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Die Bündner Regierung ist dagegen, die Besteuerung des Eigenmietwerts abzuschaffen.
In ihrer Stellungnahme zu Handen des Eidgenössischen Finanzdepartements spricht sich die Regierung gegen die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung aus. Ein solcher Systemwechsel hätte für Kanton und Gemeinden massive Steuerausfälle zur Folge und wäre nicht eigentumsfördernd.
Beim Eigenmietwert handelt es sich um jenen Betrag, den ein Eigentümer erzielen könnte, wenn er sein Eigenheim einem Dritten vermieten statt selber benützen würde. Der Eigenmietwert stellt Ertrag aus unbeweglichem Vermögen dar und unterliegt als solcher der Einkommenssteuer. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat zur Frage der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. und unter anderem auch die Kantone zur Stellungnahme eingeladen.

Finanzpolitisch nicht verantwortbar
Bei einem reinen Systemwechsel, d.h. bei der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verbunden mit der Streichung der Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen, würden Kanton und Gemeinden Mindereinnahmen von je rund 30 Millionen Franken erzielen. Allein auf die Zweitwohnungseigentümer würden Steuerausfälle von je 20 Millionen Franken entfallen. Vor diesem Hintergrund erachtet die Regierung einen Systemwechsel als finanzpolitisch nicht verkraftbar. Würden neben der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung die Unterhaltskosten und die Schuldzinsen weiterhin zum Abzug zugelassen, müsste mit noch weit höheren Steuerausfällen gerechnet werden.

Heutiges System ist wohneigentumsfördernd
Das heutige System der Eigenmietwertbesteuerung ist sachgerecht und zweckmässig zugleich. In Verbindung mit der Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten und der Schuldzinsen stellt es eine wirksame Art der Wohneigentumsförderung dar, weil negative Liegenschaftsrechnungen mit dem übrigen Einkommen verrechnet werden können. Gerade Neuerwerber profitieren von dieser Regelung. Hinzu kommt, dass das heutige System als Grundsatz die weniger bemittelten Einkommensschichten privilegiert, während ein Systemwechsel die hohen Einkommenskategorien mit tiefen hypothekarischen Belastungen bevorteilen würde. Das Ziel der Wohneigentumsförderung würde mit einem Systemwechsel nicht nur nicht erreicht, sondern geradezu torpediert. Schliesslich würde ein Systemwechsel zu einer Vielzahl von neuen und schwierigen Abgrenzungsproblemen führen. Weil die Schuldzinsen, die mit dem Eigenheim zusammenhängen, bei einem Systemwechsel nicht abzugsfähig wären, müsste beispielsweise zwischen unterschiedlichen Schulden und Schuldzinsen unterschieden werden. Eine Verkomplizierung des Veranlagungsverfahrens wäre die Folge davon.

Keine Abzüge bei Systemwechsel
Für den Fall, dass ein Systemwechsel vorgenommen werden sollte, kommt nach Ansicht der Regierung nur ein reiner Wechsel in Frage. Die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung muss zwingend mit der Streichung der Abzüge für Unterhaltskosten und private Schuldzinsen gekoppelt werden. Ein Abzug der Unterhaltskosten auch nach einem Systemwechsel müsste als verkappte staatliche Subvention für sämtliche Eigenheimbesitzer qualifiziert werden.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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