Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Der Grundsatz-Entscheid, Rumantsch Grischun überall dort anzuwenden, wo die gesamte romanische Bevölkerung angesprochen ist, wurde bereits im Sommer 1996 gefällt. Daher will die Regierung Rumantsch Grischun künftig auch bei den Abstimmungsunterlagen und im Bündner Rechtsbuch verwenden. Eine erhöhte Bedeutung soll das Rumantsch Grischun auch in den Schulen erlangen.
Im Juli 1996 hatte die Regierung im Grundsatz ja zum Rumantsch Grischun gesagt und die künftige Bedeutung dieser Sprachform in Verwaltung und Schule umschrieben. Dieser Entscheid zur Stärkung der rätoromanischen Sprache und Kultur soll nun nachhaltiger umgesetzt werden. Rumantsch Grischun soll als amtliche romanische Sprachform des Kantons vor allem dann verwendet werden, wenn die gesamte romanische Bevölkerung angesprochen ist. In den Schulen sollen die Idiome weiterhin im Vordergrund stehen. Bis zum Ende der Volksschule sollen Informationen über das Rumantsch Grischun und gewisse passive Kenntnisse in dieser Sprachform vermittelt werden. Erst in weiterführenden Schulen (vor allem auf Stufe Mittelschule) sollen auch aktive Kenntnisse in der einheitlichen romanischen Schriftsprache vermittelt werden. Dieser Beschluss basiert auf den Ergebnissen der Umfrage bei der romanischen Bevölkerung zur Akzeptanz einer einheitlichen romanischen Schriftsprache . Für eine solche hatten sich 66 Prozent der Befragten ausgesprochen , wobei Rumantsch Grischun unter allen Varianten deutlich favorisiert worden war.
Das Rumantsch Grischun wird seit dem Grundsatz-Beschluss der Regierung aus dem Jahr 1996 sowohl im Bereich Amtssprache als auch in der Schule punktuell angewendet. Um die Anwendungsgrundsätze umzusetzen, sind aber weitere Massnahmen nötig.
Die Regierung hat beschlossen, die Vernehmlassung freizugeben über eine Revision von Artikel 23 des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte sowie Artikel 1 der Grossrats-Verordnung über die Herausgabe eines neuen Bündner Rechtsbuchs. Gemäss Revisionsentwurf soll die Verpflichtung aufgehoben werden, die kantonalen Abstimmungsunterlagen und die systematische Sammlung des Bündner Rechts in den Idiomen Sursilvan und Ladin zu veröffentlichen. Die Regierung könnte dann in einer Verordnung festlegen, welche Sprachmodalitäten bei diesen Publikationen gelten, wobei vorgesehen ist, Rumantsch Grischun zu verwenden.
Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement wird beauftragt, gestützt auf das bereits vorliegende Grundkonzept zur Einführung von Rumantsch Grischun in den Schulen die weitere Planung vorzunehmen und der Regierung einen umsetzungsreifen Vorschlag zu unterbreiten. Darin sind für die verschiedenen Schulstufen die zeitlichen Richtziele zu umschreiben und die für die Einführung von Rumantsch Grischun nötigen Vorkehrungen insbesondere in den Bereichen Lehrpläne, Aus- und Fortbildung der Lehrpersonen sowie Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien zu planen.
Zusätzlich zu den beschlossenen Schritten soll ein umfassendes und langfristig ausgerichtetes Konzept zur Einführung von Rumantsch Grischun erarbeitet und der Regierung vorgelegt werden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel