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Die ausserordentlichen Niederschläge des vergangenen Winters haben 100'000 Kubikmeter Holz und eine Waldfläche von 375 Hektaren zerstört.
Die Regierung nimmt Kenntnis vom Bericht des Forstinspektorats über den Lawinenwinter 1999. Auf der Alpen-Nordseite war es zwischen Ende Januar und Ende Februar 1999 zu sehr grossen Schneefällen gekommen. Die Lawinensituation war äusserst kritisch und hatte u.a. zur Folge, dass Strassen gesperrt, die Bahn unterbrochen und Evakuationen vorgenommen werden mussten. Die Experten sprechen von einem Jahrhundert-Ereignis. Im Mai/Juni 1999 folgten intensive Regenfälle. Insbesondere zu Pfingsten fielen diese mit der Schneeschmelze zusammen und setzten Wald, Kulturland und Infrastrukturen arg zu, umso mehr, als der Boden von den grossen abgeschmolzenen Schneemengen stark durchnässt war. Eine weitere Periode intensiver Niederschläge fiel auf die zweite Monatshälfte September 1999.
Die starken Niederschläge verursachten Schäden im ganzen Kanton. Am stärksten betroffen waren einmal mehr Teile der Alpen-Nordseite, insbesondere die Gebiete Prättigau/Davos, Schanfigg und Mittelbünden. Das Forstinspektorat liess in der Folge alle Lawinen-Verbauungen kontrollieren. Dabei wurden an verschiedenen Orten kleinere Schäden festgestellt. Nur in zwei Verbauungen (Monbiel/Klosters und Platta Liunga/Brigels) sind grössere Schäden aufgetreten. Grundsätzlich haben die Lawinenverbauungen ihre Funktion erfüllt. Die Schäden sind instand gestellt und behoben worden, damit für den kommenden Winter die gleiche Sicherheit wie vor den Ereignissen 1999 garantiert werden kann. Insgesamt wurden über 330 Schadenfälle mit veranschlagten Kosten von insgesamt 15.2 Mio. Franken gemeldet. Das Ausmass der Lawinen-, Schneelast- und Windwurf-Schäden beläuft sich auf 100'000 Kubikmeter Holz sowie eine zerstörte Waldfläche von insgesamt 375 Hektaren. Die Räumungen sind jeweils sofort angeordnet worden. Ein Teil der Schäden konnte über laufende Projekte behoben und finanziert werden, der überwiegende Teil jedoch wird im Rahmen von zwei Globalprojekten finanziert.

Investitionsbeitrag an Rhätische Bahn genehmigt

Das Bundesamt für Verkehr hat dem Kanton einen Entwurf für die 27. Investitionshilfe-Vereinbarung der Rhätischen Bahn (RhB) unterbreitet. Unter dem Vorbehalt der Mitunterzeichnung durch die übrigen Vertragsparteien wird er von der Regierung genehmigt. Die Mittel werden verwendet für Kreuzungsgleis-Verlängerungen in Brusio und Lagalp (3.5 bzw. 3 Mio. Franken), den Bau einer neuen Kreuzungsstation Stablini (5.38 Mio.), die Ausrüstung der Berninalinie mit der Zugsicherung ZSI 90 (2.235 Mio.), die Ausrüstung des Albulatunnels mit einem Tunnel-Funksystem (1.7 Mio.), den Rückkauf und Umbau von zehn Vereina-Güterwagen (1.525 Mio.) sowie die Beschaffung von 21 neuen Güterwagen R-ACTS (5.245 Mio.). Gemäss geltendem Verteilschlüssel entfallen auf den Kanton 18 Prozent oder 4.068 Mio. Franken. Die Mittel sind im kantonalen Voranschlag und im Finanzplan berücksichtigt.

Bevölkerungsschutz soll bestehende Zivilschutz-Strukturen nutzen

Die Regierung nimmt gegenüber dem Bund Stellung zu den Kernaussagen und Eckwerten für den Bevölkerungsschutz. Dieser ist ein ziviles Instrument für die Führung, den Schutz und die Hilfe bei Katastrophen, anderen Notlagen sowie bei machtpolitischen Bedrohungen. Er ersetzt gewissermassen den bisherigen Zivilschutz. Die Struktur des Bevölkerungsschutzes setzt dabei auf den Zusammenschluss verschiedener ziviler Mittel, welche zum Bewältigen dieser Aufgaben nötig sind. Aus diesem Grund muss die grundsätzliche Zuständigkeit bei den Kantonen liegen. Dies gilt umfassend, d.h. für alle Mittel, für deren Bereitschaft und für die Führungsorganisation. Im Rahmen der Detailstudien wird es darum gehen, die Aufgaben optimal aufzuteilen und die effektiven Zuständigkeiten ebenso festzulegen wie die Kostenteilung gemäss den Grundsätzen des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Beim Aufbau des Bevölkerungsschutzes ist soweit möglich auf den bestehenden Strukturen der vorhandenen zivilen Elemente aufzubauen. Von zentraler Bedeutung ist es, dass eine zivile Organisation für die Ausbildung und den Einsatz zuständig ist. Diese Aufgaben sollen weiterhin durch den angepassten Zivilschutz übernommen werden. Es macht nach Ansicht der Regierung keinen Sinn, dazu eine neue Organisation zu bilden.

Aus den Gemeinden

Das Steinschlagverbauungsprojekt "Grotti" der Gemeinde Bondo wird genehmigt. An die veranschlagten Kosten von 360'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 20 Prozent zugesichert.
Gutgeheissen werden die Lärmsanierungs-Programme für die Prättigauerstrasse im Bereich der Fraktion Dalvazza, Luzein, und für die Landwasser-Strasse im Bereich der Gemeinde Schmitten.
Die Verfassung der Gemeinde Breil/Brigels, die zweite Phase der Totalrevision der Ortsplanung von Cauco, die Ergänzung der Ortsplanung von Haldenstein und die Änderung der Ortsplanung von Seewis i.P. im Hinblick auf die Erweiterung des Kurhauses werden genehmigt.

Personelles

Ende November 1999 tritt Frieder Neunhoeffer, Chur, Beauftragter für Behindertenfragen beim Sozialamt, in den Ruhestand. Die Regierung dankt ihm für die dem Kanton geleisteten Dienste.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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