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Erwin Bundi prägte als Chef des kantonalen Raumplanungsamtes über Jahrzehnte die Bündner Raumplanung. Seine Tätigkeit fand schweizweit Beachtung. Ende August 2000 geht Bundi in die wohlverdiente Pension.
In Verbindung mit dem im Jahre 1969 von Volk und Ständen angenommenen Raumplanungsartikel 22quater in der Bundesverfassung wurde Erwin Bundi von der Regierung zum Kantonsplaner gewählt und mit dem Aufbau einer kantonalen Planungsstelle, dem späteren Amt für Raumplanung, betraut. Unter der politischen Führung des damaligen Regierungsrates und späteren Bundesrates Leon Schlumpf entwickelte Bundi die erforderlichen Konzepte und Programme, um den verfassungsmässigen Zielen einer zweckmässigen Nutzung des Bodens und geordneten Besiedlung des Landes auch in Graubünden zum Durchbruch zu verhelfen. Ausdruck dieser Grundlagen bildete das im Jahre 1973 in Kraft getretene Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden mit den beiden Eckpfeilern "Regionalisierung überkommunaler Planungsaufgaben" und "Einführung einer kommunalen Planungspflicht".
Insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der neu eingeführten kommunalen Planungspflicht hat Bundi dank seiner Beharrlichkeit, seiner grossen Arbeitskraft sowie seiner ausgeprägten Prinzipientreue Pionierleistungen vollbracht. So ist es ihm gelungen, dass praktisch alle der über 200 Bündner Gemeinden bereits Ende der Siebzigerjahre über eigenständige Ortsplanungen verfügten. Mit bemerkenswerter Zielstrebigkeit und Überzeugungskraft sorgte Bundi in der Folge für die Anpassung dieser Ortsplanungen der ersten Generation an das im Jahre 1980 in Kraft getretene eidgenössische Raumplanungsgesetz. Dies war vor allem wegen der bundesrechtlichen Vorgaben zur Bauzonenverkleinerung sowie wegen neuen Anforderungen aus den Bereichen der raumrelevanten Spezialgesetzgebung und der gestalterischen Strukturplanung ein schwieriges Unterfangen. Es ist Bundis Verdienst, dass heute beinahe alle Bündner Gemeinden moderne, dem übergeordneten Recht angepasste und im schweizerischen Quervergleich überdurchschnittlich gute Nutzungsplanungen vorweisen können und dass sich in Graubünden gleichzeitig eine konsolidierte Praxis im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen entwickeln und etablieren konnte. Viele unter seiner Anleitung entwickelten Grundlagenarbeiten, Konzepte und Vollzugshilfen, gerade auch im Bereich der Regionalplanung, fanden über die Kantonsgrenzen hinaus Beachtung und machten Erwin Bundi zu einem anerkannten Fachmann.
Erwin Bundi hat für die Bündner Raumplanung und damit für eine geordnete räumliche Entwicklung unseres Kantons Wesentliches geleistet und darüber hinaus auch viele Impulse für die schweizerische Raumplanung gegeben. Seine Leistung verdient Anerkennung. Ich danke Erwin Bundi auch im Namen der Regierung für seinen verantwortungsvollen und unermüdlichen Einsatz und wünsche ihm für den bevorstehenden dritten Lebensabschnitt gute Gesundheit und viel Lebensfreude.
Klaus Huber, Regierungsrat

Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden

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