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Die in der Ostschweizerischen Sanitätsdirektoren-Konferenz vertretenen Regierungen der Kantone Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Graubünden befassten sich an ihrer Frühjahrs-Tagung vom 17. Juni in Appenzell mit der aktuellen Entwicklung der Gesundheitskosten. Viele Bürgerinnen und Bürger der Ostschweizer Kantone werden durch das Wachstum der Gesundheitskosten sowohl als Prämien- wie auch als Steuerzahlende spürbar belastet.
Um einen weiteren Anstieg dieser hohen Belastung zu dämpfen, erwartet die Ostschweizerische Sanitätsdirektoren-Konferenz von den Verhandlungen der Krankenversicherer mit den Spitälern, dass per 1.1.2000 Abteilungs-Fallpauschalen für die Vergütung stationärer Spitalaufenthalte eingeführt werden. Dieses zukunftsorientierte Instrument dient der verbesserten Lenkungswirkung und soll als kostendämpfende Massnahme in der Ostschweiz möglichst flächendeckend zum Einsatz kommen. Es ist in verschiedenen privaten und öffentlichen Spitälern der Schweiz erprobt worden und hat sich bewährt. Wo die Voraussetzungen dafür bereits bestehen, empfiehlt es sich darüber hinaus, direkt auf das noch differenziertere System der diagnosebezogenen Fallpauschalen überzugehen. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erwartet die Ostschweizerische Sanitätsdirektoren-Konferenz von den Krankenversicherern und Spitälern, dass den Worten nun konkrete Taten folgen.

Gremium: Ostschweizerische Sanitätsdirektoren-Konferenz
Quelle: dt Ostschweizerische Sanitätsdirektoren-Konferenz
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