Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für
eine Totalrevision der Verordnung über die amtlichen Schätzungen. Die
Änderungen betreffen den organisatorischen wie auch den materiellen
Bereich.
Die wichtigste materiellen Änderung bestehen darin, dass sich die
Schätzungswerte neu konsequent am Markt orientieren und die Gebühren für
Schätzungen auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden sollen. Die
neue Verordnung will dafür klare gesetzliche Grundlagen schaffen. Alle
Kosten der amtlichen Schätzungen sollen künftig nach dem Nutzniesser-
und Verursacherprinzip gedeckt werden. Grundlage für das Festsetzen der
Gebühren bildet eine betriebsinterne Vollkostenrechnung. Diese bietet
Gewähr dafür, dass die Höhe der Gebühren korrekt festgelegt und die Anteile auf die Nutzniesser verteilt werden können
(Gebäudeversicherungsanstalt, Steuerverwaltung und andere kantonale
Ämter, Grundeigentümer sowie neu die Gemeinden).
Wer Grundeigentum besitzt, hat neu die Pflicht, bei Neubauten und
wesentlichen Umbauten eine Schätzung zu beantragen. Der Entwurf sieht
überdies vor, das Recht auf Akteneinsicht auszudehnen und den
Rechtsschutz teilweise neu zu regeln. In organisatorischer Hinsicht wird
die Mitgliederzahl der Schätzungskommissionen von drei auf zwei
reduziert und die Altersgrenze für nebenamtliche Schätzerinnen und
Schätzer auf 65 festgelegt, während die Wahlbestimmungen für
vollamtliche Schätzer und Schätzerinnen der kantonalen
Personalverordnung angepasst werden.
Fleischkontrolle geht von den Gemeinden über auf den Kanton
Eine weitere Botschaft betrifft eine neue kantonale
Fleischhygieneverordnung. Die Gemeinden sollen entlastet werden, indem
die Verantwortung für die Fleischkontrolle dem Kanton übertragen wird.
Die Organisation der Fleischkontrolle soll den Vorgaben des
Lebensmittelgesetzes und der Fleischhygieneverordnung des Bundes
angepasst und analog zur Lebensmittelkontrolle gegliedert werden in die
drei Ebenen Kantonstierarzt, Fleischinspektor und Fleischkontrolleure.
Derzeit müssen die Gemeinden alle vier Jahre einen Fleischschauer
und einen Stellvertreter wählen, auch wenn in der Gemeinde keine
Schlachtanlagen betrieben werden. In Zukunft sollen diese vom
Veterinäramt nur noch für die bewilligten Schlachtanlagen gewählt
werden, wobei grundsätzlich Tierärzte und Tierärztinnen eingesetzt
werden.
Heute werden die Fleischkontrolleure vorwiegend durch die Gemeinden
entschädigt, die ihrerseits von den Metzgereien Gebühren erheben. Neu
soll die Regierung die Gebühren in ähnlicher Weise wie beim Tarif für
Amtstierärzte, Vieh- und Bieneninspektoren festsetzt. Bei den regulären
Schlachtungen entstehen dem Kanton keine Mehrkosten, im Bereich der Not-
und Krankschlachtungen jedoch wird mit zusätzlichen Kosten von jährlich
12'000 bis 15'000 Franken gerechnet. In Graubünden werden im Schnitt 400
bis 500 Not- und Krankschlachtungen pro Jahr durchgeführt. Ein Teil der
damit verbundenen Mehrkosten soll neu der Kanton tragen. Da ein volles
Überwälzen der Kosten auf die Verursachenden dazu führen könnte, dass
kranke Tiere zu spät oder gar nicht gemeldet werden, soll nur eine
bescheidene Gebühr von zehn Franken pro Not- oder Krankschlachtung
erhoben werden.
Im Rahmen der BSE-Bekämpfung ist ab Anfang 1999 bei Tieren der
Rindergattung über sechs Monaten sowie bei Schafen und Ziegen über 12
Monaten neu eine Schlachttieruntersuchung durch den zuständigen
Fleischkontrolleur vorgeschrieben. Die Schlachttiere müssen vor und nach
der Schlachtung, also zweimal untersucht werden. 1997 wurden in
Graubünden rund 12'500 Tiere dieser Kategorie geschlachtet. Die Kosten
für die eigentliche Schlachttieruntersuchung sind in der Grundgebühr
der Fleischkontrolle enthalten, der Aufwand für den zweiten Besuch im
Schlachthof muss jedoch entschädigt werden. Gemäss
Fleischhygieneverordnung des Bundes können dafür maximal 20 Franken
verlangt werden. Der zusätzliche Aufwand von etwa 250'000 Franken wird
vom Kanton auf die Verursachenden überwälzt.
