Die Bündner Regierung befürwortet die Programm-Plattform mit "Tele
Südostschweiz AG" und "Tele Rätia Service". Geplant sind ein regionales
Fernseh-Teilprogramm und ein Bildschirm-Infoservice.
Wenn es nach dem Fahrplan der Initianten geht, soll das Lokal-TV
"Tele Südostschweiz" bereits im August 1999 auf Sendung gehen. Ende
Februar 1999 ging ein entsprechendes Konzessionsgesuch an das Bundesamt
für Kommunikation in Biel, nachdem Anfang desselben Monats die
"Südostschweiz Service AG" als Trägerschaft des Lokalfernseh-Projekts
gegründet worden war.
Folgende vier Gesellschaften sind zur Zeit zu je einem Viertel an
der "Südostchweiz Service AG" beteiligt:
-
Tele-Rätia AG, Verbreiterin von ausländischen Fernsehprogrammen in
Graubünden,
-Radio Grischa AG, grösstes Bündner Privatradio,
-Radio Piz AG, Privatradio für das Engadin und die Bündner
Südtäler, und
-Gasser Holding Chur AG, Verlegerin u.a. der Tageszeitung "Die
Südostschweiz".
Es ist vorgesehen, weitere Aktionäre aufzunehmen.
Das Lokalfernseh-Projekt "Tele Südostschweiz" soll zunächst in
Graubünden und Glarus aufgebaut und in der Folge schrittweise auf die
ganze Südostschweiz (Schwyz, südlicher Teil St. Gallen, Fürstentum
Liechtenstein) ausgedehnt werden.
Geplant ist damit das erste Bündner Regional-Fernsehprogramm mit
Bildschirm-Text. "Tele Südostschweiz" will vorwiegend
Diskussionssendungen zu aktuellen Themen oder Gespräche mit prominenten
Gästen produzieren. In den Sendepausen resp. zwischen den Wiederholungen
soll rund um die Uhr ein Bildschirmtext-Service zur Verfügung stehen,
der von der "Tele Rätia Service" betreut wird. Die Sendungen und
Dienstleistungen von "Tele Südostschweiz" resp. von "Tele Rätia Service"
sollen auf dem gleichen Kanal (vorerst) drahtlos terrestrisch verbreitet
werden.
Die Regierung unterstützt in ihrer Stellungnahme an das Bundesamt
für Kommunikation das Konzessionsgesuch der "Tele Südostschweiz AG" für
ein regionales Fernseh-Programm kombiniert mit einem Bildschirm-Service
der "Tele Rätia Service".
Der Kanton Kanton Graubünden hält über 80 Prozent der Aktien der
"Tele Rätia AG", während sich die restlichen auf Gemeinden, Kreise und
Regionalverbände verteilen. Der ursprüngliche Zweck der "Tele Rätia AG"
bestand darin, den Kanton drahtlos mit mindestens drei ausländischen
Fernseh-Programmen zu versorgen. Heute bedient die Gesellschaft über
ihren Grundauftrag hinaus einen grossen Teil der nicht im Kabelnetz
versorgten Gemeinden mit den Programmen der Lokalradios Grischa und Piz.
Sie möchte ihr telematisches Angebot in Zukunft deutlich verbessern. Mit
der Gründung der "NetCom Graubünden AG" und der Beteiligung an der
"Südostschweiz Service AG" hat die "Tele Rätia AG" erste wichtige
Schritte zur Umsetzung ihres neuen strategischen Ansatzes im
liberalisierten Telekommunikations-Markt eingeleitet. Die Regierung
befürwortet diese Entwicklung. Sie ist zuversichtlich, dass damit
verhindert werden kann, dass der Kanton Graubünden medienmässig ins
Abseits gerät.
Um die kantonalen Interessen optimal wahren zu können, ersucht die
Regierung die "Tele Rätia AG", die zuständigen kantonalen Stellen
verstärkt in den Entscheidfindungs-Prozess der "NetCom Graubünden AG"
und der "Südostschweiz Service AG" einzubeziehen. Nicht anfreunden kann
sich die Regierung mit dem Umstand, dass die Geschäftsführung der "Tele
Rätia AG" auch jene der privaten Fernseh-Produktionsgesellschaft "Tele
Südostschweiz" übernehmen soll. Sie verlangt daher, die operative
Führung im Bereich der "Tele Rätia AG" und der "Tele Südostschweiz" klar
zu entflechten.
Änderungen bei den Lohnzulagen der Lehrerinnen und Lehrer
Im Rahmen der Sparmassnahmen werden gewisse Kantonsbeiträge an die
Besoldung von Lehrkräften und Kindergärtnerinnen gestrichen resp.
reduziert. Im Herbst 1998 hat der Grosse Rat eine Teilrevision der
Verordnung über die Besoldung der Volksschul-Lehrkräfte und
Kindergärtnerinnen genehmigt. Damit werden drei Sparmassnahmen des
Massnahmenplans "Haushalts-Gleichgewicht 1999" umgesetzt. Konkret
handelt es sich um drei verschiedene Kantonsbeiträge an die Gemeinden.
Der Beitrag an die Wegentschädigung für Handarbeits-Lehrerinnen und die
Beiträge für besondere Sozialzulagen für Lehrkräfte der Volksschule
werden aufgehoben und die Pauschalbeiträge an die Besoldung von
Volksschul-Lehrkräften und Kindergärtnerinnen werden um ein Prozent ab
2000 und um ein weiteres Prozent ab 2001 reduziert. Diese Neuerungen
treten Mitte August 1999 in Kraft.
Straffere Katastrophenhilfe
Das kantonale Gesetz über die Katastrophenhilfe (KHG) ist seit 1990
in Kraft. In der Zwischenzeit wurden auf Bundesebene das
Zivilschutz-Leitbild verabschiedet und das Zivilschutz-Gesetz sowie das
Schutzbauten-Gesetz revidiert. Damit ist die Zivilschutz-Reform 95
eingeleitet worden. Diese Neuerungen machen es nötig, auch das KHG
entsprechend anzupassen. Die Regierung eröffnet die Vernehmlassung zu
einer Teilrevision des KHG, welche Teil des Regierungsprojekts
"Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und
Rechtsanwendung" (VFRR) bildet.
Auf Stufe Kanton und Regionen bestehen heute ein kantonaler und drei
regionale Führungsstäbe. Letztere sind aber nie zum Einsatz gekommen.
Der Einsatz der erforderlichen Mittel und Massnahmen wurde stets vom
kantonalen Führungsstab koordiniert. Überdies sind die Führungsnetze der
Kantonspolizei, des Tiefbauamts sowie die zivilen Verbindungsnetze
(Natel) kontinuierlich ausgebaut worden. Diese Netze stellen die
Verbindung zu den Gemeinden sicher. Hilfe kann direkt beim kantonalen
Führungsstab angefordert werden. Aus diesem Grund rechtfertigt es sich,
die drei regionalen Führungsstäbe aufzuheben. Damit kann gleichzeitig
darauf verzichtet werden, 70 nebenamtliche Stabsangehörige auszubilden.
Andererseits werden Ausbildung und Zusammenarbeit zwischen den
Gemeinde-Führungsstäben und jenem des Kantons intensiviert. Wie bis
anhin bestimmt die Regierung die funktionelle Zusammensetzung des
kantonalen Führungsstabs.
Gestärkte Gemeindeautonomie
Ebenfalls im Rahmen des Projekts VFRR wird die Vernehmlassung zu
einer Teilrevision des Gemeindegesetzes eröffnet. Gleichzeitig sollen
das Gesetz über die Feststellung von politischen Gemeinden und jenes
über die Verwendung von Korporationsvermögen aufgehoben werden. Im
Gemeindegesetz nimmt der Kanton verschiedene Kompetenzen für sich in
Anspruch oder schränkt den Handlungs-Spielraum der Gemeinden in
Bereichen ein, die sie ebenso gut selber wahrnehmen und in denen sie
Lösungen treffen können, die ihren Verhältnissen angepasst sind. Die
Teilrevision trägt der Dezentralisierung Rechnung und bringt damit für
die Gemeinden eine stärkere Autonomie. So soll z.B. jede Gemeinde (und
nicht nur die "grösseren") selbst darüber entscheiden können, ob sie
einen Gemeinderat einführen will oder nicht. Der Erlass soll gestrafft
und modernisiert werden. Hingegen sind bei der Bürgergemeinde bzw. bei
der Oberaufsicht über die Gemeinden vorerst keine Änderungen vorgesehen.
