Die grossrätliche Vorberatungs-Kommission unter der Leitung von
Grossrat Hans Sprecher, St. Antönien, hat kürzlich in Anwesenheit von
Regierungsrat Peter Aliesch die Botschaft zur Vollziehungsverordnung zum
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition beraten. Mit der
Vollziehungsverordnung werden die Zuständigkeiten und das Verfahren für
den Vollzug des neuen Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und
Munition festgelegt, wobei für diesen weiterhin das Justiz-, Polizei-
und Sanitätsdepartement und die Kantonspolizei zuständig sein sollen.
Die Vollziehungsverordnung wird erforderlich, weil das neue
eidgenössische Waffengesetz das bisherige Konkordat der Kantone
überflüssig werden lässt. Für die Jäger und Sportschützen ergeben sich
durch das neue Waffengesetz nur unwesentliche Änderungen. So muss z.B.
auch für das Übertragen einer Waffe unter Privaten ein schriftlicher
Vertrag abgeschlossen werden.
Die Verordnung ist im Wesentlichen unbestritten geblieben. Zu
Diskussionen Anlass gab aber die Frage, ob so genannte Softair-Waffen
und Laserpointer unter das neue Waffengesetz fallen. Einerseits ergibt
sich aber aus den Materialien zum eidgenössischen Waffengesetz, dass
Spielzeug-Waffen auch in Zukunft nicht unter das Waffengesetz fallen.
Andererseits sind die Bestimmungen des eidgenössischen Waffengesetzes in
diesem Bereich abschliessend. Die Kantone haben im Rahmen der
Vollziehungsverordnung deshalb keine Möglichkeit mehr, weiter gehende
Einschränkungen zum Bundesrecht vorzunehmen oder die Definition, welche
Geräte als Waffen gelten, zu erweitern. Missbräuche, wie sie offenbar an
Schulen festgestellt werden mussten, sind über die Schulgesetzgebung zu
bekämpfen.
Der Verordnungsentwurf wird vom Grossen Rat in der Märzsession
behandelt.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission