Die Misoxer Kraftwerke AG (MKW) verzichtet auf die Konzessionen für
das geplante Saisonspeicherwerk Curciusa. Die Regierung bedauert den
Entscheid der MKW, weil dadurch ein für die Konzessionsgemeinden, die
gesamte Region und den Kanton bedeutendes Vorhaben aus energie- und
volkswirtschaftlicher Sicht trotz jahrelangen Bemühungen hinfällig wird.
Das Genehmigungsverfahren für das Konzessionsprojekt Curciusa der
MKW ist seit 1986 hängig. Nachdem die Bündner Regierung dem Vorhaben ein
erstes Mal im Jahr 1990 nach aufwändigen Abklärungen zugestimmt hatte,
führten verschiedene Umweltschutz-Organisationen dagegen Beschwerde an
das Bundesgericht. Dieses wies den Fall zur teilweisen Neubeurteilung
auf Grund der neuen strengen Gewässerschutz-Gesetzgebung an die
kantonale Behörde zurück.
Auch das zweite Genehmigungsverfahren der Regierung aus dem Jahr
1995 wurde durch die Umweltschutz-Organisationen beim Bundesgericht
angefochten. Es folgte wiederum ein aufwändiges Verfahren mit
umfangreichen Schriftenwechseln und Beweisführungen sowie mit einem
Augenschein im November 1997. Seither wurde es um dieses Verfahren vor
Bundesgericht still.
Infolge steigender Projektkosten und wachsender Unsicherheit
bezüglich der künftigen Entwicklungen im bevorstehenden liberalisierten
Strommarkt hat sich die wirtschaftliche Situation auch für das Vorhaben
Curciusa drastisch verändert. Die unverhältnismässig hohen
Gestehungskosten von heute rund 18 Rappen pro Kilowattstunde und die
unsichere künftige Entwicklung der Strompreise haben die MKW veranlasst,
auf das Projekt definitiv zu verzichten.
Die Regierung hat Verständnis dafür, dass die MKW auf Grund der
neuen Rahmenbedingungen die Risiken heute anders beurteilt, die mit
einer Realisierung dieses Projektes verbunden sind. Festzuhalten bleibt,
dass es der Gesuchstellerin ohnehin frei steht, jederzeit auf die
nachgesuchten Konzessionen zu verzichten.
Aus Sicht der Regierung ist hingegen zu bedauern, dass dieser
Verzicht erklärt wurde, bevor das Bundesgericht sich in der Sache
geäussert hat. Damit bleiben zahlreiche Fragen unbeantwortet, die für
die künftige Realisierung von Wasser-Kraftwerken nicht nur für die
Gemeinden, die Region oder den Kanton, sondern auch für die
gesamtschweizerische Elektrizitätswirtschaft von entscheidender
Bedeutung gewesen wären (Anwendung der Restwasser-Bestimmungen gemäss
Gewässerschutz-Gesetz, Bedeutung der positiven Energiebilanz, Abgrenzung
verschiedener Arten von Inventaren usw.).
Äusserst bedauerlich ist der Verzicht auf dieses aus Sicht der
Regierung umweltverträgliche Projekt aber vor allem aus energie- und
volkswirtschaftlicher Sicht. Dieses Projekt hätte die Produktion von
hochwertiger Spitzenenergie vor allem im Winter ermöglicht. Auch hätte
es namhafte Investitionen in einer wirtschaftlich schwachen Region auf
viele Jahre hinaus zur Folge gehabt. Die zu erwartenden Einnahmen der
Gemeinwesen hätten ebenfalls erhebliche Beträge erreicht (einmalige
Leistungen für Gemeinden und Kanton je 1.8 Mio. Franken; jährlich
wiederkehrende Leistungen für Gemeinden 1.7 Mio. Franken und für Kanton
1.3 Mio. Franken).
Die jahrelangen Verzögerungen durch die verschiedenen
Anfechtungsmöglichkeiten und die lange Verfahrensdauer haben damit
einmal mehr deutlich gemacht, wie Zeit raubend und kompliziert
insbesondere auch die Verfahren im Bereich der Wasserkraft-Nutzung sind.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden