Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Abstimmungsunterlagen und das Bündner Rechtsbuch sollen ab Mitte 2001 auf Rumantsch Grischun übersetzt werden. Die Regierung leitet dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft zu.
Im Juli 1996 hat die Regierung Rumantsch Grischun als amtliche romanische Sprachform eingeführt. Rumantsch Grischun wird seither in manchen Sparten der amtlichen Kommunikation angewendet, z.B. im kantonalen Amtsblatt, in Medienmitteilungen des Kantons und auf einigen Formularen. Wo aber besondere Bestimmungen ausdrücklich den Gebrauch der Idiome Ladin und Sursilvan vorschreiben, war das Verwenden von Rumantsch Grischun bislang nicht möglich. Damit die von der Regierung aufgestellten Grundsätze zum Gebrauch von Rumantsch Grischun umgesetzt werden können, müssen solche Bestimmungen revidiert werden. Dieses Ziel figuriert denn auch ausdrücklich im Jahresprogramm 2000 der Regierung. Nach geltendem Recht wird die Verwendung der romanischen Idiome Ladin und Sursilvan vorgeschrieben für Abstimmungsunterlagen und für das Bündner Rechtsbuch (systematische Rechtssammlung des Kantons Graubünden). Die Unterlagen in Zusammenhang mit den Abstimmungen wie auch die romanische Publikation des Bündner Rechtsbuchs betreffen amtliche Kommunikationsbereiche, in denen die romanische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit angesprochen wird. Gemäss Regierungsbeschluss vom 2. Juli 1996 ist in diesen Fällen der Gebrauch von Rumantsch Grischun anzustreben. Auf Grund seiner zunehmenden Akzeptanz bei der romanischsprachigen Bevölkerung rechtfertigt es sich, Rumantsch Grischun in diesen Bereichen einzuführen. Entsprechend schlägt die Regierung dem Parlament vor, das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte und den Grossratsbeschluss über die Herausgabe eines neuen Bündner Rechtsbuchs entsprechend zu ändern. Ziele dieser Teilrevisionen sind:
- Das Rätoromanische als kantonale Amtssprache stärken.
- Eine tragfähige romanische Rechts- und Verwaltungssprache entwickeln.
- Eine einheitliche kantonale Sprachpraxis in jenen Bereichen aufbauen, in denen die gesamte romanische Bevölkerung angesprochen wird.
- Alle romanischen Gebiete mit romanischen Texten versorgen und nicht nur wie bisher das Engadin und die Surselva.
In zeitlicher Hinsicht ist konkret beabsichtigt, die revidierten Bestimmungen und damit die neue Sprachregelung auf Anfang Juli 2001 in Kraft zu setzen. Dies hat zur Konsequenz, dass ab diesem Datum für die romanischen Abstimmungsunterlagen Rumantsch Grischun verwendet wird. Ebenso erfolgt die laufende Nachführung des romanischen Rechtsbuchs ausschliesslich in Rumantsch Grischun. Dabei werden bei Teilrevisionen jeweils die ganzen Erlasse ins Rumantsch Grischun übersetzt. Daneben sollen die übrigen Erlasse des Rechtsbuchs systematisch ins Rumantsch Grischun übertragen werden. Die beschränkten Kapazitäten des romanischen Übersetzungsdienstes erfordern allerdings eine Aufteilung dieser Übersetzungsarbeiten auf drei Jahre. Bis Ende 2004 soll dann das ganze Rechtsbuch (rund 3'000 Seiten) in gedruckter und auch elektronischer Form in Rumantsch Grischun zur Verfügung stehen. Dass bei diesem Vorgehen für eine beschränkte Zeit ein Teil der Erlasse noch in den beiden Idiomen Ladin und Sursilvan und ein jeweils zunehmender Anteil in Rumantsch Grischun vorliegt, erscheint vertretbar. Die Regierung wird beim Festlegen der Sprachmodalitäten in der Vollziehungsverordnung eine entsprechende Übergangsregelung statuieren.

Flüelapassstrasse bleibt im Winter gesperrt
Die Regierung hat die Anliegen des Aktionskomitees "Pro Flüela", Davos, im Sinn einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise geprüft. Auf Grund der Interessenabwägung kann sie dem Begehren nicht entsprechen, die Strasse über den Flüelapass ganzjährig offen zu halten. Gegen eine ganzjährige Offenhaltung des Flüelapasses sprechen im Wesentlichen folgende Gründe:
- Die Vereinalinie der Rhätischen Bahn (RhB) ist als wintersichere Verkehrsverbindung für die Regionen Engiadina Bassa und Val Müstair mit dem nördlichen Kantonsteil und der übrigen Schweiz konzipiert worden. Dies setzt voraus, dass bahnseitig ein bedarfsgerechtes Angebot bereitgestellt wird. Bei einer Winteroffenhaltung des Flüela wären das Aufrechterhalten des Halbstundentakts beim Autoverlad und der Autoverlad in Randzeiten ernsthaft gefährdet. Im Ergebnis würde dies dazu führen, dass die Vereinalinie ihre Zweckbestimmung als wintersichere Verbindung für die Regionen Engiadina Bassa und Val Müstair nicht mehr im notwendigen Umfang erfüllen könnte. Der Flüelapass ist nämlich im Winter keine gleichwertige Alternative, weil der Pass erfahrungsgemäss im Winter aus Sicherheitsgründen während 40 bis 50 Tagen ganz oder mindestens zeitweise geschlossen werden muss.
- Die Winteroffenhaltung des Flüelapasses würde bei der RhB zu einem jährlichen Ertragsausfall von rund drei Millionen Franken und zu einer entsprechend höheren Abgeltung der ungedeckten Kosten durch Bund und Kanton führen. Überdies wäre eine Winteroffenhaltung des Flüelapasses für den Kanton im Bereich Strassenunterhalt und Verkehrsüberwachung mit einem Mehraufwand von rund 600'000 Franken verbunden. Eine Winteroffenhaltung des Flüelapasses lässt sich auf Grund dieser Sachlage mit dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln nicht vereinbaren.
- Die Eröffnung der Vereinalinie hat in den Regionen Prättigau und Engiadina Bassa nachweislich zur erwünschten Verlagerung des Strassenverkehrs (Personen- wie Güterverkehr) auf die Schiene geführt. Dadurch wird auch die Region Davos vom Durchgangsverkehr entlastet. Diese Entwicklung liegt letztlich nicht nur im Interesse des Kantons, sondern auch im Interesse der betroffenen Regionen und soll daher nicht durch eine Winteroffenhaltung des Flüelapasses wieder in Frage gestellt werden.
- Das Argument, Graubünden betreibe mit dem Bau der Vereinalinie und dem gleichzeitigen sommersicheren Ausbau des Flüelapasses eine "Fünfer- und Wegglipolitik" hat anlässlich der Beratungen des Vereinakredits in den Eidgenössischen Räten bei einer stattlichen Anzahl von Bundesparlamentariern Anklang gefunden. Eine Offenhaltung des Flüelapasses im Winter würde diesen Stimmen im Nachhinein Recht geben und Zweifel an der Glaubwürdigkeit Graubündens nähren.
- Die Regierung hat wiederholt und in aller Offenheit dargelegt, dass der Flüelapass nach Inbetriebnahme der Vereinalinie im Winter geschlossen bleiben werde. Sowohl der Zusatzkredit für den Bau der Vereinalinie als auch der Kantonsbeitrag an das Kommunikationskonzept Vereina sind vom Grossen Rat bzw. vom Bündner Stimmvolk nicht zuletzt auf Grund dieser Zusage der Regierung gewährt worden. Auch nach einer abermaligen Prüfung der Sachlage ergeben sich keine Gründe, welche ein Abweichen von diesem regierungsrätlichen Standpunkt rechtfertigen würden.
Die Regierung ist sich bewusst, dass die Schliessung der Flüelapassstrasse im Winter auch mit Nachteilen verbunden ist. In der Gesamtabwägung der Interessen ist sie denn auch bereit, die Region im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Lösung anstehender Probleme zu unterstützen. Im Weiteren hat sich die Regierung bereits bei anderer Gelegenheit bereit erklärt, den Flüelapass jeweils so lange offen zu halten, als die Sicherheit gewährleistet ist und die Schneeräumungsarbeiten mit einem vertretbaren Aufwand bewältigt werden können. Diese Zusage hat auch weiterhin Gültigkeit. In diesem Zusammenhang soll übrigens die Koppelung des Winter- bzw. Sommertarifs für den Autoverlad mit der Wintersperre bzw. Öffnung des Flüelapasses inskünftig entfallen. Die Tarife sollen neu jahreszeitlich festgelegt werden. Entsprechende Abklärungen sind eingeleitet worden.

Vernehmlassungen an den Bund
Mit dem Programm Interreg fördert die EU seit 1991 die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Die Regierung befürwortet die Verordnung Interreg III für die Jahre 2000 bis 2006. Gleichzeitig stellt sie fest, dass die Zusammenarbeit im Rahmen der Begleitgruppe während der Programmperiode von Interreg II aus Bündner Sicht sehr zufrieden stellend ausgefallen ist. Für die Jahre 2000 bis 2006 hat der Bund einen Rahmenkredit von insgesamt 39 Millionen bewilligt, um die schweizerische Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zu fördern. Die schweizerischen Partner eines Projekts von Interreg III müssen eine mindestens gleichwertige finanzielle Leistung zusichern. Für den Kanton Graubünden steht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit klar im Vordergrund.
Auch der Entwurf für ein Tabakpräventionsprogramm 2001 bis 2005 wird gutgeheissen. Ein stärkeres Engagement des Bundes auf diesem Gebiet ist in Anbetracht der Tragweite der gesundheitsschädigenden Folgen des Tabakkonsums angezeigt. Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen der Atemwege führen jedes Jahr zu etwa 8'000 Todes- und rund 16'000 gemeldeten Invaliditätsfällen.
Mit den Ausführungserlasse zum Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird die rechtliche Basis dafür geschaffen, das Abkommen umzusetzen. Dieses ist einer der sieben bilateralen Verträge, die im Juni 1999 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden sind und die das Volk im Mai 2000 deutlich angenommen hat. Die Ausführungserlasse werden von der Regierung befürwortet. Sie umfassen die Bereiche Kontingente, Berufszulassung sowie technische und soziale Normen.
Ebenfalls ein bilateraler Vertrag bildet das Abkommen über den freien Personenverkehr. In diesem Zusammenhang wurde das Bundesgesetz betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals revidiert. Mit der Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe sollen entsprechende Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Sie werden von der Regierung grundsätzlich begrüsst.
Im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU soll die Giftverordnung im Bereich der Bewilligungen zum Verkehr mit Giften geändert werden. Die Regierung ist mit den Neuerungen einverstanden.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von San Vittore und Tinizong-Rona.
Die Teilrevision der Ortsplanung von Vella wird gutgeheissen, mit Vorbehalten auch jene von Breil/Brigels und Pagig.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

Neuer Artikel