Die Bündner Regierung widersetzt sich der Absicht des Bundesrats,
die Zahl der Konzessionen für Grand Casinos und Kursäle zu begrenzen.
Der Tourismuskanton Graubünden würde dadurch nämlich etliche
Arbeitsplätze und markant an Attraktivität einbüssen.
Bekanntlich hat der Bundesrat Ende Dezember 1999 die Leitlinien für
die Konzessionspolitik und das Konzessionsverfahren betreffend
Spielbanken erlassen. Er beabsichtigt dabei im Sinn von Richtzahlen
gesamtschweizerisch vier bis acht Grand Casinos und 15 bis 20 Kursäle zu
konzessionieren. Mit dieser Absicht setzt sich der Bundesrat in
Widerspruch zum Parlament. Dieses hat es nämlich abgelehnt, die Zahl der
Konzessionen zu begrenzen. Nach Ansicht des Bundesrats sollen in
Graubünden kein Grand Casino und bloss zwei bis drei Kursäle bewilligt
werden. Da in Graubünden heute drei Kursäle bestehen (Arosa, Davos, St.
Moritz), ist im schlimmsten Fall zu befürchten, dass einer davon keine
Bewilligung mehr bekommt. Die Absichten des Bundesrats hätten für den
Kanton Graubünden einen Abbau des touristischen Angebots wie von
Arbeitsplätzen zur Folge. Dies kann die Regierung keineswegs
akzeptieren. Einerseits hat der Bundesrat beim Erteilen der Konzessionen
die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen und andererseits sollen
die Spielbanken gemäss entsprechendem Gesetz den Tourismus fördern sowie
dem Bund und den Kantonen Einnahmen verschaffen. Die Regierung erinnert
den Bundesrat an die Zusagen, die er in seinen Erläuterungen zur
Aufhebung des Spielbanken-Verbots abgegeben hat. Danach sind
verschiedene Kriterien für das Erteilen von Konzessionen
ausschlaggebend, insbesondere Infrastrukturen, Fremdenverkehr, regionale
Gegebenheiten, Einzugsgebiet und Tradition. Weiter hat der Bundesrat
unter dem Titel "Chance für den Fremdenverkehr" ausgeführt, Beispiele
aus dem Ausland zeigten, dass sich die Spielbanken zu attraktiven
Einrichtungen für den Fremdenverkehr entwickeln. Ihre Zulassung würde
unsere die Attraktivität unserer Kurorte zweifellos verbessern, die
Stellung des schweizerischen Fremdenverkehrs stärken und positive
Impulse zu Gunsten der regionalen Wirtschaft auslösen.
Bereits heute zeigen einige Kursäle, dass sie die Erwartungen
optimal erfüllen, die mit der Aufhebung des Spielbanken-Verbots
verbunden wurden. Allen voran zu nennen sind die Bündner Kursäle in
Arosa, Davos und St. Moritz. Diese Betriebe haben die in den letzten
Jahren einen erheblichen Beitrag geleistet an einen vielfältigen
Tourismus, an die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der
Standort-Gemeinden wie der Regionen und des Kantons Graubünden. Kursäle
mit Geldspiel-Automaten sind heute in Graubünden, wo mehr als die Hälfte
des Volkseinkommens direkt oder indirekt vom Tourismus abhängig ist, zu
einem unverzichtbaren Teil des Tourismusangebots geworden. Deshalb kann
die vorgesehene Beschränkung von Konzessionen keineswegs akzeptiert
werden. Die Regierung ersucht den Bundesrat, Voraussetzungen zu
schaffen, die es möglich machen, die bisherigen, qualitativ sehr guten
Betriebe weiter zu betreiben und weitere zu eröffnen. Im Kanton
Graubünden soll mindestens ein Grand Casino und in jeder grösseren
Bündner Tourismus-Region ein Kursaal ermöglicht werden. Zudem beantragt
die Regierung, dass der Bundesrat seine Besteuerungsansätze überdenkt
und wirtschaftliche Rahmenbedingungen schafft, die seinen Zusagen und
den Vorgaben des Spielbanken-Gesetzes gerecht werden.
Kulturbeiträge
Es werden Beiträge im Gesamtbetrag von 31'000 Franken ausgerichtet
an die folgenden kulturellen Vorhaben:
- Vierte schweizerische Biennale des Amateurtheaters vom 8. bis 10.
September 2000 in Lenzerheide, und
- Herausgabe einer Sondernummer von "Archäologie der Schweiz", die
dem Kanton Graubünden gewidmet ist, durch die schweizerische
Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte. Diese hält vom 17. bis 19. Juni
2000 ihre Jahresversammlung in Chur ab.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt Stellung zu den Änderungen der Verordnung zum
Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) und verschiedener Verordnungen im
Bereich Strassenverkehr.
In der Fischerei soll das Verwenden von lebenden Köderfischen
eingeschränkt werden. Die Regenbogen-Forelle soll künftig auch in
geschlossene, fischzuchtähnliche Gewässer eingesetzt werden dürfen.
Überdies ist vorgesehen, die internationalen Vorschriften für den Lachs
umzusetzen, nicht einheimische Störe in Fischzucht-Anlagen zuzulassen
und verschiedene Fischnamen der veränderten Nomenklatur anzupassen. Die
Bündner Regierung weist darauf hin, dass der Einsatz von lebenden
Köderfischen in Graubünden generell verboten ist. Diese Regelung hat
sich bewährt und sollte gesamtschweizerisch eingeführt werden. In
Graubünden findet kein Einsatz von Regenbogen-Forellen mehr statt. Aus
Gründen des Artenschutzes wird daran auch festgehalten. Der vorgesehene
Einsatz in sog. Anglerteichen erscheint indessen unproblematisch.
Der Bund will fünf Strassenverkehrs-Verordnungen ändern, die
folgende Bereiche betreffen: technische Anforderungen an Fahrzeuge,
Typengenehmigung von Fahrzeugen, Zulassung von Personen und Fahrzeugen,
Verkehrsversicherung und Ordnungsbussen. Die Regierung ist mit den
vorgesehenen Neuerungen einverstanden.
Personelles
Ende Januar 2000 treten in den Ruhestand:
Rolf Berger, Ramosch, Spezial-Handwerker beim Tiefbauamt 4, Scuol,
Lorenz Habicher, Scuol, Strassenwart beim Tiefbauamt 4, Scuol,
Anton Liver, Cazis, Küchenchef im Wohnheim Rothenbrunnen,
Antonio Mauri, Scuol, Strassenwart beim Tiefbauamt 4, Scuol, und
Heikko Posti, Chur, Psychiatriepfleger in der Klinik Waldhaus,
Chur.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für ihre Dienste, die sie
dem Kanton geleistet haben.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden