Die Bündner Regierung will ein positives Umfeld im Hinblick auf eine
mögliche Zuwanderung des Luchses schaffen. Sie spricht sich aber
vorläufig noch gegen eine aktive Wiederansiedlung dieser Raubkatze in
Graubünden aus.
In ihrer Stellungnahme zum "Konzept Luchs Schweiz" des Bundes
signalisiert die Regierung, dass sie einer Zuwanderung des Luchses in
den Kanton Graubünden grundsätzlich positiv gegenübersteht. Allerdings
müssen die dazu nötigen Rahmenbedingungen erst noch geschaffen und
professionell kommuniziert werden. Das "Konzept Luchs Schweiz" des
Bundes enthält zwar zielführende Lösungsansätze. Weil diese aber
gesamthaft noch nicht überzeugen, kann die Regierung der vorliegenden
Fassung nicht zustimmen. Insbesondere geht das Bundeskonzept von der
Annahme aus, dass der Luchs von einem grossen Teil der Bevölkerung
akzeptiert werde. Hier besteht indessen ein deutliches
Stadt-Land-Gefälle. Insbesondere im Bereich der Jäger- und
Landwirtschaft sowie der Schafzucht sind noch offene Fragen zu klären,
um die Akzeptanz gegenüber dem Luchs zu erhöhen. Bei den Jägern wird die
Frage nach den Auswirkungen auf den Wildbestand und die Jagd von
zentraler Bedeutung sein. Und gerade diese Frage wird im "Konzept Luchs
Schweiz" des Bundes nicht thematisiert. Auch die Öffentlichkeitsarbeit
ist im Bundeskonzept kaum erwähnt. Dabei zeigen doch die Erfahrungen mit
dem erfolgreichen Bartgeier-Projekt, dass es eine professionelle und
kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit mit koordinierten
Informationskampagnen braucht, um unbegründete Ängste und Vorurteile
abbauen zu können.
Wenn die Regierung das "Konzept Luchs Schweiz" in seiner derzeitigen
Ausgestaltung zwar ablehnt, heisst das nicht, dass sie grundsätzlich
gegen den Luchs ist. Vielmehr will sie ein positives Umfeld für dessen
Zuwanderung schaffen. Entsprechende Schritte sind bereits eingeleitet
worden. Anfang Jahr hat das zuständige Departement eine Arbeitsgruppe
eingesetzt, die sich aus Vertretungen aller massgebenden Organisationen
zusammensetzt. Diese befasst sich eingehend mit allen Fragen und
Auswirkungen eines möglichen Auftretens von Gross-Raubtieren in
Graubünden. Gerade diese kantonalen Vorarbeiten bestätigen, dass die
ganze Thematik bedeutend komplexer ist, als sie im "Konzept Luchs
Schweiz" dargestellt wird. Daher kann die Regierung derzeit eine aktives
Wiederansiedeln des Luchses in Graubünden nicht befürworten.
Mittelfristig schliesst sie dies jedoch nicht aus, sofern bis dahin von
Seiten des Bundes erfolgversprechende Rahmenbedingungen geschaffen
werden. Dazu gehören die Zuständigkeitsordnung zwischen Bund und Kanton,
die Frage der Bundesbeiträge, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die
Auswirkungen des Luchses auf die Wildbestände und die Jagd. Wird der
Luchs wieder in Graubünden heimisch, dürfte sich das vor allem auf das
Rehwild auswirken, etwas weniger aufs Gämswild und am wenigsten auf das
Hirsch- und Steinwild. Diese Auswirkungen müssen durch den Kanton im
Rahmen der Jagdplanung so gesteuert werden, dass auch in Zukunft eine
angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd gewährleistet ist.
Die Regierung möchte denn auch klarstellen, dass eine Koexistenz von
Gross-Raubtieren und Jagd nicht nur notwendig, sondern bewusst
anzustreben ist.
Rätoromanisch und Italienisch fördern
Die Regierung unterbreitet dem Eidg. Departement des Innern Programm
und Voranschlag 2000 zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und
italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden. Der Gesamtaufwand
wird auf rund 7.1 Mio. Franken veranschlagt (Bund 67 Prozent, Kanton 33
Prozent). Es werden Bundesbeiträge in der Höhe von 4.75 Mio. Franken
beantragt. Die Gelder sollen eingesetzt werden für:
- Kantonseigene Massnahmen, u.a. Übersetzungsdienst, Herausgabe des
Bündner Rechtsbuchs in den drei Kantonssprachen, Sprachunterricht.
- Unterstützung von Massnahmen Dritter, u.a. Schulprojekte,
regionale Massnahmen, Handbuch Bündner Geschichte in romanischer
Sprache.
- Beiträge an wissenschaftliche Projekte.
- Beiträge an Organisationen und Institutionen.
- Förderung der Verlagstätigkeit.
- Förderung der rätoromanischen Presse.
Neuerung im Arbeitsrecht wird abgelehnt
In ihrer Stellungnahme an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
äussert sich die Regierung zu den vorgesehenen Neuerungen im
arbeitsrechtlichen Teil des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die
Streitwert-Grenze für die unentgeltlichen Verfahren in
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten soll von derzeit 20'000 Franken auf
neu 30'000 Franken angehoben werden. Damit würde der Teuerung Rechnung
getragen und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer verbessert (sozialer Zivilprozess). 1972 war für
arbeitsrechtliche Streitigkeiten ein einfaches, rasches und kostenloses
Verfahren eingeführt worden. Die Streitwert-Grenze lag damals bei 5'000
Franken und war 1989 auf 20'000 Franken angehoben worden. In Graubünden
werden die meisten arbeitsrechtlichen Prozesse unter der derzeit
gültigen Grenze von 20'000 Franken geführt. Wird die Streitwert-Grenze
überschritten und ist eine Partei nicht in der Lage, für die Gerichts-
und Anwaltskosten aufzukommen, besteht die Möglichkeit, unentgeltliche
Prozessführung zu beantragen. Die Regierung erachtet es daher als wenig
sinnvoll, die Streitwert-Grenze zu erhöhen, zumal dadurch mit einer
Zunahme der Prozesse zu rechnen wäre, was zusätzliche Kosten für die
öffentliche Hand zur Folge hätte. Die vorgesehene Änderung von Artikel
343 OR wird abgelehnt.
Neue Schätzungsverordnung gilt ab Anfang 2000
Die revidierte Verordnung über die amtlichen Schätzungen wird Anfang
2000 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten materiellen Änderungen bestehen
darin, dass sich die Schätzungswerte neu konsequent am Markt
orientieren und die Gebühren für Schätzungen auf ein kostendeckendes
Niveau angehoben werden.
Aus den Gemeinden
Die Regierung gewährt an die Mehrkosten für die
Holzschnitzel-Feuerung im Neubau des Ospedale San Sisto in Poschiavo
einen Beitrag von maximal 132'000 Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden