestie im Sinn einer straflosen Selbstanzeige
einzuführen. Die Haftung der Erben für Steuerhinterziehungen des
Erblassers dürfe jedoch nicht entfallen.
Nach dem Vorentwurf des Bundes sollen natürliche Personen einmal im
Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre
steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen. Die Ständerats-Kommission
für Rechtsfragen schlägt vor, das Bundesgesetz über die direkte
Bundessteuer und jenes über die Harmonisierung der direkten Steuern von
Kantonen und Gemeinden entsprechend zu ändern. Die Steueramnestie würde
einzig die Strafsteuern umfassen, Nachsteuern inklusive Verzugszinsen
wären zu bezahlen. Nach Meinung der Bündner Regierung soll die
Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige nur bei der Steuerhinterziehung
möglich sein, nicht jedoch beim Steuerbetrug. Zudem wird in der
Stellungnahme an den Bund ausgeführt, eine Steueramnestie könne nur dann
ins Auge gefasst werden, wenn sie dazu führt, dass die hinterzogenen
Vermögenswerte möglichst umfassend deklariert werden. Hinsichtlich der
Frage, ob jegliche Haftung der Erben für Steuerhinterziehungen, die der
Erblasser oder die Erblasserin begangen hat, entfallen soll, möchte die
Regierung die Erbenhaftung für rechtskräftig festgesetzte Bussen nicht
aufheben.
Informatik-Handelsmittelschule, ein neues Bildungsangebot
Graubünden beteiligt sich am Pilotprojekt
"Informatik-Handelsmittelschule". Dieses stellt eine schweizerische
Neuheit in der Berufsbildung dar und soll an den Kantonsschulen Chur,
Winterthur und Frauenfeld realisiert werden. Ab dem Schuljahr 2000/01
werden für vorläufig vier Jahre Ausbildungsplätze im Bereich der
Applikationsinformatik in Verbindung mit einer kaufmännischen
Grundausbildung geschaffen. Die Ausbildung inklusive einjähriger
Praxisaufenthalt wird vier Jahre dauern. Wer die Pilotausbildung machen
will, muss eine Aufnahmeprüfung in die Handelsmittelschule und einen
Eignungstest bestehen. Abgeschlossen wird das Studium mit der
kaufmännischen Berufsmatura und dem eidg. Fähigkeitsausweis für
Informatiker/innen. In Graubünden arbeiten drei Partner im Pilotprojekt
eng zusammen: Handelsmittelschule der Kantonsschule (kaufmännische
Grundausbildung), gewerbliche Berufsschule Chur (Informatikausbildung)
und Swisscom (Einführungskurse). Der berufspraktische Teil im Bereich
Informatik erfolgt in einer Unternehmung nach eigener Wahl.
Flüelapass wird im Winter geschlossen
Nachdem das Prättigau und das Unterengadin durch die "rollende
Strasse" des Vereinatunnels verbunden sind, wird die Flüelapass-Strasse
künftig jeweils im Winter geschlossen bleiben. Sie wird nur so lange
offengehalten, als dies die Witterung und die Verkehrssicherheit
zulassen. Zudem bleiben folgende Pässe gemäss analoger Regelung im
Winter geschlossen: Albula, Fuorcla di Livigno, Lukmanier, Oberalp, San
Bernardino, Splügen und Umbrail. Am Berninapass wird der Winterdienst
bis auf Weiteres nicht vom Kanton selbst ausgeführt, sondern Dritten
gegen Vergütung der Kosten gestattet.
Aus Regionen und Gemeinden
Um die Schäden, die durch Lawinen und Unwetter in der Zeit von
Februar bis Juni 1999 sowie im September 1999 verursacht worden sind,
raschmöglichst zu beseitigen, wird die zweite Kreditetappe des
Globalprojekts für forstliche Instandstellungen im Gesamtbetrag von 4.3
Mio. Franken genehmigt. Besonders stark betroffen sind die Regionen
Prättigau/Davos, Schanfigg, Mittelbünden und Unterengadin.
Die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Ardez (betreffend die
Fraktion Bos-cha) und von Fürstenau werden mit Vorbehalten genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden