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Die Misoxer Kraftwerke AG (MKW) verzichtet auf die Konzessionen für das geplante Saisonspeicherwerk Curciusa. Die Regierung bedauert den Entscheid der MKW, weil dadurch ein für die Konzessionsgemeinden, die gesamte Region und den Kanton bedeutendes Vorhaben aus energie- und volkswirtschaftlicher Sicht trotz jahrelangen Bemühungen hinfällig wird.
Das Genehmigungsverfahren für das Konzessionsprojekt Curciusa der MKW ist seit 1986 hängig. Nachdem die Bündner Regierung dem Vorhaben ein erstes Mal im Jahr 1990 nach aufwändigen Abklärungen zugestimmt hatte, führten verschiedene Umweltschutz-Organisationen dagegen Beschwerde an das Bundesgericht. Dieses wies den Fall zur teilweisen Neubeurteilung auf Grund der neuen strengen Gewässerschutz-Gesetzgebung an die kantonale Behörde zurück.
Auch das zweite Genehmigungsverfahren der Regierung aus dem Jahr 1995 wurde durch die Umweltschutz-Organisationen beim Bundesgericht angefochten. Es folgte wiederum ein aufwändiges Verfahren mit umfangreichen Schriftenwechseln und Beweisführungen sowie mit einem Augenschein im November 1997. Seither wurde es um dieses Verfahren vor Bundesgericht still.
Infolge steigender Projektkosten und wachsender Unsicherheit bezüglich der künftigen Entwicklungen im bevorstehenden liberalisierten Strommarkt hat sich die wirtschaftliche Situation auch für das Vorhaben Curciusa drastisch verändert. Die unverhältnismässig hohen Gestehungskosten von heute rund 18 Rappen pro Kilowattstunde und die unsichere künftige Entwicklung der Strompreise haben die MKW veranlasst, auf das Projekt definitiv zu verzichten.
Die Regierung hat Verständnis dafür, dass die MKW auf Grund der neuen Rahmenbedingungen die Risiken heute anders beurteilt, die mit einer Realisierung dieses Projektes verbunden sind. Festzuhalten bleibt, dass es der Gesuchstellerin ohnehin frei steht, jederzeit auf die nachgesuchten Konzessionen zu verzichten.
Aus Sicht der Regierung ist hingegen zu bedauern, dass dieser Verzicht erklärt wurde, bevor das Bundesgericht sich in der Sache geäussert hat. Damit bleiben zahlreiche Fragen unbeantwortet, die für die künftige Realisierung von Wasser-Kraftwerken nicht nur für die Gemeinden, die Region oder den Kanton, sondern auch für die gesamtschweizerische Elektrizitätswirtschaft von entscheidender Bedeutung gewesen wären (Anwendung der Restwasser-Bestimmungen gemäss Gewässerschutz-Gesetz, Bedeutung der positiven Energiebilanz, Abgrenzung verschiedener Arten von Inventaren usw.).
Äusserst bedauerlich ist der Verzicht auf dieses aus Sicht der Regierung umweltverträgliche Projekt aber vor allem aus energie- und volkswirtschaftlicher Sicht. Dieses Projekt hätte die Produktion von hochwertiger Spitzenenergie vor allem im Winter ermöglicht. Auch hätte es namhafte Investitionen in einer wirtschaftlich schwachen Region auf viele Jahre hinaus zur Folge gehabt. Die zu erwartenden Einnahmen der Gemeinwesen hätten ebenfalls erhebliche Beträge erreicht (einmalige Leistungen für Gemeinden und Kanton je 1.8 Mio. Franken; jährlich wiederkehrende Leistungen für Gemeinden 1.7 Mio. Franken und für Kanton 1.3 Mio. Franken).
Die jahrelangen Verzögerungen durch die verschiedenen Anfechtungsmöglichkeiten und die lange Verfahrensdauer haben damit einmal mehr deutlich gemacht, wie Zeit raubend und kompliziert insbesondere auch die Verfahren im Bereich der Wasserkraft-Nutzung sind.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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