Die Regierung hat den Bericht der kantonalen Arbeitsgruppe
Grossraubtiere zur Kenntnis genommen. Dieser zeigt mögliche Strategien
und Massnahmen im Hinblick auf eine Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär
auf. Die Regierung wertet den Bericht als wichtige Grundlage für ein
lösungsorientiertes Vorgehen im Hinblick auf das Auftreten von
Grossraubtieren.
Mit dem Auftreten der geschützten Raubtierarten Luchs, Wolf und Bär
ist auch im Kanton Graubünden zu rechnen. Daraus ergeben sich zahlreiche
Konflikte. Daher sind frühzeitig Strategien und Lösungen für die
voraussehbaren Konflikte zu entwickeln. Diese Strategien und Lösungen
müssen darauf abzielen, im Kanton Graubünden ein positives Umfeld im
Hinblick auf das Auftreten von Grossraubtieren zu schaffen.
Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär erfordert unterschiedliche Strategien
Im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär sind
unterschiedliche Strategien zu verfolgen. Beim Luchs ist kurzfristig mit
einer Zuwanderung von Einzeltieren zu rechnen. Eine aktive
Wiederansiedlung dieser Raubkatze in Graubünden soll vorläufig noch
nicht erfolgen. Mittelfristig soll dies jedoch nicht ausgeschlossen
werden, sofern bis dahin von Seiten des Bundes erfolgversprechende
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Unter dieser Voraussetzung soll
langfristig auch im Kanton Graubünden eine dem Lebensraum angepasste,
sich selbst erhaltende Luchspopulation leben können. Beim Wolf und Bär
sollen keine Wiederansiedlungen erfolgen. Bei einer natürlichen
Zuwanderung sollen Wolf und Bär in Graubünden überleben können. Der Kanton soll
damit einen Beitrag dazu leisten, lebensfähige Wolfs- und Bärenpopulationen im
Alpenbogen aufzubauen und zu erhalten.
Auswirkungen für die Jagd und die Landwirtschaft müssen tragbar sein
Das Auftreten von Grossraubtieren führt hauptsächlich zu Konflikten
mit der Jagd und der Landwirtschaft. Um diese Konflikte zu lösen, müssen
Bund und Kanton in den nächsten Jahren die nötigen Rahmenbedingungen
schaffen. Im Jagdbereich sind insbesondere die Auswirkungen der
Zuwanderung von Grossraubtieren auf die Schalenwildbestände und die
Jagd zu untersuchen. Diese Auswirkungen müssen durch den Kanton im
Rahmen der Jagdplanung so gesteuert werden können, dass auch in Zukunft
eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd gewährleistet
bleibt. Langfristig soll daher im Rahmen der Jagdplanung auch eine
nachhaltige Bejagung des Luchsbestandes möglich sein.
Im Landwirtschaftsbereich steht hauptsächlich die Frage der
Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Vordergrund. In einem
ersten Schritt soll im Rahmen von Pilotprojekten die Wirksamkeit
möglicher Massnahmen zur Wildschadenverhütung an Nutztieren ermittelt
werden. Mittelfristig sollen die Beitragssätze des Bundes im Bereich der
Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung angehoben und
Anreizsysteme für ein konfliktarmes Halten von Kleinvieh geschaffen
werden. Im Sinne einer langfristigen Perspektive soll aber auch mit der
Bezeichnung von zumutbaren Abwehrmassnahmen der Grundsatz der
Eigenverantwortung der Nutztierhalter zum Tragen kommen. Im Weiteren
soll die Kompetenz zum Erlegen und Einfangen von schadenstiftenden
Luchsen und Wölfen vom Bund an die Kantone delegiert werden. Auf
kantonaler Ebene soll schliesslich eine Neuordnung der Finanzquellen zur
Vergütung von Schäden der Grossraubtiere Luchs, Wolf und Bär erfolgen.
Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz von Grossraubtieren wichtig
Für die Akzeptanz von Grossraubtieren kommt der
Öffentlichkeitsarbeit eine Schlüsselrolle zu. Daher soll diese
professionell konzipiert und ausgeführt werden. Neben der allgemeinen
Öffentlichkeit sind als Zielgruppe vor allem die Landwirte, Schafzüchter
und die Jägerschaft anzusprechen. Eine weiteres Ziel der
Öffentlichkeitsarbeit muss darin bestehen, das Stadt-Land-Gefälle bei
der Akzeptanz von Grossraubtieren sowie gegenseitige Vorurteile
abzubauen.
Regierung wertet Bericht positiv
Die Regierung wertet den Bericht der kantonalen Arbeitsgruppe
Grossraubtiere als wichtige Grundlage für ein lösungsorientiertes
Vorgehen im Hinblick auf das Auftreten von Grossraubtieren. Diese
Fragen sollen auch in Zukunft in einem breit abgestützten Rahmen und
unter Einbezug aller massgebenden Organisationen und Verbände angegangen
werden. Für zielführende Lösungen ist zudem eine enge Zusammenarbeit
zwischen Bund und Kanton erforderlich.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden