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Anfang 1999 ist die BSE-Überwachung in der Schweiz verstärkt worden. Seit diesem Zeitpunkt werden alle verendeten oder wegen Gesundheitsproblemen getöteten oder geschlachteten Kühe mit dem neuen BSE-Test der Schweizer Firma Prionics untersucht. Diese Untersuchungen werden durch weitere Stichproben und durch die zusätzlich vorgeschriebene Untersuchung der lebenden Kühe vor der Schlachtung (Schlachttier-Untersuchung) ergänzt. Damit verfügt die Schweiz über eine weltweit einzigartige BSE-Überwachung.
Wie uns gestern mitgeteilt wurde hat der Prionics Test einer im Februar getöteten Kuh aus einem grösseren Bündner Bauernbetrieb im Raum Chur ein BSE positives Resultat ergeben.
Die fünf-jährige Kuh war erst Anfang Januar 1999 aus einem anderen Kanton in den Bündner Bestand zugekauft worden und hat sich vor ihrem Tod nur während knapp zwei Monaten im Kanton Graubünden aufgehalten. Trotzdem müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen vollzogen werden.
Da das betroffene Tier nach dem Verbot des Verfütterns von Tiermehl von 1990 geboren worden war (sog. born-after ban oder BAB-Fall), müssen gemäss der Verordnung über befristete Sofortmassnahmen gegen die BSE im schweizerischen Rindvieh-Bestand sowohl im Bündner Betrieb als auch im Herkunftsbetrieb alle Tiere der Rindergattung getötet und entsorgt werden.
Die erwähnte Verordnung, in der keine Ausnahmereglungen vorgesehen sind, ist vom Bundesrat am 13. Dezember 1996 erlassen worden und gehört zum Massnahmenpaket, das die BSE-Freiheit der schweizerischen Rindviehbestände garantieren soll und den Export von Rindvieh wieder ermöglichen sollte.
Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Veterinäramt Graubünden
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