Anpassungen beim öffentlichen Verkehr
Die Teilrevision der regierungsrätlichen Ausführungsbestimmungen zum
Gesetz über den öffentlichen Verkehr wird genehmigt. Sie umfasst gewisse
Anpassungen auf kantonaler Ebene, weil Anfang 1999 die Bahnreform und
die damit zusammenhängenden Erlasse in Kraft getreten sind. So ist u.a.
die eidg. Automobilkonzessionsverordnung aufgehoben und durch die
Verordnung über die Personenbeförderungskonzession ersetzt worden. Auch
die eidg. Fahrplanverordnung wurde totalrevidiert. Das neue Bundesrecht
ruft zwar nicht zwingend nach einer Neueinteilung der kantonalen
Fahrplanfegionen, diese Frage soll aber unter Einbezug der
Regionalorganisationen gesondert geprüft werden. Die neuen
Ausführungsbestimmungen werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Kulturbeiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 357'000
Franken gesprochen an die folgenden kulturellen Werke, Projekte und
Veranstaltungen:
- Acht professionelle Theaterproduktionen im Jahre 1999 in Chur von
Verein Freilichtspiele, Klibühni. Das Theater, In Situ Kulturwerkstatt
und Theater ressort k,
- Freilichtaufführungen des Theaterstücks "Madris" im August 1999
in Untervaz,
- Herausgabe von Band 2 des Buchs "Erzählenhören - Frauenleben in
Graubünden" durch den Octopus-Verlag,
- Herausgabe eines Märchenbands von Vic Hendry,
- Herausgabe eines Gedichtbands von Martin Fontana durch die
Renania,
- Herausgabe eines Buchs über Richard La Nicca durch die
psychiatrische Klinik Beverin,
- Konzerttournée 1999 in Japan des Jazzmusikers Werner Lüdi, Malans,
- Herausgabe der CD "MinuteAge" von Reto Senn (Trin) mit Margrit
Rieben und John Wolf Brennan,
- Uncool Jazz-Festival vom 13. bis 15. Mai 1999 in Le Prese,
- Uraufführung der Sinfonie Nr. 4 von Gion Antoni Derungs durch den
Kammerchor Oberthurgau,
- Konzerte der Singschule Chur, der St. Galler Singschule und des
Orchesters des Konservatoriums Kromeriz (Tschechien) im April/Mai 1999
(Aufführung des Oratoriums "Paulus" und einer Kantate von Mendelssohn),
- Konzerte des Jugendchors "Ils Cantins" sowie des Chors und des
Orchesters des Konservatoriums Zürich vom 7. März 1999 in Disentis
(Glagolitische Messe von Janacek),
- Konzert des gemischten Chors der Evangelischen Mittelschule
Schiers vom 26. März 1999 in Schiers (Werke von Schubert und
Mendelssohn),
- Konzerte des Chors "CantAurora" vom 5. bis 7. März 1999 in Chur,
Tumegl/Tomils und Schiers (Requiem von Mozart),
- 17. Concorso internazionale di musica per giovani interpreti in
Roveredo (15./16. Mai 1999),
- Konzerte 1999 im Casti Aspermont in Sagogn,
- Kulturelle Veranstaltung vom 13./14. März 1999 auf Schloss
Tagstein in Masein (Konzerte und Vorträge zum Gedenken an Paul Juon und
Anton Feltscher),
- Herausgabe einer CD durch den Festivaljugendchor der
Musikkurswochen des Kulturkreises Arosa, und
- Neu-Uniformierung 1999 der Musikgesellschaft Union, Chur.
Sportbeiträge
Rund 35'000 Franken werden als Sport-Toto-Beiträge ausgerichtet an:
- UHC Desertina Bulls Disentis, um Gross- und Kleinfeldbanden für
Unihockey zu kaufen,
- Skiclub Turba Bivio, um eine Zeitmessanlage mit
Auswertungssoftware, einen Computer mit Drucker, 50 Kippstangen und
eine Bohrmaschine anzuschaffen,
- Club da svoul a vela Muottas Samedan, um ein
Doppelsitzersegelflugzeug, einen Hänger mit Zubehör sowie zwei
Fallschirme zu kaufen,
- Internationaler Schlittelclub Davos, um Holztafeln anzuschaffen,
die die neue Hornschlittelbahn Rotschtobel-Davos-Glaris absichern
sollen,
- Skiclub Ilanz, um eine neue Funkzeitmessanlage zu kaufen,
- Ski St. Antönien, um eine Anzeigetafel für die Zeitmessanlage und
50 Kippstangen anzuschaffen,
- Ski- und Sportclub Obersaxen, um eine Taco-Bohrmaschine mit
Zubehör zu kaufen, und
- Sportschützen Domat/Ems, um 12 neue elektronische Scheiben in der
bestehenden Kleinkaliberanlage einzubauen.
Aus den Gemeinden
Der Gemeinde Furna wird an die subventionsberechtigten Kosten von
500'000 Franken für den Forstwerkhof ein Kantonsbeitrag von 25 Prozent
zugesichert.
Das Projekt für die Erweiterung der Schulanlage in Sils i.D. (erste
Etappe) wird definitiv gutgeheissen. Anrechenbare Kosten für die
Primarschule rund 1.5 Mio. Franken und für die Oberstufe rund 1.9 Mio.
Franken, zugesicherte Baubeiträge 17.5 resp. 22.5 Prozent.
Das Projekt für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Uors
(Schule und Kindergarten) wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren
Kosten von rund 1.7 Mio. Franken werden Baubeiträge von 40 Prozent
zugesichert.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der
Diavolezza Bahn AG die Konzessionsänderung zu bewilligen, um die
Vierersesselbahn "Diavolezzafirn" umzubauen und umzurüsten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden