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Die Regierung betont gegenüber dem Bund erneut die grosse Bedeutung der LSVA-Erträge für die Berg- und Randregionen.
Die Bundesräte Kaspar Villiger und Moritz Leuenberger haben die Kantone eingeladen, zu einem Verordnungsentwurf betreffend leistungsabhängiger Schwerverkehrsabgabe (LSVA) Stellung zu nehmen. Die Gesetzesgrundlage für diese Abgabe ist im September 1998 von Volk und Ständen angenommen worden (Ja-Anteil Graubünden 58.9 Prozent). Die LSVA wird Anfang 2001 eingeführt. Sie soll die bisherige pauschale Abgabe ablösen und für die ersten Jahre einen Gesamtertrag von jährlich rund 750 Mio. Franken erbringen. Die Kantone erhalten einen Drittel des Reinertrags (250 Mio. Franken). Beim Verteilen dieses LSVA-Anteils auf die Kantone sind die besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und Randgebieten zu berücksichtigen. Im Vorfeld der Volksabstimmung vom September 1998 hat der Bund dem Kanton Graubünden einen Anteil zwischen neun und zehn Prozent des Kantonsdrittels in Aussicht gestellt.
Für den Vollzug der Abgabenerhebung sind die Eidg. Oberzolldirektion und vor allem die Kantone zuständig. Die Regierung fordert dabei mit Nachdruck, dass die Kantone für ihre Vollzugsaufwendungen vollständig entschädigt werden. Sie unterstützt die vorgesehene Sonderregelung für Holztransporte, setzt sich aber für eine Verdoppelung des vorgeschlagenen Rückerstattungs-Satzes von 1.30 Franken pro Kubikmeter transportierten Holzes ein.
Neben verschiedenen technischen und administrativen Regelungen wird im bundesrätlichen Verordnungsentwurf auch der Schlüssel für das Verteilen der LSVA-Erträge auf die Kantone festgelegt. Die Vorlage ist für den Kanton Graubünden daher von ausserordentlicher Bedeutung. Die technischen Aspekte wurden in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Strassenverkehrsämtern geregelt. Dagegen sind keine Vorbehalte anzubringen.
Die Verordnung sieht den in Aussicht gestellten Verteilschlüssel vor. Im Sinn von zwei möglichen Varianten beträgt der Vorabanteil für die Rand- und Berggebiete entweder 20 oder 25 Prozent. Die Vernehmlassung soll zeigen, welcher der beiden Ansätze zum Zug kommen soll. Die Regierung fordert in ihrer Stellungnahme, dass der Bund seine Zusicherungen vollständig einlöst und die Rand- und Berggebiete mit dem Höchstwert berücksichtigt. Sie weist in ihrer Begründung u.a. auf die besondere Situation unseres peripher gelegenen und weiträumigen Kantons hin. Die auf den Strassentransport besonders angewiesenen Talschaften im Kanton Graubünden werden durch die neue LSVA nachgewiesenermassen speziell hart getroffen. In weiten Teilen des Kantonsgebiets und vor allem in den weit abgelegenen Tälern ist weder der Einsatz von 40-Tönnern noch eine Verlagerung auf die Bahn möglich. Der Gütertransport kann daher in den meisten Talschaften nur mittels Schwerverkehr erfolgen. Die generelle Erhöhung der Abgabe und deren fahrtabhängige Ausgestaltung verteuern vor allem den Transport in diese Randregionen. Die Mehrkosten können dabei nicht mit Produktivitätsgewinnen durch höhere Tonnagen oder besserer Logistik (Vermeidung von Leerfahrten) aufgefangen werden. Diese Verteuerung des Strassentransports trifft den Lebensnerv vieler abgelegener Regionen und läuft den Bestrebungen diametral entgegen, die Wirtschaft in diesen benachteiligten Gebieten zu fördern. Ein gut dotierter regionaler Ausgleich ist bei dieser Vorlage unabdingbar.

Kantonale Pensionskasse will zum Beitragsprimat wechseln
Anfang 2001 soll eine revidierte Pensionskassen-Verordnung in Kraft treten. Dabei steht für das Berechnen der Altersleistungen die Umstellung vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat im Vordergrund.
Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozent des zuletzt versicherten Lohns festgelegt, die Finanzierung erfolgt mittels Durchschnittsbeiträgen. Im Beitragsprimat berechnen sich die Leistungen aus dem individuell angesparten Sparguthaben. Die Sparbeiträge werden altersabhängig gestaffelt. Die Höhe der Spargutschriften wurde so festgelegt, dass bei einer Standardkarriere und einer Verzinsung der Sparguthaben von vier Prozent sowie einer jährlichen teuerungsbedingten Lohnzuwachsrate von 1.5 Prozent nach einer vollen Versicherungsdauer eine Altersrente von 60 Prozent des zuletzt versicherten Lohns erreicht wird. Die Risikoleistungen (Invalidität und Tod) werden weiterhin in Prozenten des versicherten Lohns definiert. In der Pensionskassen-Verordnung werden nur noch Gesamtbeiträge festgelegt, deren Aufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden Sache der Sozialpartner sein soll.
Für einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sprechen das klare Finanzierungskonzept mit einem für den Versicherten einfach verständlichen und nachvollziehbaren Kapitalbildungs-Prozess, der Abbau unerwünschter Solidaritäten, geforderte Flexibilität bei Änderungen im Lohnbereich als Folge moderner Arbeitszeit-Modelle und Pensumsschwankungen, die einfache Durchführung der Freizügigkeit und der Wohneigentums-Förderung mit Mitteln der berufliche Vorsorge.
Mit diesem Systemwechsel liegt die Kantonale Pensionskasse Graubünden im Trend. Viele privatrechtliche und etliche öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen haben diesen Schritt bereits vollzogen.
Eine neue Definition des versicherten Lohnes soll insbesondere Versicherten mit niedrigeren Einkommen im Pensionierungsfall eine höhere Ersatzquote (Verhältnis Renteneinkommen zum Erwerbseinkommen) garantieren.
Die Kantonale Pensionskasse Graubünden ist heute eine unselbständige öffentliche-rechtliche Anstalt des Kantons. Ab 1.1.2001 soll die Kasse eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt sein und als solche partei- und prozessfähig sein.
Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis Mitte Oktober 1999. Nach deren Auswertung wird die Regierung alsdann eine Botschaft an den Grossen Rat ausarbeiten.

