Der Grundsatz-Entscheid, Rumantsch Grischun überall dort anzuwenden,
wo die gesamte romanische Bevölkerung angesprochen ist, wurde bereits im
Sommer 1996 gefällt. Daher will die Regierung Rumantsch Grischun
künftig auch bei den Abstimmungsunterlagen und im Bündner Rechtsbuch
verwenden. Eine erhöhte Bedeutung soll das Rumantsch Grischun auch in
den Schulen erlangen.
Im Juli 1996 hatte die Regierung im Grundsatz ja zum Rumantsch
Grischun gesagt und die künftige Bedeutung dieser Sprachform in
Verwaltung und Schule umschrieben. Dieser Entscheid zur Stärkung der
rätoromanischen Sprache und Kultur soll nun nachhaltiger umgesetzt
werden. Rumantsch Grischun soll als amtliche romanische Sprachform des
Kantons vor allem dann verwendet werden, wenn die gesamte romanische
Bevölkerung angesprochen ist. In den Schulen sollen die Idiome weiterhin
im Vordergrund stehen. Bis zum Ende der Volksschule sollen Informationen
über das Rumantsch Grischun und gewisse passive Kenntnisse in dieser
Sprachform vermittelt werden. Erst in weiterführenden Schulen (vor allem
auf Stufe Mittelschule) sollen auch aktive Kenntnisse in der
einheitlichen romanischen Schriftsprache vermittelt werden. Dieser
Beschluss basiert auf den Ergebnissen der Umfrage bei der romanischen
Bevölkerung zur Akzeptanz einer einheitlichen romanischen
Schriftsprache . Für eine solche hatten sich 66 Prozent der Befragten
ausgesprochen , wobei Rumantsch Grischun unter allen Varianten deutlich
favorisiert worden war.
Das Rumantsch Grischun wird seit dem Grundsatz-Beschluss der
Regierung aus dem Jahr 1996 sowohl im Bereich Amtssprache als auch in
der Schule punktuell angewendet. Um die Anwendungsgrundsätze umzusetzen,
sind aber weitere Massnahmen nötig.
Die Regierung hat beschlossen, die Vernehmlassung freizugeben über
eine Revision von Artikel 23 des Gesetzes über die Ausübung der
politischen Rechte sowie Artikel 1 der Grossrats-Verordnung über die
Herausgabe eines neuen Bündner Rechtsbuchs. Gemäss Revisionsentwurf soll
die Verpflichtung aufgehoben werden, die kantonalen
Abstimmungsunterlagen und die systematische Sammlung des Bündner Rechts
in den Idiomen Sursilvan und Ladin zu veröffentlichen. Die Regierung
könnte dann in einer Verordnung festlegen, welche Sprachmodalitäten bei
diesen Publikationen gelten, wobei vorgesehen ist, Rumantsch Grischun zu
verwenden.
Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement wird
beauftragt, gestützt auf das bereits vorliegende Grundkonzept zur
Einführung von Rumantsch Grischun in den Schulen die weitere Planung
vorzunehmen und der Regierung einen umsetzungsreifen Vorschlag zu
unterbreiten. Darin sind für die verschiedenen Schulstufen die
zeitlichen Richtziele zu umschreiben und die für die Einführung von
Rumantsch Grischun nötigen Vorkehrungen insbesondere in den Bereichen
Lehrpläne, Aus- und Fortbildung der Lehrpersonen sowie Lehrmittel und
Unterrichtsmaterialien zu planen.
Zusätzlich zu den beschlossenen Schritten soll ein umfassendes und
langfristig ausgerichtetes Konzept zur Einführung von Rumantsch Grischun
erarbeitet und der Regierung vorgelegt werden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden