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Die im Kanton Graubünden geschätzten Eigenmietwerte entsprechen den Marktmietwerten. Diese Schätzungen bewirken für die direkte Bundessteuer eine Besteuerung des Eigenmietwerts, die über dem Niveau in anderen Kantonen liegt.
Um eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen in der Schweiz sicherstellen zu können, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung einem Antrag der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden um Reduktion der Eigenmietwerte zugestimmt.
Für die Steuerperiode 1999-2000 können die Eigenmietwerte für die direkte Bundessteuer auf 70 Prozent des Marktmietwerts reduziert werden. Die Pauschale für den Liegenschaften-Unterhalt von 10 bzw. 20 Prozent wird von diesem reduzierten Wert berechnet.
Die Neuerung bezieht sich nur auf die direkte Bundessteuer. Der Eigenmietwert für die Kantons- und Gemeindesteuern ist gemäss den Weisungen in der Wegleitung zu deklarieren.
Bereits eingereichte Steuererklärungen werden von Amtes wegen korrigiert.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement Graubünden
Quelle: dt Steuerverwaltung Graubünden
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