Neues Finanzierungsmodell für den Alters- und Pflegebereich
Im Bereich der stationären Pflege und Betreuung von Langzeit-Patienten und alten Leuten soll ein neues Finanzierungsmodell eingeführt werden. Dies erfordert eine Teilrevision des kantonalen Krankenpflege-Gesetzes. Die Regierung eröffnet die bezügliche Vernehmlassung, welche bis Ende September 1999 dauert. Vorgeschlagen wird das Modell der subsidiären Gemeindefinanzierung. Es sieht vor, dass die Leistungserbringenden kostendeckende Taxen erheben, die entsprechend der Pflegebedürftigkeit abgestuft sind. Wenn das Einkommen der Heimbewohnerinnen und -bewohner unter Einbezug des vorgeschriebenen Vermögensverzehrs und der Ergänzungsleistungen nicht ausreicht, um die Taxen zu bezahlen, muss die Wohnsitz-Gemeinde die Differenz übernehmen. Um sicherzustellen, dass die Leistungserbringenden keinen Qualitätsabbau vornehmen, werden die Angebote der Pflege und Betreuung von Langzeit-Patienten und alten Menschen einer umfassenden Aufsicht des Kantons unterstellt.

Viehhandels-Konzept soll Herbstverkäufe fördern
Die Regierung nimmt vom Konzept für den Viehabsatz Herbst 1999 Kenntnis und gibt für das Fördern des Viehabsatzes und an Entlastungskäufe einen Beitrag von 600'000 Franken frei. Nachdem der Bund gemäss neuer Agrarpolitik keine Entlastungskäufe mehr vorsieht, hat Graubünden eine kantonseigene Lösung erarbeitet. Um das Herbst-Überangebot aus dem Markt zu nehmen, fördert der Kanton den Absatz von Nutztieren, indem er Viehmärkte organisiert und begleitende Massnahmen trifft. Wenn der Handel an den grösseren Märkten schleppend oder nicht spielt, kauft die Bündner Viehvermittlungs AG ab Ende August bis Mitte Dezember 1999 zu Marktpreisen. Die aufgekauften Tiere werden später im Vermarktungszentrum Cazis und im Marktstall Ilanz weiterverkauft. Wer im Herbst 1999 ein Rind aus Graubünden kauft und dieses wegen Mängeln schlachten muss, erhält für ein Ersatzrind eine Preisermässigung von 400 Franken, wenn er das Tier in Cazis-Realta oder Ilanz von der Bündner Viehvermittlungs AG kauft. Weil der Export nach Italien nach wie vor unterbunden ist, muss wie 1998 auch im Herbst 1999 mit einem saisonalen Überangebot gerechnet werden. Die überzähligen Tiere müssen wohl erneut nach dem Abkalben geschlachtet werden.

Regierung verteilt rund 342'000 Franken aus der "Schnapssteuer"
Der Kantonsanteil am Reinertrag der Eidg. Alkoholverwaltung (Alkoholzehntel) wird verwendet, um den Alkoholismus sowie andere Süchte (Drogen, Tabak, Medikamente) zu bekämpfen. Aus den Einnahmen 1997/98, die 1999 zur Verteilung gelangen, werden rund 342'000 Franken (Vorjahr 315'000) ausgeschüttet, um Präventionsmassnahmen zu unterstützen sowie Einrichtungen, Forschung und Ausbildung von Fachleuten zu fördern.

Kantonalbankgesetz tritt erst im Oktober 1999 in Kraft
Das Gesetz über die Graubündner Kantonalbank wird nicht wie ursprünglich vorgesehen Anfang Juli, sondern erst Anfang Oktober 1999 in Kraft treten. Für die Verzögerung sind verschiedene bankinterne Anpassungen ausschlaggebend. Die Regierung ist daran interessiert, dass die GKB die Vorarbeiten gründlich und in Ruhe abschliessen kann. Als externe Revisionsstelle wird die Firma PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, gewählt.

Aus den Gemeinden
Das Projekt für den Bau einer Aussensportanlage in Rothenbrunnen wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von 190'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 17.5 Prozent zugesichert.
Mit Vorbehalten werden die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Grüsch und Surcuolm gutgeheissen.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Verbindungsstrasse Solis-Mutten wird für den Tunnel Muttnerboden ein Kredit von 13 Mio. Franken freigegeben. Vorbehalten wird die Genehmigung durch den Grossen Rat.

Personelles
Ende Juni 1999 treten folgende Mitarbeitende in den Ruhestand:
- Eva Hartmann, Zizers, Verwaltungsassistentin beim Tiefbauamt, und
- Christian Köhl, Igis, Steuerkommissär.
Die Regierung dankt ihnen für die dem Kanton geleisteten Dienste.
- Rudolf Leuthold, geb. 1962, von Nesslau SG, wohnhaft in Grüsch, wird Vorsteher des Gesundheitsamts. Er tritt seine Stelle Anfang 2000 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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