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Die Bündner Bundesparlamentarier und die Bündner Regierung haben anlässlich ihres Treffens vom 5. September bekräftigt, alle drei Energievorlagen zu unterstützen. Sie erlassen einen gemeinsamen Aufruf an die Bevölkerung, am 24. September ein dreifaches Ja in die Urne zu legen.
Es herrscht Übereinstimmung: Sowohl die Bündner Bundesparlamentarier und die Bündner Regierung empfehlen ein dreifaches Ja zu den Energievorlagen, bei der Stichfrage ein Ja zur Förderabgabe. Diese Haltung deckt sich übrigens mit jener der Regierungskonferenz der Gebirgskantone.

Energiepolitische Weichenstellung
Die Abstimmung vom 24. September bietet dem Schweizervolk die Gelegenheit, eine grundlegende, massvolle und verkraftbare Korrektur in der Energiepolitik vorzunehmen. Diese neue Politik ist koordiniert mit der Umwelt- und Beschäftigungspolitik. Sie belohnt den rationellen Umgang mit Energie (z.B. Gebäudeisolation) und den Einsatz von erneuerbarer Energie (z.B. Holzheizung). Die neue Politik ist der Nachhaltigkeit verpflichtet und nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse der kommenden Generationen. Sie belastet den Energieverbrauch und verkleinert die AHV-Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Gleichzeitig mildert sie die Folgen der Liberalisierung des Strommarktes bei der Nutzung unserer einheimischen, erneuerbaren Stromerzeugung aus Wasserkraft in einer auf 15 Jahre begrenzten Übergangszeit. Der neue Weg füllt nicht die Staatskasse. Sämtliche Mittel fliessen zurück an die Wirtschaft und an die Bürger.

Die Vorlagen
Die Grundnorm, welche eine begrenzte Umweltabgabe vorsieht, ist die Grundlage in der Bundesverfassung zur Einführung der ökologischen Steuerreform. Damit können Atomenergie, Erdöl, Erdgas und Kohle mit maximal zwei Rappen pro Kilowattstunde (20 Rappen pro Liter Heizöl) belastet werden. Der Ertrag fliesst vollständig an Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen zurück (Reduktion der AHV-Beiträge). Die Förderabgabe, welche aufgrund einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung erhoben werden kann, dient dazu, das rationelle Verwenden der einheimischen, erneuerbaren Energien zu fördern. Mit 0.3 Rappen pro kWh (drei Rappen pro Liter Heizöl) auf Atomenergie, Erdöl, Erdgas und Kohle werden die Mittel beschafft, um einen Anreiz Einzelpersonen und für das Gewerbe zu schaffen, die aufstrebende Technik der effizienten Anwendung von Energie zu nutzen (zwei Viertel des Ertrags, nämlich jährlich 220 Millionen Franken). Für die Wasserkraftwerke steht zudem mindestens ein Viertel zur Verfügung (110 Millionen Franken pro Jahr), um ihre Bestandeserhaltung und Wettbewerbsfähigkeit auf dem sich öffnenden Strommarkt zu verbessern. Den letzten Viertel des Ertrags kann der Bundesrat einsetzen, um bei den obigen Verwendungen Schwergewichte zu bilden. Die Förderabgabe ist der Gegenvorschlag des Parlaments gegen die Solarinitiative. Die Solarinitiative hat dieselbe Stossrichtung wie die Förderabgabe. Sie belastet jedoch die nicht erneuerbaren Energien stärker, nämlich mit 0.5 Rappen pro kWh. Sodann besteht bei ihr keine Möglichkeit, Wasserkraftwerke im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung zu unterstützen.

Energie als Lebensnerv
Energie ist der Lebensnerv jeder industrialisierten Wirtschaft und Gesellschaft wie diejenige der Schweiz. Der Verbrauch von Energie - insbesondere von Erdöl hat unbestreitbare Auswirkungen auf die natürliche Umwelt. Die Schweiz ist zu rund 80 Prozent auf Energieimporte aus dem Ausland angewiesen. Dafür entrichtet unsere Volkswirtschaft jährliche Zahlungen in Milliardenhöhe. Unsere Trümpfe im Energiebereich sind die einheimischen, erneuerbaren Energien Sonne, Wasserkraft, Windkraft und das Holz.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung und Bündner Bundesparlamentarier
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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