Der Kanton will einen Wasserversorgungs-Atlas Graubünden erstellen.
Dieses Inventar soll Auskunft geben über die Wasserversorgungs-Anlagen,
Quellen und Grundwasser-Vorkommen.
Gestützt auf das Gewässerschutz-Gesetz erstellen die Kantone ein
Inventar über die Wasserversorgungs-Anlagen, Quellen und
Grundwasser-Vorkommen. Sie werden dabei vom Bund unterstützt. In diesem
Sinn hat das Amt für Umweltschutz ein Pilotprojekt für elf Gemeinden der
Gruob erarbeiten lassen, an dessen Kosen sich das Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (Buwal) mit 40 Prozent beteiligt hat. Die Daten
werden im geografischen Informationssystem (GIS) geführt. Aufgrund
dieses Pilotprojekts ist für einen Atlas über das ganze Kantonsgebiet
mit Kosten von rund einer Million Franken zu rechnen. Es ist vorgesehen,
dieses flächendeckende Inventar innerhalb von drei bis vier Jahren zu
realisieren (1999-2002). Der Bund wird das Projekt erneut unterstützen
und sich mit 40 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Eidg. Verordnung
über die Sicherstellung der Trinkwasser-Versorgung in Notlagen
umschreibt die Aufgaben der Kantone, die nötig sind, um die
Trinkwasser-Versorgung in Notlagen sicherzustellen. Darunter fallen
neben dem Erstellen des Inventars auch verschiedene logistische
Arbeiten. Das Amt für Umweltschutz wird ein Konzept erarbeiten und die
Gemeinden über dessen Vollzug informieren.
Einheitliche Gebühren im Zivilstandswesen der Schweiz
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zum Vorentwurf über
die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Zwar wird begrüsst, dass diese
Gebühren in der ganzen Schweiz vereinheitlicht werden sollen, auf
Unverständnis stossen aber die grossen Gebühren-Bandbreiten sowie die
Möglichkeit, die Gebühren zu ermässigen oder gar ganz darauf zu
verzichten. Dies dürfte dazu führen, dass z.B. die Eheschliessung in
gewissen Kantonen unentgeltlich, in anderen aber mit namhaften Kosten
verbunden sein würde. Der Vorentwurf enthält gegenüber dem aktuellen
Recht der meisten Kantone eine erhebliche Gebührenerhöhung. Dies wird
zwar grundsätzlich begrüsst, dennoch stellt sich zuweilen die Frage der
Verhältnismässigkeit. Alles in allem erachtet die Regierung den
Vorentwurf als unbefriedigend.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Umzonung Welschdörfli West der Stadt
Chur mit Vorbehalten und Auflagen, die Teilrevision der Ortsplanung von
Samedan mit Vorbehalten sowie die Teilrevision der Ortsplanung von
Scuol.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Steuergesetze von Clugin,
Rueun, Surcuolm und die Revision des Kurtaxen-Gesetzes von Hinterrhein.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der
Rothornbahn und Scalottas AG die Konzession für den Bau einer
Sechser-Sesselbahn Scharmoin-Stivetta Weisshorn und der Sportbahnen
Danis AG die Konzession für eine Vierer-Sesselbahn Val
Schameala-Cumascheals je mit Vorbehalten und Auflagen zu erteilen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden