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Die kantonalen Angestellten leisten im Jahr 2000 einen erheblichen Sparbeitrag, indem sie zwei unbezahlte Ferientage beziehen, die ihnen direkt vom Lohn abgezogen werden. Zudem wird ihnen keine Teuerung ausbezahlt.
Die Kantonsfinanzen präsentieren sich nicht gerade rosig. Der Grosse Rat hat daher in der Novembersession 1999 die Personalverordnung geändert und der Regierung die Möglichkeit gegeben, in finanziell angespannten Zeiten die jährliche Arbeitszeit um zwei Tage zu reduzieren und den Lohn entsprechend zu kürzen. Die Regierung hat die Einzelheiten dieser Sparmassnahme fürs Jahr 2000 wie folgt geregelt:
- Sie wird auf alle im Monatslohn Angestellten angewendet.
- Sie betrifft auch die Mitglieder der Regierung sowie die Präsidenten und Vizepräsidenten der kantonalen Gerichte.
- Lehrlinge und Praktikanten/innen sind von dieser Sparmassnahme ausgenommen.
- Die Lohnkürzung basiert auf dem monatlichen Grundgehalt inklusive Funktionszulagen.
- Auf den 13. Monatslohn wirkt sich die Lohnkürzung nicht aus.
- Kantonale Angestellte mit einem reduzierten Arbeitszeit-Menü können wählen, ob sie die zwei unbezahlten Urlaubstage beziehen wollen oder nicht.
- Die Lohnkürzung hat auf das pensionsversicherte Gehalt keinen Einfluss.
- Die zwei unbezahlten Urlaubstage werden dem Ferienguthaben 2000 hinzugefügt und können zeitlich frei bestimmt werden.
- In den kantonalen Schulen fallen die zwei unbezahlten Urlaubstage auf den 1. Mai und den 1. November 2000.
Durch die zwei angeordneten unbezahlten Ferientage werden die Löhne um 0.79 Prozent pro Monat gekürzt, womit Einsparungen von 2.2 Mio. Franken erzielt werden.
Gemäss den Vorgaben des Massnahmenplans Haushalts-Gleichgewicht dürfen ab 1999 zwei Prozent Teuerung nicht ausgeglichen werden. Anfang 1999 bestand keine Teuerung, bis Ende November 1999 machte sie 1.25 Prozent aus. Somit entfällt ein Teuerungsausgleich für das kantonale Personal und die Lehrpersonen der Volksschule auf Anfang 2000. Die Teuerung gilt bis zu einem Indexstand von 105.2 Punkten als ausgeglichen. Auf einen Teuerungsausgleich auf den Renten der kantonalen Pensionskasse und auf den Ruhegehältern der ehemaligen Regierungsräte wird ebenfalls verzichtet.

Abstimmungsvorlagen vom 12. März 2000

Am Sonntag, 12. März 2000 wird über folgende Vorlagen abgestimmt:
Bundesvorlagen
- Bundesbeschluss über die Reform der Justiz,
- Volksinitiative für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs),
- Volksinitiative für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März),
- Volksinitiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung FMF), und
- Volksinitiative für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungsinitiative).
Kantonsvorlagen
- Teilrevision der Verfassung für den Kanton Graubünden (Gerichtsreform), und
- Erlass des Gesetzes über die Änderung der Gerichtsorganisation.
Kulturbeiträge
An die Spielzeit 1999/2000 des Stadttheaters Chur, an die Teilinstrumentierung der Jugendmusik Chur und an die Herausgabe des Almanacco Mesolcina-Calanca 2000 werden Beiträge im Gesamtbetrag von rund 147'000 Franken gesprochen.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung äussert sich zur geplanten Totalrevision der Eidg. Raumplanungsverordnung (RPV). Hinsichtlich des Bereichs "Konzepte und Sachpläne" wird mit Blick auf die Grossprojekte NEAT und Bahn 2000 ausgeführt, dass es wichtig sei, Verfahren zu finden, die einerseits die Strategien des Bundes umsetzen und andererseits die Anliegen der Kantone genügend beachten. Der Bund soll sich beim Erarbeiten von Konzepten und Sachplänen auf Vorhaben beschränken, die in seiner Kompetenz liegen.
Mit diversen Vorbehalten kann die Regierung der allgemeinen Stossrichtung im Bereich "Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen" zustimmen. Allerdings muss der Entwurf hinsichtlich Umfang, Vollzugstauglichkeit und Verständlichkeit gründlich überarbeitet werden. Zu wenig klar herausgearbeitet wurde zudem die Abgrenzung der Vollzugspraxis, die in der ganzen Schweiz gleich gelten soll, von jenen Bereichen, in denen die Kantone ihre unterschiedlichen Strukturen und Begebenheiten flexibel berücksichtigen können.
Der Bund will die Verkehrsregelnverordnung ändern. Die Regierung erachtet das vorgesehene Obligatorium von Rückhalte-Vorrichtungen für Kinder unter sieben Jahren auf den Auto-Rücksitzen als nicht opportun, begrüsst es, die Höchstgeschwindigkeit der Anhängerzüge und Sattelschlepper von 60 auf 80 km/h heraufzusetzen und lehnt den Vorschlag ab, einen gewissen seitlichen Überhang an Motor-Fahrzeugen beim Transport von Fahrrädern zu tolerieren. Im Übrigen soll es landwirtschaftlichen Fahrzeugen gestattet sein, nachts und Sonntags fahren zu dürfen.
Hinsichtlich der Varianten, die im Bericht des Bundes über die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare vorgeschlagen werden, befürwortet die Regierung jene Lösung, die keine namens-, bürger- und unterstützungsrechtlichen Folgen mit sich bringt. Die Variante, welche eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft in die Nähe einer Ehe rücken würde, lehnt die Regierung als zu weitgehend ab. Dagegen wäre in Anlehnung an die Terminologie des Eherechts zwingend der Güterstand der Gütertrennung vorzusehen. Abgelehnt wird zudem sowohl die gemeinsame Adoption wie eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung bei weiblichen Partnern.

Aus Regionen und Gemeinden

Mit Vorbehalten und Hinweisen genehmigt die Regierung die erste Phase des regionalen Richtplans Valle di Poschiavo, welche die folgenden Sachbereiche umfasst: Regionale Landschaftsschutz-Gebiete, Tourismus, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung.
Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Susch und die Änderungen der Ortsplanung von Soglio werden genehmigt.
Personelles
- Urban Maissen, geb. 1965, von Sumvitg, wohnhaft in Felsberg, wird Forstingenieur im Kreis Disentis. Der Dienstantritt erfolgt Anfang Juni 2000.
- Donat Rischatsch, geb. 1961, von Vaz/Obervaz, wohnhaft in Lenzerheide, wird Sachbearbeiter GIS beim Meliorations- und Vermessungsamt. Er beginnt Anfang März 2000.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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