Im Oktober 1999 verabschiedete das Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartement die "Anregungen zum Umgang mit
Verhaltensauffälligkeiten in Schule und Kindergarten", welche das Amt für
Besondere Schulbereiche während des letzten Jahres innerhalb einer
Arbeitsgruppe entwickelt hat. Die Arbeit zeigt Aspekte auf wie:
- Wahrnehmungen, Ziele und Zuständigkeiten bei Auftreten von
Verhaltensauffälligkeiten in Schule und Kindergarten;
- Leitfragen für Lehrpersonen bei Auftreten von
Verhaltensschwierigkeiten;
- Vorschläge für pädagogische und schulorganisatorische Massnahmen
und Instrumente zu Handen der Lehrpersonen, der Schule und des
Kindergartens bei Auftreten von Verhaltensschwierigkeiten;
- Ideen für Massnahmen inner- und ausserhalb der Volksschule und des
Kindergartens (z.B. Gesprächsführung, Ärztliche Dispens, Sonderschulung,
Schulausschluss);
- Hinweise auf die Funktionen der von der Fragestellung betroffenen
Instanzen in Problemsituationen. Solche Instanzen sind: Schulrat,
Kindergartenkommissionen, Schulinspektorate, Schulpsychologischer
Dienst, Heilpädagogischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer
Dienst, Sozialdienst, Lehrerfortbildung, Suchtpräventionsstelle,
Vormundschaftsbehörden, Jugendanwaltschaft, Kantonspolizei usw.
Die Arbeit betont, dass die Führung, Leitung und Beaufsichtigung der
Schule und des Kindergartens vor Ort einschliesslich die Durchsetzung
von bestehenden Disziplinarordnungen gestützt auf die kantonale
Gesetzgebung grundsätzlich den Lehrpersonen, der Schulleitung sowie dem
Schulrat bzw. den Kindergartenkommissionen obliegt. Bei Auftreten von
Verhaltensschwierigkeiten sind somit neben den Lehrpersonen und
Kindergärtnerinnen erstinstanzlich der Schulrat und die
Kindergartenkommission gefordert. Die in der Arbeit aufgeführten
Ansprechinstanzen stehen diesen Amtsinhabern in der Erfüllung ihrer
Aufgabe lediglich beratend, unterstützend oder allenfalls koordinierend
zur Seite.
In einem ersten Schritt beauftragte das Departement die Schul- und
Kindergarteninspektorate sowie die Schul- und Erziehungsberatenden in
Graubünden, die Verbreitung der Arbeit in den Regionen an die Hand zu
nehmen. In diesem Sinne wird auf einen Versand an Kindergärtnerinnen und
Kindergärtner, Lehrpersonen, Schulräte und Kindergartenträgerschaften
vorläufig verzichtet. Es versteht sich jedoch, dass Personen und
Instanzen, welche mit Fragen von Verhaltensauffälligkeiten, Gewalt usw.
konfrontiert sind, sich an die entsprechenden Beraterinnen und Berater
der Region oder des Departementes wenden können.
Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden
Quelle: dt Amt für Besondere Schulbereiche