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Die kantonale Skisport-Kommission hat anlässlich ihrer letzten Sitzung den Entwurf zu einer Totalrevision des Gesetzes über das Bergführer- und Skisport-Wesen bzw. zu einem neuen Gesetz über das Bergsport-Wesen behandelt. Die Vorlage ist Bestandteil des Projekts Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung (VFRR). Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis Ende Juni 1999.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Skisport-Wesen sollen nicht ersatzlos gestrichen werden, wie dies bereits im Kanton Bern erfolgt oder im Kanton Obwalden zurzeit beabsichtigt ist. Mit dem neuen Gesetz soll aber der Eingriff des Staats in die Tätigkeit der Schneesport-Lehrer und -Lehrerinnen auf ein Minimum beschränkt werden. Im Vordergrund steht die Sicherheit des Gastes und nicht wirtschaftspolitische Aspekte. Es soll deshalb im Wesentlichen nur noch die Tätigkeit von Schneesport-Lehrern und -Lehrerinnen (Ski-, Snowboard- oder Langlauflehrer/innen) in gefährlichem Gelände geregelt werden. Dies würde bedeuten, dass als Voraussetzung für den gewerbsmässigen Ski-, Snowboard- oder Langlauf-Unterricht auf der Piste nicht mehr ein Patent bzw. ein Fähigkeitsausweis vorgeschrieben ist. Ausserhalb des Pistengebiets bzw. dort, wo Lawinen- oder Absturzgefahr herrscht, ist nach wie vor eine anerkannte Ausbildung wie das bisherige Bündner Patent nötig. Die Ausbildung soll weiterhin sichergestellt sein und mit Beiträgen unterstützt werden.
Die kantonale Skisport-Kommission, welche sich aus Vertretern des Schweizer Skischulenverbands Graubünden, des Berufsskilehrer-Verbands, des Snowboard-, Langlauf- und Tourismusbereichs sowie der Skilehrer-Ausbildung zusammensetzt, hat über den Gesetzesentwurf beraten. Sie begrüsst grundsätzlich folgende Punkte: -
Das Bündner Patent wird durch anerkannte gleichwertige schweizerische Ausweise ersetzt.
- Die Ausbildung von Schneesport-Lehrern/innen und Bergführern/innen ist weiterhin sichergestellt und wird nach schweizerischen Richtlinien durchgeführt. Sie soll aber nach Möglichkeit durch schweizerische Organisationen durchgeführt werden.
- Der Kanton leistet weiterhin Beiträge an die Ausbildung von Schneesport-Lehrern/innen und Bergführern/innen.
- Die beiden kantonalen Kommissionen (Skisport und Bergführer) werden zu einer Bergsport-Kommission zusammengelegt.
- Die Tarifvorschriften werden aufgehoben.
Über die Regelung, dass in nicht gefährlichem Gelände (d.h. auf dem erschlossenen Pistengebiet) jedermann Schneesport-Unterricht anbieten darf, ist sich die Kommission nicht einig. Ein Teil der Kommissionsmitglieder begrüsst die Liberalisierung und erhofft sich dadurch einen verstärkten Wettbewerb. Andere möchten am bisherigen System mit Bewilligung festhalten, da sie befürchten, dass die Liberalisierung einen Qualitätsverlust und einen gewissen Wildwuchs mit sich bringen könnte. Die Kommission wünscht deshalb, dass diese Bestimmung beim Auswerten der Vernehmlassung nochmals überprüft und allenfalls nach Alternativen gesucht wird.
Gremium: Kantonale Skisport-Kommission Graubünden
Quelle: dt Skisport-Kommission
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