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Die Bündner Regierung will ein positives Umfeld im Hinblick auf eine mögliche Zuwanderung des Luchses schaffen. Sie spricht sich aber vorläufig noch gegen eine aktive Wiederansiedlung dieser Raubkatze in Graubünden aus.
In ihrer Stellungnahme zum "Konzept Luchs Schweiz" des Bundes signalisiert die Regierung, dass sie einer Zuwanderung des Luchses in den Kanton Graubünden grundsätzlich positiv gegenübersteht. Allerdings müssen die dazu nötigen Rahmenbedingungen erst noch geschaffen und professionell kommuniziert werden. Das "Konzept Luchs Schweiz" des Bundes enthält zwar zielführende Lösungsansätze. Weil diese aber gesamthaft noch nicht überzeugen, kann die Regierung der vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Insbesondere geht das Bundeskonzept von der Annahme aus, dass der Luchs von einem grossen Teil der Bevölkerung akzeptiert werde. Hier besteht indessen ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. Insbesondere im Bereich der Jäger- und Landwirtschaft sowie der Schafzucht sind noch offene Fragen zu klären, um die Akzeptanz gegenüber dem Luchs zu erhöhen. Bei den Jägern wird die Frage nach den Auswirkungen auf den Wildbestand und die Jagd von zentraler Bedeutung sein. Und gerade diese Frage wird im "Konzept Luchs Schweiz" des Bundes nicht thematisiert. Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist im Bundeskonzept kaum erwähnt. Dabei zeigen doch die Erfahrungen mit dem erfolgreichen Bartgeier-Projekt, dass es eine professionelle und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit mit koordinierten Informationskampagnen braucht, um unbegründete Ängste und Vorurteile abbauen zu können.
Wenn die Regierung das "Konzept Luchs Schweiz" in seiner derzeitigen Ausgestaltung zwar ablehnt, heisst das nicht, dass sie grundsätzlich gegen den Luchs ist. Vielmehr will sie ein positives Umfeld für dessen Zuwanderung schaffen. Entsprechende Schritte sind bereits eingeleitet worden. Anfang Jahr hat das zuständige Departement eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretungen aller massgebenden Organisationen zusammensetzt. Diese befasst sich eingehend mit allen Fragen und Auswirkungen eines möglichen Auftretens von Gross-Raubtieren in Graubünden. Gerade diese kantonalen Vorarbeiten bestätigen, dass die ganze Thematik bedeutend komplexer ist, als sie im "Konzept Luchs Schweiz" dargestellt wird. Daher kann die Regierung derzeit eine aktives Wiederansiedeln des Luchses in Graubünden nicht befürworten. Mittelfristig schliesst sie dies jedoch nicht aus, sofern bis dahin von Seiten des Bundes erfolgversprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehören die Zuständigkeitsordnung zwischen Bund und Kanton, die Frage der Bundesbeiträge, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Auswirkungen des Luchses auf die Wildbestände und die Jagd. Wird der Luchs wieder in Graubünden heimisch, dürfte sich das vor allem auf das Rehwild auswirken, etwas weniger aufs Gämswild und am wenigsten auf das Hirsch- und Steinwild. Diese Auswirkungen müssen durch den Kanton im Rahmen der Jagdplanung so gesteuert werden, dass auch in Zukunft eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd gewährleistet ist. Die Regierung möchte denn auch klarstellen, dass eine Koexistenz von Gross-Raubtieren und Jagd nicht nur notwendig, sondern bewusst anzustreben ist.
Rätoromanisch und Italienisch fördern
Die Regierung unterbreitet dem Eidg. Departement des Innern Programm und Voranschlag 2000 zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden. Der Gesamtaufwand wird auf rund 7.1 Mio. Franken veranschlagt (Bund 67 Prozent, Kanton 33 Prozent). Es werden Bundesbeiträge in der Höhe von 4.75 Mio. Franken beantragt. Die Gelder sollen eingesetzt werden für:
- Kantonseigene Massnahmen, u.a. Übersetzungsdienst, Herausgabe des Bündner Rechtsbuchs in den drei Kantonssprachen, Sprachunterricht.
- Unterstützung von Massnahmen Dritter, u.a. Schulprojekte, regionale Massnahmen, Handbuch Bündner Geschichte in romanischer Sprache.
- Beiträge an wissenschaftliche Projekte.
- Beiträge an Organisationen und Institutionen.
- Förderung der Verlagstätigkeit.
- Förderung der rätoromanischen Presse.

Neuerung im Arbeitsrecht wird abgelehnt

In ihrer Stellungnahme an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement äussert sich die Regierung zu den vorgesehenen Neuerungen im arbeitsrechtlichen Teil des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Streitwert-Grenze für die unentgeltlichen Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten soll von derzeit 20'000 Franken auf neu 30'000 Franken angehoben werden. Damit würde der Teuerung Rechnung getragen und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert (sozialer Zivilprozess). 1972 war für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ein einfaches, rasches und kostenloses Verfahren eingeführt worden. Die Streitwert-Grenze lag damals bei 5'000 Franken und war 1989 auf 20'000 Franken angehoben worden. In Graubünden werden die meisten arbeitsrechtlichen Prozesse unter der derzeit gültigen Grenze von 20'000 Franken geführt. Wird die Streitwert-Grenze überschritten und ist eine Partei nicht in der Lage, für die Gerichts- und Anwaltskosten aufzukommen, besteht die Möglichkeit, unentgeltliche Prozessführung zu beantragen. Die Regierung erachtet es daher als wenig sinnvoll, die Streitwert-Grenze zu erhöhen, zumal dadurch mit einer Zunahme der Prozesse zu rechnen wäre, was zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand zur Folge hätte. Die vorgesehene Änderung von Artikel 343 OR wird abgelehnt.

Neue Schätzungsverordnung gilt ab Anfang 2000

Die revidierte Verordnung über die amtlichen Schätzungen wird Anfang 2000 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten materiellen Änderungen bestehen darin, dass sich die Schätzungswerte neu konsequent am Markt orientieren und die Gebühren für Schätzungen auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden.

Aus den Gemeinden

Die Regierung gewährt an die Mehrkosten für die Holzschnitzel-Feuerung im Neubau des Ospedale San Sisto in Poschiavo einen Beitrag von maximal 132'000 Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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