Die grossrätliche Vorberatungskommission hat unter dem Präsidium
von Grossrat Lorenz Zinsli (Chur) und in Anwesenheit von
Regierungspräsident Peter Aliesch sowie Vertretern aus der Verwaltung
die Botschaft zum Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe
beraten. Die grossrätliche Vorberatungskommission liess sich im Casino
Arosa über einen bestehenden, gut funktionierenden, innovativen
Kursaalbetrieb informieren. Dazu gehörten Orientierungen über das
Boulespiel, die Unterscheidung zwischen Glücks- und
Geschicklichkeitsspielautomaten, die Neuerungen des Eidgenössischen
Spielbankengesetzes, die Sicherheitsmassnahmen in einem Kursaal sowie
die Schutzmassnahmen gegen schädliche Auswirkungen des Spielbetriebs.
Die Vorberatungskommission musste dabei zur Kenntnis nehmen, dass
die vorgesehene bundesrätliche Verordnung zum eidgenössischen
Spielbankengesetz und die Besteuerung des Bundes eine erhebliche
Mehrbelastung der Kursäle mit sich bringen wird. Sie befürchtet deshalb,
dass der weitere Fortbestand dieser für den Tourismus in unserem Kanton
wichtigen Betriebe gefährdet ist und erwartet, dass der Bundesrat seine
Versprechungen für den Tourismus einhält und günstige Rahmenbedingungen
für Spielbanken in Tourismusgebieten schafft. Die Aufhebung des
Spielbankenverbots im Jahr 1993 hatte der Bundesrat unter anderem auch
damit begründet, Beispiele im Ausland hätten gezeigt, dass sich
Spielbanken zu attraktiven Einrichtungen für den Fremdenverkehr
entwickeln. Ihre Zulassung würde die Attraktivität unserer Kurorte
zweifellos verbessern, die Stellung des schweizerischen Fremdenverkehrs
stärken und positive Impulse zu Gunsten der regionalen Wirtschaft
auslösen. Mit den vorgesehenen Besteuerungsansätzen sind nun aber auch
bereits bestehende Kursäle, wie diejenigen in Arosa, Davos und St.
Moritz, in ihrer Existenz gefährdet. Weitere sollen nach den Absichten
des Bundesrats im Kanton Graubünden nicht mehr zugelassen werden. Gemäss
den Leitlinien für die Vergabe von Spielbankenkonzessionen zuhanden der
Spielbankenkommission plant der Bundesrat, die Zahl der Spielbanken der
Kategorie A (Grand Casinos) auf gesamthaft vier bis acht und diejenige
der Kategorie B (Kursäle) auf maximal 15 bis 20 zu beschränken. Auf
Grund der regionalen Verteilung sollen im Kanton Graubünden kein Grand
Casino und lediglich zwei bis drei Kursäle bewilligt werden. Nach
Ansicht der Vorberatungskommission hat der Bundesrat mit diesen
Vorgaben seine bisherigen Versprechen nicht gehalten. Letztlich wird mit
solchen Vorgaben des Bundes nicht nur keine Wirtschaftsförderung
betrieben, sondern es werden qualitativ gute, innovative Betriebe, die
einen wesentlichen Beitrag für die Attraktivität der Standortgemeinden
und des Bündner Tourismus leisten und diverse Arbeitsplätze anbieten, in
ihrer Existenz gefährdet. Die Vorberatungskommission fordert deshalb
vom Bundesrat, die bisherige Haltung zu überdenken. Sie wird dem Grossen
Rat auch vorschlagen, sich mit einer Resolution an den Bundesrat zu
wenden.
Mit dem von der Vorberatungskommission behandelten kantonalen
Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe werden die gesetzlichen
Grundlagen für die Erhebung einer Spielbankenabgabe nach den
Bestimmungen des eidgenössischen Spielbankengesetzes geschaffen.
Gleichzeitig werden alle kantonalen Bestimmungen zur Spielpolizei, zum
Spielbetrieb und zu den Spielautomaten in einem Gesetz zusammengefasst.
Weiter wird vorgesehen, Geschicklichkeitsspielautomaten in Kursälen
kantonalen Rechts zu bewilligen und den Gemeinden die Kompetenzen zu
übertragen, Bestimmungen zu den Spiellokalen mit
Unterhaltungsspielautomaten zu erlassen.
Sowohl Eintreten als auch Ausgestaltung der Revision waren in der
grossrätlichen Vorberatungskommission weitgehend unbestritten. Anlass
zu vertieften Diskussionen gab insbesondere die Frage der Zweckbindung
der Spielbankenabgabe für die Standortgemeinden oder für den Tourismus
und gemeinnützige Zwecke.
Die Revision ist Folge des 1993 durch das Schweizer Volk
aufgehobenen Spielbankenverbots. Das eidgenössische Spielbankengesetz,
das am 1. April 2000 in Kraft treten wird, erlaubt Grand Casinos und
Kursäle und ermöglicht es dem Bund, von diesen Betrieben eine
Spielbankenabgabe zu erheben. Für Kursäle erhebt der Bund die Abgabe in
voller Höhe, wenn der Kanton keine entsprechende Abgabe verlangt.
Andernfalls wird die Abgabe jedoch um den Betrag der kantonalen Abgabe
reduziert. Diese Regelung hat für die Kursäle keine zusätzliche Abgabe
oder Belastung zur Folge, sondern bewirkt, dass die Einnahmen zwischen
Bund und Kanton aufgeteilt werden.
Der Gesetzesentwurf wird vom Grossen Rat in der Januarsession
behandelt. Das Volk wird darüber am 12. Mai 2000 abstimmen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungskommission