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Die Regierung vermisst konkrete Aussagen des Bunds, mit welchen Massnahmen der Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene gebracht werden soll und spricht sich erneut gegen 40-Tönner am San Bernardino aus.
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zum Vollzug des bilateralen Landverkehrs-Abkommens mit der EU und zu den flankierenden Massnahmen beim freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Ländern.

Wie kommt der Güterverkehr auf die Schiene?
Das Umsetzen des bilateralen Landverkehrs-Abkommens mit der EU bringt für die Kantone erhebliche Mehrbelastungen, weil das Personal im Bereich Polizei und Strassenverkehrs-Amt aufgestockt werden muss. In Graubünden wie auch in den meisten anderen Kantonen besteht aber ein Personalstopp. Es ist daher unerlässlich, dass die Zusatzkosten aus dem Ertrag der LSVA finanziert werden. Dazu ist ein Vorbezug mit dem Auftrag an die Kantone nötig, diesen Betrag für die Kontrollen resp. flankierenden Massnahmen des Landverkehrs-Abkommens einzusetzen. Mit Bedauern wird festgestellt, dass die Massnahmen, mit denen der Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert werden soll, noch immer nicht konkretisiert worden sind. Es wird daher vom Bund verlangt, dies innert nützlicher Frist zu tun. Beim Verteilen der 40-Tonnen-Bewilligung auf Schweizer Transporteure wird beantragt, diese Fahrten auf Grund des Fahrzeug-Bestandes und der Strassen-Gesamtlänge auf die Kantone zu verteilen. Das Prinzip "first come first serve" wird demgegenüber entschieden zurückgewiesen. Erneut spricht sich die Regierung aus Sicherheitsgründen klar gegen ein Öffnen der San-Bernardino-Achse für das Befahren mit 40-Tonnen-Lastwagen aus.

Wirtschaftswachstum nicht vereiteln
Mit Bezug auf die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU wird festgestellt, dass diese die angestrebte Liberalisierung teilweise stark einschränken. Angesichts des Lohn- und Preisdrucks, der durch den freien Personenverkehr entstehen könnte, wird die Notwendigkeit von Massnahmen nicht bestritten. Sie sollten jedoch zeitlich befristet werden, um bei Bedarf reagieren zu können und einem erhofften Wirtschaftswachstum nicht im Weg zu stehen.

Menschen klonen verboten
Gegenüber Bundesrat Arnold Koller nimmt die Regierung Stellung zum europäischen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie zum Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen. Die darin behandelten Aspekte sind von derart grundlegender Bedeutung, dass sie zweckmässigerweise auf europäischer Ebene geregelt werden. Die Regierung ist damit einverstanden, dass der Bundesrat die entsprechenden Vereinbarungen unterzeichnet und ratifiziert. Die Bioethik-Konvention ist ein Minimalkonsens der europäischen Länder, um die Menschenrechte im medizinischen Bereich zu wahren. Die Unterzeichner-Staaten können weitergehende Schutzbestimmungen erlassen, in der Schweiz ist derzeit denn auch ein entsprechender Gesetzgebungs-Prozess im Gang.

Erlasse über Arbeitslosigkeit anpassen
Das 1995 revidierte und in der Folge etappenweise in Kraft gesetzte Eidg. Arbeitslosen-Versicherungsgesetz brachte verschiedene Neuerungen. So wurden die regionalen Arbeitsvermittlungs-Zentren (RAV) eingeführt, Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen organisiert, ein neues Taggeld-System installiert und die wöchentliche Stempelkontrolle abgeschafft. Diese Änderungen machen es nötig, dass die kantonalen Ausführungsbestimmungen entsprechend angepasst werden. Derzeit sind diese in vier Erlassen geregelt. Um Wiederholungen und Doppelspurigkeiten auszumerzen, sollen sie gestrafft werden, indem das kantonale Einführungsgesetz aufgehoben wird und die verbleibenden Vollzugsfragen in einer grossrätlichen Vollziehungsverordnung geregelt werden. Die Regierung eröffnet die Vernehmlassung zu diesem Vorhaben, welche bis Ende Mai dauert.

Humanitäre Hilfe
Die Regierung gewährt als Zeichen der Solidarität unter den Gebirgskantonen einerseits und unter den Mitgliedern der Arge Alp andererseits eine finanzielle Unterstützung an die Betroffenen der Lawinenschäden vom Februar 1999. Dem Kanton Wallis und dem Land Tirol (Österreich) werden in diesem Sinn je eine Betrag von 10'000 Franken ausgerichtet.

Kulturbeiträge
Die Volksmusik-Formation "Prättigauer Stubehöckler" und die Herausgebenden der Publikation "Mesolcina praehistorica - Mensch und Naturraum in einem Bündner Südalpen-Tal vom Mesolithikum bis in römische Zeit" erhalten Beiträge von insgesamt 12'500 Franken.
Aus den Gemeinden
Die Handels-Mittelschule wird auf den Standort Chur konzentriert und durch den Kanton (Bündner Kantonsschule) geführt. Die Regierung stimmt einem bezüglichen Vertrag zwischen dem Kanton und der Stadt Chur zu.
Die Höhere Kaufmännische Gesamtschule HKG an der Hochschule für Wirtschaft und Tourismus Chur wird rückwirkend ab Anfang 1998 definitiv als Höhere Fachschule anerkannt.
Das Bauprojekt für die gemeinsame Oberstufe Trin/Tamins in Tamins wird mit Hinweisen definitiv gutgeheissen.
Die Teilrevisionen des Baugesetzes von Davos und der Ortsplanung von Rueun werden genehmigt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite von insgesamt rund fünf Millionen Franken freigegeben.

Personelles -
Remo Berther, geb. 1970, von Tujetsch, wohnhaft in Flamatt, wird Systemanalist beim Amt für Informatik. Er beginnt Anfang Juni 1999. -
Giusep Quinter, geb. 1967, von Trun, wohnhaft in Chur, wird juristischer Mitarbeiter beim Tiefbauamt. Er tritt seine Stelle Anfang Juli 1999 an.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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