Die kantonalen Angestellten leisten im Jahr 2000 einen erheblichen
Sparbeitrag, indem sie zwei unbezahlte Ferientage beziehen, die ihnen
direkt vom Lohn abgezogen werden. Zudem wird ihnen keine Teuerung
ausbezahlt.
Die Kantonsfinanzen präsentieren sich nicht gerade rosig. Der Grosse
Rat hat daher in der Novembersession 1999 die Personalverordnung
geändert und der Regierung die Möglichkeit gegeben, in finanziell
angespannten Zeiten die jährliche Arbeitszeit um zwei Tage zu reduzieren
und den Lohn entsprechend zu kürzen. Die Regierung hat die Einzelheiten
dieser Sparmassnahme fürs Jahr 2000 wie folgt geregelt:
- Sie wird auf alle im Monatslohn Angestellten angewendet.
- Sie betrifft auch die Mitglieder der Regierung sowie die
Präsidenten und Vizepräsidenten der kantonalen Gerichte.
- Lehrlinge und Praktikanten/innen sind von dieser Sparmassnahme
ausgenommen.
- Die Lohnkürzung basiert auf dem monatlichen Grundgehalt inklusive
Funktionszulagen.
- Auf den 13. Monatslohn wirkt sich die Lohnkürzung nicht aus.
- Kantonale Angestellte mit einem reduzierten Arbeitszeit-Menü
können wählen, ob sie die zwei unbezahlten Urlaubstage beziehen wollen
oder nicht.
- Die Lohnkürzung hat auf das pensionsversicherte Gehalt keinen
Einfluss.
- Die zwei unbezahlten Urlaubstage werden dem Ferienguthaben 2000
hinzugefügt und können zeitlich frei bestimmt werden.
- In den kantonalen Schulen fallen die zwei unbezahlten Urlaubstage
auf den 1. Mai und den 1. November 2000.
Durch die zwei angeordneten unbezahlten Ferientage werden die Löhne
um 0.79 Prozent pro Monat gekürzt, womit Einsparungen von 2.2 Mio.
Franken erzielt werden.
Gemäss den Vorgaben des Massnahmenplans Haushalts-Gleichgewicht
dürfen ab 1999 zwei Prozent Teuerung nicht ausgeglichen werden. Anfang
1999 bestand keine Teuerung, bis Ende November 1999 machte sie 1.25
Prozent aus. Somit entfällt ein Teuerungsausgleich für das kantonale
Personal und die Lehrpersonen der Volksschule auf Anfang 2000. Die
Teuerung gilt bis zu einem Indexstand von 105.2 Punkten als
ausgeglichen. Auf einen Teuerungsausgleich auf den Renten der kantonalen
Pensionskasse und auf den Ruhegehältern der ehemaligen Regierungsräte
wird ebenfalls verzichtet.
Abstimmungsvorlagen vom 12. März 2000
Am Sonntag, 12. März 2000 wird über folgende Vorlagen abgestimmt:
Bundesvorlagen
- Bundesbeschluss über die Reform der Justiz,
- Volksinitiative für Beschleunigung der direkten Demokratie
(Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten
Entwurfs),
- Volksinitiative für eine gerechte Vertretung der Frauen in den
Bundesbehörden (Initiative 3. März),
- Volksinitiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der
Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung
FMF), und
- Volksinitiative für die Halbierung des motorisierten
Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen
(Verkehrshalbierungsinitiative).
Kantonsvorlagen
- Teilrevision der Verfassung für den Kanton Graubünden
(Gerichtsreform), und
- Erlass des Gesetzes über die Änderung der Gerichtsorganisation.
Kulturbeiträge
An die Spielzeit 1999/2000 des Stadttheaters Chur, an die
Teilinstrumentierung der Jugendmusik Chur und an die Herausgabe des
Almanacco Mesolcina-Calanca 2000 werden Beiträge im Gesamtbetrag von
rund 147'000 Franken gesprochen.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung äussert sich zur geplanten Totalrevision der Eidg.
Raumplanungsverordnung (RPV). Hinsichtlich des Bereichs "Konzepte und
Sachpläne" wird mit Blick auf die Grossprojekte NEAT und Bahn 2000
ausgeführt, dass es wichtig sei, Verfahren zu finden, die einerseits die
Strategien des Bundes umsetzen und andererseits die Anliegen der Kantone
genügend beachten. Der Bund soll sich beim Erarbeiten von Konzepten und
Sachplänen auf Vorhaben beschränken, die in seiner Kompetenz liegen.
Mit diversen Vorbehalten kann die Regierung der allgemeinen
Stossrichtung im Bereich "Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen"
zustimmen. Allerdings muss der Entwurf hinsichtlich Umfang,
Vollzugstauglichkeit und Verständlichkeit gründlich überarbeitet werden.
Zu wenig klar herausgearbeitet wurde zudem die Abgrenzung der
Vollzugspraxis, die in der ganzen Schweiz gleich gelten soll, von jenen
Bereichen, in denen die Kantone ihre unterschiedlichen Strukturen und
Begebenheiten flexibel berücksichtigen können.
Der Bund will die Verkehrsregelnverordnung ändern. Die Regierung
erachtet das vorgesehene Obligatorium von Rückhalte-Vorrichtungen für
Kinder unter sieben Jahren auf den Auto-Rücksitzen als nicht opportun,
begrüsst es, die Höchstgeschwindigkeit der Anhängerzüge und
Sattelschlepper von 60 auf 80 km/h heraufzusetzen und lehnt den
Vorschlag ab, einen gewissen seitlichen Überhang an Motor-Fahrzeugen
beim Transport von Fahrrädern zu tolerieren. Im Übrigen soll es
landwirtschaftlichen Fahrzeugen gestattet sein, nachts und Sonntags
fahren zu dürfen.
Hinsichtlich der Varianten, die im Bericht des Bundes über die
rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare vorgeschlagen werden,
befürwortet die Regierung jene Lösung, die keine namens-, bürger- und
unterstützungsrechtlichen Folgen mit sich bringt. Die Variante, welche
eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft in die Nähe einer Ehe rücken
würde, lehnt die Regierung als zu weitgehend ab. Dagegen wäre in
Anlehnung an die Terminologie des Eherechts zwingend der Güterstand der
Gütertrennung vorzusehen. Abgelehnt wird zudem sowohl die gemeinsame
Adoption wie eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung bei weiblichen
Partnern.
Aus Regionen und Gemeinden
Mit Vorbehalten und Hinweisen genehmigt die Regierung die erste
Phase des regionalen Richtplans Valle di Poschiavo, welche die folgenden
Sachbereiche umfasst: Regionale Landschaftsschutz-Gebiete, Tourismus,
Verkehr sowie Ver- und Entsorgung.
Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Susch und die Änderungen
der Ortsplanung von Soglio werden genehmigt.
Personelles
- Urban Maissen, geb. 1965, von Sumvitg, wohnhaft in Felsberg, wird
Forstingenieur im Kreis Disentis. Der Dienstantritt erfolgt Anfang Juni
2000.
- Donat Rischatsch, geb. 1961, von Vaz/Obervaz, wohnhaft in
Lenzerheide, wird Sachbearbeiter GIS beim Meliorations- und
Vermessungsamt. Er beginnt Anfang März 2000.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden