Besteuerung des Eigenmietwerts nicht abschaffen
- Seiteninformationen
- Erste Mitteilung
- Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung ist dagegen, die Besteuerung des
Eigenmietwerts abzuschaffen.
In ihrer Stellungnahme zu Handen des Eidgenössischen
Finanzdepartements spricht sich die Regierung gegen die Abschaffung der
Eigenmietwertbesteuerung aus. Ein solcher Systemwechsel hätte für
Kanton und Gemeinden massive Steuerausfälle zur Folge und wäre nicht
eigentumsfördernd.
Beim Eigenmietwert handelt es sich um jenen Betrag, den ein
Eigentümer erzielen könnte, wenn er sein Eigenheim einem Dritten
vermieten statt selber benützen würde. Der Eigenmietwert stellt Ertrag
aus unbeweglichem Vermögen dar und unterliegt als solcher der
Einkommenssteuer. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat zur Frage der
Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ein Vernehmlassungsverfahren
eröffnet. und unter anderem auch die Kantone zur Stellungnahme
eingeladen.
Finanzpolitisch nicht verantwortbar
Bei einem reinen Systemwechsel, d.h. bei der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verbunden mit der Streichung der Abzüge für Unterhaltskosten und
Schuldzinsen, würden Kanton und Gemeinden Mindereinnahmen von je rund 30
Millionen Franken erzielen. Allein auf die Zweitwohnungseigentümer würden
Steuerausfälle von je 20 Millionen Franken entfallen. Vor diesem Hintergrund erachtet
die Regierung einen Systemwechsel als finanzpolitisch nicht verkraftbar. Würden neben
der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung die Unterhaltskosten und die
Schuldzinsen weiterhin zum Abzug zugelassen, müsste mit noch weit höheren
Steuerausfällen gerechnet werden.
Heutiges System ist wohneigentumsfördernd
Das heutige System der Eigenmietwertbesteuerung ist sachgerecht und
zweckmässig zugleich. In Verbindung mit der Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten und
der Schuldzinsen stellt es eine wirksame Art der Wohneigentumsförderung dar, weil
negative Liegenschaftsrechnungen mit dem übrigen Einkommen verrechnet werden
können. Gerade Neuerwerber profitieren von dieser Regelung. Hinzu kommt, dass das
heutige System als Grundsatz die weniger bemittelten Einkommensschichten
privilegiert, während ein Systemwechsel die hohen Einkommenskategorien mit tiefen
hypothekarischen Belastungen bevorteilen würde. Das Ziel der Wohneigentumsförderung würde mit einem Systemwechsel nicht nur nicht erreicht, sondern geradezu
torpediert. Schliesslich würde ein Systemwechsel zu einer Vielzahl von neuen und
schwierigen Abgrenzungsproblemen führen. Weil die Schuldzinsen, die mit dem
Eigenheim zusammenhängen, bei einem Systemwechsel nicht abzugsfähig wären,
müsste beispielsweise zwischen unterschiedlichen Schulden und Schuldzinsen
unterschieden werden. Eine Verkomplizierung des Veranlagungsverfahrens wäre die
Folge davon.
Keine Abzüge bei Systemwechsel
Für den Fall, dass ein Systemwechsel vorgenommen werden sollte, kommt nach
Ansicht der Regierung nur ein reiner Wechsel in Frage. Die Aufhebung der
Eigenmietwertbesteuerung muss zwingend mit der Streichung der Abzüge für
Unterhaltskosten und private Schuldzinsen gekoppelt werden. Ein Abzug der
Unterhaltskosten auch nach einem Systemwechsel müsste als verkappte staatliche
Subvention für sämtliche Eigenheimbesitzer qualifiziert werden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel