Die kantonale Skisport-Kommission hat anlässlich ihrer letzten
Sitzung den Entwurf zu einer Totalrevision des Gesetzes über das
Bergführer- und Skisport-Wesen bzw. zu einem neuen Gesetz über das
Bergsport-Wesen behandelt. Die Vorlage ist Bestandteil des Projekts
Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und
Rechtsanwendung (VFRR). Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis Ende
Juni 1999.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Skisport-Wesen sollen nicht
ersatzlos gestrichen werden, wie dies bereits im Kanton Bern erfolgt
oder im Kanton Obwalden zurzeit beabsichtigt ist. Mit dem neuen Gesetz
soll aber der Eingriff des Staats in die Tätigkeit der
Schneesport-Lehrer und -Lehrerinnen auf ein Minimum beschränkt werden.
Im Vordergrund steht die Sicherheit des Gastes und nicht
wirtschaftspolitische Aspekte. Es soll deshalb im Wesentlichen nur noch
die Tätigkeit von Schneesport-Lehrern und -Lehrerinnen (Ski-, Snowboard-
oder Langlauflehrer/innen) in gefährlichem Gelände geregelt werden. Dies
würde bedeuten, dass als Voraussetzung für den gewerbsmässigen Ski-,
Snowboard- oder Langlauf-Unterricht auf der Piste nicht mehr ein Patent
bzw. ein Fähigkeitsausweis vorgeschrieben ist. Ausserhalb des
Pistengebiets bzw. dort, wo Lawinen- oder Absturzgefahr herrscht, ist
nach wie vor eine anerkannte Ausbildung wie das bisherige Bündner Patent
nötig. Die Ausbildung soll weiterhin sichergestellt sein und mit
Beiträgen unterstützt werden.
Die kantonale Skisport-Kommission, welche sich aus Vertretern des
Schweizer Skischulenverbands Graubünden, des Berufsskilehrer-Verbands,
des Snowboard-, Langlauf- und Tourismusbereichs sowie der
Skilehrer-Ausbildung zusammensetzt, hat über den Gesetzesentwurf
beraten. Sie begrüsst grundsätzlich folgende Punkte:
-
Das Bündner Patent wird durch anerkannte gleichwertige
schweizerische Ausweise ersetzt.
- Die Ausbildung von Schneesport-Lehrern/innen und Bergführern/innen
ist weiterhin sichergestellt und wird nach schweizerischen Richtlinien
durchgeführt. Sie soll aber nach Möglichkeit durch schweizerische
Organisationen durchgeführt werden.
- Der Kanton leistet weiterhin Beiträge an die Ausbildung von
Schneesport-Lehrern/innen und Bergführern/innen.
- Die beiden kantonalen Kommissionen (Skisport und Bergführer)
werden zu einer Bergsport-Kommission zusammengelegt.
- Die Tarifvorschriften werden aufgehoben.
Über die Regelung, dass in nicht gefährlichem Gelände (d.h. auf dem
erschlossenen Pistengebiet) jedermann Schneesport-Unterricht anbieten
darf, ist sich die Kommission nicht einig. Ein Teil der
Kommissionsmitglieder begrüsst die Liberalisierung und erhofft sich
dadurch einen verstärkten Wettbewerb. Andere möchten am bisherigen
System mit Bewilligung festhalten, da sie befürchten, dass die
Liberalisierung einen Qualitätsverlust und einen gewissen Wildwuchs mit
sich bringen könnte. Die Kommission wünscht deshalb, dass diese
Bestimmung beim Auswerten der Vernehmlassung nochmals überprüft und
allenfalls nach Alternativen gesucht wird.
Gremium: Kantonale Skisport-Kommission Graubünden
Quelle: dt Skisport-Kommission