Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Wegen Lawinenniedergängen resp. akuter Lawinengefahr sind nach wie vor Dörfer und ganze Regionen von der Umwelt abgeschnitten. Diese Situation führt dazu, dass verschiedene Tourismus-Unternehmen ihren Betrieb einstellen oder zumindest stark reduzieren mussten, was teils empfindliche Umsatzverluste zur Folge hat.
Angesichts dieser Situation haben kantonale Arbeitsämter der betroffenen Kantone, so auch das KIGA Graubünden, beim Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) interveniert und um eine Unterstützung für die betroffenen Betriebe ersucht. Das BWA hat kurzfristig Weisungen erlassen, wonach Kurzarbeits-Entschädigung an Betriebe ausgerichtet werden kann, die infolge gesperrter Zufahrtsstrassen oder direkter Lawinengefahr den Betrieb ganz oder teilweise einstellen mussten oder müssen. Dasselbe gilt für Unternehmungen, welche aufgrund von Strassensperrungen nicht mit Materialien und Gütern beliefert werden können. Überdies können Unternehmen unterstützt werden, die infolge eines Elementarschadens den Betrieb einstellen mussten oder wegen gesperrten Strassen oder erlittenen Elementarschäden mittelbar wirtschaftlich betroffen sind. Beim Überprüfen der letztgenannten Ansprüche wird berücksichtigt, in wieweit Verluste durch den Abschluss einer privaten Versicherung gedeckt sind resp. versicherbar gewesen wären.
Betriebe, die an und für sich zugänglich sind, aber wegen der aussergewöhnlichen Schneeverhältnisse Kundenausfälle zu verzeichnen haben, können Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Kundenausfälle geltend machen. Entschädigt werden in jedem Fall nicht Umsatzverluste, sondern 80 Prozent der Lohnkosten der Angestellten, die infolge eines der genannten Ereignisse nicht beschäftigt werden konnten. In Berücksichtigung der speziellen Verhältnisse ist eine nachträgliche Anmeldung möglich, wobei die Meldung innert Monatsfrist nach Normalisierung der ausserordentlichen Situation erfolgen muss.
Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden
Neuer Artikel