Unter dem Vorsitz von Grossrat Vincent Augustin hat die
Vorberatungskommission im Beisein von Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf
Botschaft und Entwurf der Regierung zur Totalrevision der Verordnung über die
Kantonale Pensionskasse Graubünden durchberaten.
Im Rahmen von Hearings wurden zunächst Vertreter von einzelnen Gemeinden und
der Kantonalbank angehört. Viele Gemeinden, die GKB und weitere Arbeitgeber sind bei
der Kantonalen Pensionskasse angeschlossen.
Sodann hatte auch eine Delegation
der Personalverbände die Möglichkeit, sich gegenüber der Vorberatungskommission
zur geplanten Revision zu äussern. In einer weiteren Sitzung erläuterte der
Pensionskassenexperte das Vorsorgekonzept und beantwortete konkrete Fragen der
Mitglieder der Vorberatungskommission.
Dieses Vorgehen verschaffte der Vorberatungskommission einen guten Überblick
über den Stand der Kasse, die Vorstellungen der angeschlossenen Arbeitgeber und die
Interessen der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einer engagierten
Eintretensdebatte befasste sich die Vorberatungskommission zunächst mit der Frage
der Ausfinanzierung des Fehlbetrags der Kasse. Einstimmig kommt sie zum Schluss:
Die Ausfinanzierung ist jetzt verbindlich zu regeln.
Der vorgesehene Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat fand bei der
Kommission einhellig Zustimmung. Mit dem Primatwechsel wird der Forderung nach
mehr Flexibilität und Transparenz Rechnung getragen. Weiter soll die BVG-Aufsicht neu
geregelt und vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement (JPSD) ausgeübt werden.
Das JPSD ist bereits heute für die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen im Kanton
zuständig und verfügt deshalb über die erforderlichen Fachkenntnisse. Weitere
Revisionspunkte betreffen Änderungen in den Bereichen Beitragsfinanzierung und
Leistungen.
Gegenstand eines speziellen Beschlusses bildet die Ausfinanzierung der Kasse
bis ins Jahr 2011. Damit verbunden wird die rechtliche Verselbständigung der Kasse
und der Verzicht auf die Staatsgarantie. Dieser Beschluss geht über die Anträge der
Regierung hinaus und soll obligatorisch der Volksabstimmung unterbreitet werden. Die
nötigen finanziellen Mittel sind durch die obligatorisch angeschlossenen Arbeitgeber
der Kasse zu erbringen.
Nach Skizzierung dieses Vorgehens beschloss die Vorberatungskommission
einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.
In der Detaildiskussion fanden die Vorschläge in der Botschaft weitgehende
Zustimmung. Das neue Vorsorgekonzept wird mit wenigen Abstrichen begrüsst.
Minderheitsanträge werden zum Koordinationsabzug, zur Aufteilung der
Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zum Kreis der
Anspruchsberechtigten gestellt.
Die Totalrevision der Pensionskassenverordnung wird in der Oktobersession des
Grossen Rats behandelt.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungskommission