Gemäss Beschluss des Forum Train Europe (europäische
Fahrplan-Konferenz) wird der Fahrplan 2000/01 am 28. Mai 2000 in Kraft
treten. Damit die nötigen Änderungen bis zum Erscheinen des definitiven
Fahrplan-Entwurfs Ende Februar 2000 mit den Transportunternehmungen
sowie dem Bestellverfahren Bund/Kanton abgestimmt werden können, sind
Anregungen und Begehren dem zuständigen Fahrplan-Präsidenten bis Ende
Juli 1999 einzureichen. Die von der Regierung gewählten
Fahrplan-Präsidenten entscheiden autonom über die Detail-Ausgestaltung
des offiziellen Fahrplan-Verfahrens 2000/01, wie z.B. ergänzende
Publikation in regionalen Medien, direkte Information von Gemeinden und
Interessengruppen, Einberufung einer regionalen Fahrplan-Konferenz. Die
Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch die
Fahrplan-Präsidenten mit der kantonalen Fachstelle öffentlicher Verkehr
und den Transportunternehmungen besprochen, mit den benachbarten
Fahrplan-Regionen abgestimmt und im Rahmen des Bestellverfahrens
Bund/Kanton soweit möglich berücksichtigt.
Name / Adresse der regionalen Fahrplanpräsidenten:
Fahrplanregion
Name/Vorname
Adresse
Fahrplanregion 1:
Chur, Domat/Ems, Felsberg, Tamins, Haldenstein, Trimmis und Says
Sasso Mario
Strässli 3
7203 Trimmis
Fahrplanregion 2:
Schanfigg
Holenstein Philipp
Elektrizitätswerk Arosa
7050 Arosa
Fahrplanregion 3:
Fünf Dörfer (ohne Haldenstein,Trimmis und Says) und Bündner Herrschaft
Krause Roland
Gufel 17
7204 Untervaz
Fahrplanregion 4:
Prättigau und Davos
Meisser Andrea
Rathaus
7270 Davos Platz
Fahrplanregion 5:
Surselva
Degonda Ernest
Via Gravas 11
7130 Ilanz
Fahrplanregion 6:
Heinzenberg-Domleschg, Mittelbünden, Hinterrhein
Valsecchi Marco
Rathaus
7430 Thusis
Fahrplanregion 7:
Mesolcina und Calanca
Mazzoni José
Via S. Martino
6562 Soazza
Fahrplanregion 8:
Engadin, Val Müstair, Bregaglia
Filli Reto
Kreisamt Oberengadin
7503 Samedan
Fahrplanregion 9:
Poschiavo und Brusio
Plozza Rodolfo
Casa Scalotta
7743 Brusio
Im weiteren wird daran erinnert, dass neben diesem offiziellen
Fahrplanverfahren ergänzend auch ein ständiges Verfahren besteht, das
die Einreichung von Anträgen während des ganzen Jahres an die regionalen
Fahrplan-Präsidenten ohne festgelegte Fristen ermöglicht. Dieses ist in
erster Linie für Anträge gedacht, die eine substantielle
Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs bezwecken (z.B. neue
Buslinien) und eine längere Vorlaufzeit benötigen.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Stefan Engler