Flexiblere Gebäudeversicherung
Weiters wird eine Teilrevision des Gesetzes über die Bündner
Gebäudeversicherung in die Vernehmlassung geschickt, auch diese im
Rahmen des Projekts VFRR. Die Verordnungskompetenz wird vom Grossen Rat
auf die Regierung verlagert, womit die technische Umsetzung des Erlasses
wesentlich flexibler wird. Ferner sollen neu Selbstbehalts-Lösungen mit
entsprechendem Prämiennachlass angeboten werden können. Solche
Möglichkeiten bewähren sich bereits in verschiedenen Kantonen. Eine
wichtige Verbesserung bildet sodann die Erhöhung der
Entschädigungsgrenzen für Abbruch- und Räumungskosten auf 20 Prozent des
Versicherungswerts (bisher 20 Prozent der Schadenssumme). Die Verordnung
über die Feuerpolizei und das Feuerwehr-Wesen soll auch weiterhin vom
Grossen Rat erlassen werden, allerdings in entschlackter, konzentrierter
und präzisierter Form.
Entbehrliche Hundesteuer
Das kantonale Gesetz über die Erhebung einer Hundesteuer aus dem
Jahr 1871 sieht eine Abgabe von vier Franken vor. Die Hundesteuer wird
heute im Wesentlichen von den Gemeinden und Kreisen erhoben. Auf eine
zusätzliche, minime kantonale Hundesteuer kann ohne weiteres verzichtet
werden. Die Kreise und Gemeinden werden allerdings ihre Gesetzgebung
dahingehend überprüfen müssen, ob sie nach Abschaffung der kantonalen
Bestimmungen über eine genügende Rechtsgrundlage verfügen, um
eigenständige Lösungen zu treffen.
Bericht über Opferhilfe
Gegenüber dem Bundesamt für Justiz erstattet die Regierung einen
Zwischenbericht zur Opferhilfe (Hilfe an Opfer von Straftaten) in den
Jahren 1997 und 1998. Dabei wird ausgeführt, dass die Nachfrage steigt
und von den beiden Beratungsstellen Chur und Samedan abgedeckt wird,
deren Personal aufgestockt wurde. 1998 ist zudem ein
24-Stunden-Pikettdienst eingerichtet worden, der über die Telefonnummer
081-257 30 30 erreichbar ist. Hinsichtlich des Bundesgesetzes über die
Opferhilfe wird ausgeführt, dass dieses dringend revidiert werden
sollte, um einen einheitlichen Vollzug und einen zweckmässigen Einsatz
zu gewährleisten.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt das Integralprojekt "Bergün-Filisur rechts"
mit einem Kostenvoranschlag von rund 5.1 Mio. Franken. Die
rechtsseitige, sehr steile und felsige Talflanke zwischen Bergün und
Filisur wird sowohl von der Albulapass-Strasse wie von der Rhätischen
Bahn (RhB) durchquert. Die dortigen Schutzbauten wie auch der Schutzwald
sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre umfassend saniert werden.
Ein weiteres Integralprojekt, das gutgeheissen wird, betrifft den
Igiser Heimwald. Es bezweckt, stabile, naturnahe Wälder mit
standortgerechten Baumarten zu fördern, um alle Waldfunktionen,
insbesondere den Schutz vor Steinschlag, Rüfen und Lawinen erfüllen zu
können. Das ebenfalls auf fünf Jahre ausgelegte Projekt rechnet mit
Kosten von rund einer Million Franken.
Das Projekt für den Bau einer Sport- und Mehrzweck-Halle in
Vicosoprano wird definitiv genehmigt. Es wird ein kantonaler Baubeitrag
von 17.5 Prozent der anrechenbaren Kosten zugesichert.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der
Luftseilbahnen Samnaun AG die Konzession für eine Sechser-Sesselbahn Alp
Trida-Trider Sattel zu erteilen und der Bergbahnen Obersaxen AG eine
solche für eine Sechser-Sesselbahn Wali-Sezner (Ersatz für Skilift).
Für die folgenden Strassenbau-Projekte werden Kredite im
Gesamtbetrag von annähernd 2.7 Mio. Franken freigegeben: Hangsicherung
Ricaldei an der Tschiertscherstrasse und Belagsarbeiten Andiast
innerorts.
Personelles
Ende April 1999 treten in den Ruhestand:
-Gabriele Delcò, Roveredo, Kreisforst-Ingenieur, und
-Palmo Rinaldi, Brusio, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt 3,
Samedan.
Die Regierung dankt ihnen für die dem Kanton geleisteten Dienste.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden