Transparenz vom Teller bis in den Stall - eine verbesserte
Rückverfolgbarkeit der Herkunft von Tieren und von Fleisch, das wünschen
sich Konsumentinnen, Konsumenten und Behörden seit Jahren. Das
schweizerische Parlament hat diesem Bedürfnis im Rahmen der neuen
Agrarpolitik (AP 2002) Rechnung getragen und im Juni 1998 ein neues
System zum Erfassen der Tierbestände und zur Kontrolle des Tierverkehrs
beschlossen.
Kernstück des Systems bildet eine zentrale Tierverkehrs-Datenbank
(TVD), in welcher der Lebensweg von Rindern, Schweinen, Schafen und
Ziegen (Klauentieren) von der Geburt bis zur Schlachtung aufgezeichnet
werden kann.
Ein weiteres wichtiges Element für die Überwachung dieses
Lebensweges bilden die neuen Begleitdokumente, welche in den nächsten
Tagen all jenen Personen, die Klauentiere im Kanton Graubünden halten,
kostenlos zugestellt werden. Die bisherigen Verkehrsscheine werden
abgeschafft und durch Begleitdokumente ersetzt, welche der Tierhalter
und die Tierhalterin selbst ausfüllen muss. Wie dabei vorzugehen ist,
wird in detaillierten Erläuterungen des Bundesamtes erklärt, die dem
ersten Block mit 50 Begleitdokumenten beigelegt sind.
Ebenfalls ab 1. Juli 1999 müssen die Tierhalter und Tierhalterinnen
ein Verzeichnis führen, welches Auskunft über die Kennzeichen der
gehaltenen Tiere, über alle Bestandesveränderungen, sowie über die
Belegungs- und Sprungdaten gibt.
Die nötigen Unterlagen mit entsprechenden Erläuterungen sind
ebenfalls der Sendung mit den Begleitdokumenten beigelegt.
Es ist vorgesehen, im kommenden Herbst die Kennzeichnung der
neugeborenen Kälber mit der neuen, offiziellen Ohrmarke der
Tierverkehrs-Datenbank (TVD) einzuführen. Die Kennzeichnung der übrigen
Klauentiere wird nächstes Jahr eingeführt. Die TVD wird den
Tierhaltenden rechtzeitig die nötige Anzahl von offiziellen Ohrmarken
zustellen, da künftig die Tierhalterinnen und Tierhalter selber für die
Kennzeichnung verantwortlich sind.
Das Veterinäramt ist überzeugt, dass die Bündner Tierhalterinnen und
Tierhalter die neuen Massnahmen für eine glaubhafte
Tierverkehrs-Kontrolle zuverlässig mittragen werden. Nur so kann das
Ziel erreicht werden, die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit
sicherzustellen und das Vertrauen der Bevölkerung in Fleisch und andere
Produkte von Tieren zu stärken. Im weiteren bildet die neue
Tierverkehrs-Kontrolle eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu
den internationalen Märkten für Schweizer Tiere und von ihnen stammende
Lebensmittel.
Gremium: Veterinäramt Graubünden
Quelle: dt Veterinäramt Graubünden