Die Regierung betont gegenüber dem Bund erneut die grosse Bedeutung
der LSVA-Erträge für die Berg- und Randregionen.
Die Bundesräte Kaspar Villiger und Moritz Leuenberger haben die
Kantone eingeladen, zu einem Verordnungsentwurf betreffend
leistungsabhängiger Schwerverkehrsabgabe (LSVA) Stellung zu nehmen. Die
Gesetzesgrundlage für diese Abgabe ist im September 1998 von Volk und
Ständen angenommen worden (Ja-Anteil Graubünden 58.9 Prozent). Die LSVA
wird Anfang 2001 eingeführt. Sie soll die bisherige pauschale Abgabe
ablösen und für die ersten Jahre einen Gesamtertrag von jährlich rund
750 Mio. Franken erbringen. Die Kantone erhalten einen Drittel des
Reinertrags (250 Mio. Franken). Beim Verteilen dieses LSVA-Anteils auf
die Kantone sind die besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und
Randgebieten zu berücksichtigen. Im Vorfeld der Volksabstimmung vom
September 1998 hat der Bund dem Kanton Graubünden einen Anteil zwischen
neun und zehn Prozent des Kantonsdrittels in Aussicht gestellt.
Für den Vollzug der Abgabenerhebung sind die Eidg. Oberzolldirektion
und vor allem die Kantone zuständig. Die Regierung fordert dabei mit
Nachdruck, dass die Kantone für ihre Vollzugsaufwendungen vollständig
entschädigt werden. Sie unterstützt die vorgesehene Sonderregelung für
Holztransporte, setzt sich aber für eine Verdoppelung des
vorgeschlagenen Rückerstattungs-Satzes von 1.30 Franken pro Kubikmeter
transportierten Holzes ein.
Neben verschiedenen technischen und administrativen Regelungen wird
im bundesrätlichen Verordnungsentwurf auch der Schlüssel für das
Verteilen der LSVA-Erträge auf die Kantone festgelegt. Die Vorlage ist
für den Kanton Graubünden daher von ausserordentlicher Bedeutung. Die
technischen Aspekte wurden in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen
Strassenverkehrsämtern geregelt. Dagegen sind keine Vorbehalte
anzubringen.
Die Verordnung sieht den in Aussicht gestellten Verteilschlüssel
vor. Im Sinn von zwei möglichen Varianten beträgt der Vorabanteil für
die Rand- und Berggebiete entweder 20 oder 25 Prozent. Die
Vernehmlassung soll zeigen, welcher der beiden Ansätze zum Zug kommen
soll. Die Regierung fordert in ihrer Stellungnahme, dass der Bund seine
Zusicherungen vollständig einlöst und die Rand- und Berggebiete mit dem
Höchstwert berücksichtigt. Sie weist in ihrer Begründung u.a. auf die
besondere Situation unseres peripher gelegenen und weiträumigen Kantons
hin. Die auf den Strassentransport besonders angewiesenen Talschaften im
Kanton Graubünden werden durch die neue LSVA nachgewiesenermassen
speziell hart getroffen. In weiten Teilen des Kantonsgebiets und vor
allem in den weit abgelegenen Tälern ist weder der Einsatz von
40-Tönnern noch eine Verlagerung auf die Bahn möglich. Der
Gütertransport kann daher in den meisten Talschaften nur mittels
Schwerverkehr erfolgen. Die generelle Erhöhung der Abgabe und deren
fahrtabhängige Ausgestaltung verteuern vor allem den Transport in diese
Randregionen. Die Mehrkosten können dabei nicht mit
Produktivitätsgewinnen durch höhere Tonnagen oder besserer Logistik
(Vermeidung von Leerfahrten) aufgefangen werden. Diese Verteuerung des
Strassentransports trifft den Lebensnerv vieler abgelegener Regionen und
läuft den Bestrebungen diametral entgegen, die Wirtschaft in diesen
benachteiligten Gebieten zu fördern. Ein gut dotierter regionaler
Ausgleich ist bei dieser Vorlage unabdingbar.
Kantonale Pensionskasse will zum Beitragsprimat wechseln
Anfang 2001 soll eine revidierte Pensionskassen-Verordnung in Kraft
treten. Dabei steht für das Berechnen der Altersleistungen die
Umstellung vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat im Vordergrund.
Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozent des zuletzt
versicherten Lohns festgelegt, die Finanzierung erfolgt mittels
Durchschnittsbeiträgen. Im Beitragsprimat berechnen sich die Leistungen
aus dem individuell angesparten Sparguthaben. Die Sparbeiträge werden
altersabhängig gestaffelt. Die Höhe der Spargutschriften wurde so
festgelegt, dass bei einer Standardkarriere und einer Verzinsung der
Sparguthaben von vier Prozent sowie einer jährlichen teuerungsbedingten
Lohnzuwachsrate von 1.5 Prozent nach einer vollen Versicherungsdauer
eine Altersrente von 60 Prozent des zuletzt versicherten Lohns erreicht
wird. Die Risikoleistungen (Invalidität und Tod) werden weiterhin in
Prozenten des versicherten Lohns definiert. In der
Pensionskassen-Verordnung werden nur noch Gesamtbeiträge festgelegt,
deren Aufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden Sache der
Sozialpartner sein soll.
Für einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sprechen das
klare Finanzierungskonzept mit einem für den Versicherten einfach
verständlichen und nachvollziehbaren Kapitalbildungs-Prozess, der Abbau
unerwünschter Solidaritäten, geforderte Flexibilität bei Änderungen im
Lohnbereich als Folge moderner Arbeitszeit-Modelle und
Pensumsschwankungen, die einfache Durchführung der Freizügigkeit und der
Wohneigentums-Förderung mit Mitteln der berufliche Vorsorge.
Mit diesem Systemwechsel liegt die Kantonale Pensionskasse
Graubünden im Trend. Viele privatrechtliche und etliche
öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen haben diesen Schritt bereits
vollzogen.
Eine neue Definition des versicherten Lohnes soll insbesondere
Versicherten mit niedrigeren Einkommen im Pensionierungsfall eine höhere
Ersatzquote (Verhältnis Renteneinkommen zum Erwerbseinkommen)
garantieren.
Die Kantonale Pensionskasse Graubünden ist heute eine unselbständige
öffentliche-rechtliche Anstalt des Kantons. Ab 1.1.2001 soll die Kasse
eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt sein und als solche
partei- und prozessfähig sein.
Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis Mitte Oktober 1999. Nach
deren Auswertung wird die Regierung alsdann eine Botschaft an den
Grossen Rat ausarbeiten.
Neues Finanzierungsmodell für den Alters- und Pflegebereich
Im Bereich der stationären Pflege und Betreuung von
Langzeit-Patienten und alten Leuten soll ein neues Finanzierungsmodell
eingeführt werden. Dies erfordert eine Teilrevision des kantonalen
Krankenpflege-Gesetzes. Die Regierung eröffnet die bezügliche
Vernehmlassung, welche bis Ende September 1999 dauert. Vorgeschlagen
wird das Modell der subsidiären Gemeindefinanzierung. Es sieht vor, dass
die Leistungserbringenden kostendeckende Taxen erheben, die entsprechend
der Pflegebedürftigkeit abgestuft sind. Wenn das Einkommen der
Heimbewohnerinnen und -bewohner unter Einbezug des vorgeschriebenen
Vermögensverzehrs und der Ergänzungsleistungen nicht ausreicht, um die
Taxen zu bezahlen, muss die Wohnsitz-Gemeinde die Differenz übernehmen.
Um sicherzustellen, dass die Leistungserbringenden keinen Qualitätsabbau
vornehmen, werden die Angebote der Pflege und Betreuung von
Langzeit-Patienten und alten Menschen einer umfassenden Aufsicht des
Kantons unterstellt.
Viehhandels-Konzept soll Herbstverkäufe fördern
Die Regierung nimmt vom Konzept für den Viehabsatz Herbst 1999
Kenntnis und gibt für das Fördern des Viehabsatzes und an
Entlastungskäufe einen Beitrag von 600'000 Franken frei. Nachdem der
Bund gemäss neuer Agrarpolitik keine Entlastungskäufe mehr vorsieht, hat
Graubünden eine kantonseigene Lösung erarbeitet. Um das
Herbst-Überangebot aus dem Markt zu nehmen, fördert der Kanton den
Absatz von Nutztieren, indem er Viehmärkte organisiert und begleitende
Massnahmen trifft. Wenn der Handel an den grösseren Märkten schleppend
oder nicht spielt, kauft die Bündner Viehvermittlungs AG ab Ende August
bis Mitte Dezember 1999 zu Marktpreisen. Die aufgekauften Tiere werden
später im Vermarktungszentrum Cazis und im Marktstall Ilanz
weiterverkauft. Wer im Herbst 1999 ein Rind aus Graubünden kauft und
dieses wegen Mängeln schlachten muss, erhält für ein Ersatzrind eine
Preisermässigung von 400 Franken, wenn er das Tier in Cazis-Realta oder
Ilanz von der Bündner Viehvermittlungs AG kauft. Weil der Export nach
Italien nach wie vor unterbunden ist, muss wie 1998 auch im Herbst 1999
mit einem saisonalen Überangebot gerechnet werden. Die überzähligen
Tiere müssen wohl erneut nach dem Abkalben geschlachtet werden.
Regierung verteilt rund 342'000 Franken aus der "Schnapssteuer"
Der Kantonsanteil am Reinertrag der Eidg. Alkoholverwaltung
(Alkoholzehntel) wird verwendet, um den Alkoholismus sowie andere Süchte
(Drogen, Tabak, Medikamente) zu bekämpfen. Aus den Einnahmen 1997/98,
die 1999 zur Verteilung gelangen, werden rund 342'000 Franken (Vorjahr
315'000) ausgeschüttet, um Präventionsmassnahmen zu unterstützen sowie
Einrichtungen, Forschung und Ausbildung von Fachleuten zu fördern.
Kantonalbankgesetz tritt erst im Oktober 1999 in Kraft
Das Gesetz über die Graubündner Kantonalbank wird nicht wie
ursprünglich vorgesehen Anfang Juli, sondern erst Anfang Oktober 1999 in
Kraft treten. Für die Verzögerung sind verschiedene bankinterne
Anpassungen ausschlaggebend. Die Regierung ist daran interessiert, dass
die GKB die Vorarbeiten gründlich und in Ruhe abschliessen kann. Als
externe Revisionsstelle wird die Firma PricewaterhouseCoopers AG,
Zürich, gewählt.
Aus den Gemeinden
Das Projekt für den Bau einer Aussensportanlage in Rothenbrunnen
wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von 190'000 Franken
wird ein kantonaler Baubeitrag von 17.5 Prozent zugesichert.
Mit Vorbehalten werden die Teilrevisionen der Ortsplanungen von
Grüsch und Surcuolm gutgeheissen.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Verbindungsstrasse Solis-Mutten
wird für den Tunnel Muttnerboden ein Kredit von 13 Mio. Franken
freigegeben. Vorbehalten wird die Genehmigung durch den Grossen Rat.
Personelles
Ende Juni 1999 treten folgende Mitarbeitende in den Ruhestand:
- Eva Hartmann, Zizers, Verwaltungsassistentin beim Tiefbauamt, und
- Christian Köhl, Igis, Steuerkommissär.
Die Regierung dankt ihnen für die dem Kanton geleisteten Dienste.
- Rudolf Leuthold, geb. 1962, von Nesslau SG, wohnhaft in Grüsch,
wird Vorsteher des Gesundheitsamts. Er tritt seine Stelle Anfang 2000
an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden