Im Juni hat die Regierung Botschaft und Entwurf zur Totalrevision
der Verordnung über die Kantonale Pensionskasse Graubünden zu Handen des
Grossen Rats verabschiedet. Die Kasse soll den Entwicklungen in
Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt angepasst werden. Die Botschaft
liegt nun in gedruckter Form vor.
Im Mittelpunkt der Totalrevision steht die Umstellung des
Vorsorgeplans vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat. Während beim
Leistungsprimat die Höhe der Leistungen von der Anzahl
Versicherungsjahre und dem letzten versicherten Lohn abhängig ist,
bilden beim Beitragsprimat die individuell geäufneten Sparguthaben und
der Umwandlungssatz Grundlage für das Berechnen der Leistungen. Mit dem
Primatwechsel wird der Forderung nach mehr Flexibilität und Transparenz
Rechnung getragen. Das Beitragsprimat bietet flexible einfache Lösungen
für Fragen, die im Leistungsprimat Schwierigkeiten bereiten. So lassen
sich folgende Gegebenheiten ohne komplexe versicherungstechnische
Berechnungen lösen:
- Änderungen im Lohnbereich infolge moderner Arbeitszeitmodelle,
- Pensumsschwankungen,
- Leistungslöhne,
- Ein- und Austritte aus der Vorsorgeeinrichtung,
- Wohneigentums-Förderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge, und
- pensionskassenrechtliche Bestimmungen des neuen Scheidungsrechts.
Das klare Finanzierungskonzept mit einem nachvollziehbaren
Kapitalbildungs-Prozess ist für jede versicherte Person transparent und
leicht nachvollziehbar. Gesamtschweizerisch zeichnet sich bei den
Vorsorgeeinrichtungen eine Verschiebung zum Beitragsprimat ab. Viele
öffentlich-rechtliche und auch privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen
haben die Umstellung bereits vollzogen und machen überaus positive
Erfahrungen.
Ein wichtiger Revisionspunkt betrifft die BVG-Aufsicht. Sie soll neu
vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement (JPSD) ausgeübt werden. Da
das JPSD bereits heute für die Aufsicht der Vorsorgeeinrichtungen im
Kanton zuständig ist und damit über die erforderliche Fachkenntnisse
verfügt, erweist sich der Wechsel der BVG-Aufsicht als nahe liegend und
logisch. Gleichzeitig können damit Aufsicht und Kontrolle verstärkt und
die Aufgaben des Finanz- und Militärdepartements im Zusammenhang mit der
Kantonalen Pensionskasse entflochten werden.
Neu sollen die Beiträge altersabhängig gestaffelt werden. Es werden
nur noch Gesamtbeiträge festgelegt, deren Aufteilung zwischen
Arbeitnehmenden und Arbeitgeber Sache der Sozialpartner ist. Der
versicherte Lohn wird neu definiert. Wie in anderen
Vorsorgeeinrichtungen üblich, soll auch der 13. Monatslohn zur Bemessung
des versicherten Lohns berücksichtigt werden. Nach geltendem Recht kann
eine versicherte Person lediglich 20 Prozent ihrer Altersleistung als
Kapitalabfindung beziehen. Die Regierung schlägt vor, diese Option auf
50 Prozent zu erhöhen.
Einzelne Entscheide, die bisher von der Regierung gefällt wurden,
sollen an die Verwaltungskommission delegiert werden. Dieses
paritätische Organ gewinnt damit an Bedeutung.
Es ist vorgesehen, die ursprünglich geplante Verselbstständigung der
Kasse dem Grossen Rat zusammen mit einem Vorschlag zur Ausfinanzierung
des Fehlbetrags in einer späteren Botschaft zu unterbreiten.
Die grossrätliche Vorberatungskommission wird die Totalrevision der
Pensionskassen-Verordnung im August behandeln, der Grosse Rat
voraussichtlich in der Oktober-Session.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden