Am Sonntag, 26. November, wird in Graubünden über nicht weniger als
22 Vorlagen abgestimmt (fünf Bund, 17 Kanton). Bei den Kantonsvorlagen
handelt es sich um jene des Projekts "Verwesentlichung und
Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung" (VFRR), mit dem
die Bündner Rechtsordnung gründlich entrümpelt werden soll. Das Projekt
VFRR hat Verwaltung, Regierung, Vernehmlassungsadressaten und zuletzt
den Grossen Rat während mehr als vier Jahren stark gefordert. Es hat zum
Zweck, überflüssige Regelungen abzubauen sowie schlechte Regelungen zu
verbessern. Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung sollen nachhaltig
verbessert werden, für Private sollen mehr Freiräume geschaffen werden.
Im Rahmen des Projekts VFRR hat die Regierung bereits im Herbst 1998 auf
einen Schlag 68 Regierungsverordnungen aufgehoben und deren 92
revidiert. Der Grosse Rat seinerseits hat in der Märzsession dieses
Jahres 15 grossrätliche Verordnungen aufgehoben und deren zehn
revidiert. Am 26. November wird das Stimmvolk mit dem letzten
Projektschritt an der Reihe sein und die Entrümpelung auf Gesetzesstufe
vornehmen.
Bundesvorlagen:
- Volksinitiative für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des
Rentenalters für Frauen
- Volksinitiative für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann
- Volksinitiative Sparen beim Militär und der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden
und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze (Umverteilungsinitiative)
- Volksinitiative für tiefere Spitalkosten
- Personalgesetz des Bundes
Kantonsvorlagen:
- Aufhebung des Gesetzes über die Feststellung von politischen Gemeinden
- Aufhebung des Gesetzes über die Verwendung von Korporationsvermögen
- Aufhebung des Gesetzes über Rohrleitungen für die Beförderung von Erdöl,
Erdgas und deren Veredelungserzeugnissen
- Aufhebung des Gesetzes über die Erhebung einer Hundesteuer
- Revision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden
- Teilrevision des Gesetzes über die Berufsbildung im Kanton Graubünden
- Teilrevision des Gesetzes über die Förderung Behinderter
- Teilrevision des Gesetzes über die Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft
- Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes
- Totalrevision des Fischereigesetzes
- Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden
- Teilrevision des Gesetzes über die Katastrophenhilfe
- Teilrevision des Enteignungsgesetzes des Kantons Graubünden
- Totalrevision des Gesetzes über das Bergführer- und Skisportwesen
- Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
- Teilrevision des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden
- Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland
Regierung genehmigt Investitionsbeitrag an die Rhätische Bahn
Das Bundesamt für Verkehr hat dem Kanton einen Entwurf für die 29.
Und 30. Investitionshilfevereinbarung der Rhätischen Bahn (RhB) im Betrag von rund
acht bzw. rund 16 Millionen Franken unterbreitet. Unter dem Vorbehalt, dass auch die
übrigen Parteien den Vertrag unterzeichnen, wird er von der Regierung genehmigt. Die
Mittel der 29. Vereinbarung (Sparte Infrastruktur) werden verwendet, um gewisse
Gleisabschnitte zwischen Laret und Wolfgang und zwischen Zernez und Susch sowie
die Schanielabach-Brücke in Küblis zu ersetzen, den Fahrleitungsschutz zu
erneuern und das Datennetz auszubauen, jene der 30. Vereinbarung (Sparte
Verkehr), um 26 Wagen der Berninabahn umfassend zu renovieren und mit
geschlossenen WC-Systemen zu bestücken. Gemäss geltendem
Verteilschlüssel entfallen auf den Kanton 18 Prozent oder etwa 4.4
Millionen Franken. Die Mittel sind im kantonalen Voranschlag und
Finanzplan berücksichtigt.
Vernehmlassungen an den Bund
Im Bereich Krankenversicherung ergeben sich verschiedene Neuerungen.
Wer im Ausland wohnt, aber in der Schweiz arbeitet, muss grundsätzlich
sich selbst und seine nichterwerbstätigen Familienangehörigen in der
Schweiz versichern. Gleiches gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die
in der Schweiz gearbeitet haben und das Alter in einem EU-Staat
verbringen. Je nach Wohnland gelten Sonderbestimmungen, wonach die
betreffenden Personen im Wohnland krankenversichert bleiben können. Im
Bereich der Prämienverbilligung sind für Versicherte mit einem aktuellen
Anknüpfungspunkt an einen Kanton (z.B. Grenzgänger/innen und ihre
Angehörige) die Kantone zuständig. Für Versicherte ohne einen solchen
Anknüpfungspunkt in der Schweiz sieht der Bundesrat ein Bundesverfahren
vor, bei dem der Bund für den Vollzug sorgt und die Beiträge zur
Prämienverbilligung auszahlt. Die Regierung begrüsst grundsätzlich die
vorgesehenen Änderungen. Die transparente Berechnung der
Prämienverbilligung und die Unterstützung der Kantone durch die sog.
"Gemeinsame Einrichtung" wird als positiv erachtet. Problematisch
hingegen wäre es, wenn Personen ungleich behandelt würden, je nachdem ob
sie dem Bundes- oder dem Kantonsverfahren zugeteilt sind.
Anfang 2001 tritt das Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft. Ab
diesem Zeitpunkt brauchen Personen, die fortpflanzungsmedizinische
Verfahren anwenden, Keimgut konservieren oder gespendete Samenzellen
vermitteln, eine Bewilligung des Kantons. Das Eidg. Amt für
Zivilstandswesen führt ein Verzeichnis über die Daten von
Samenspendern, aus dem das durch Samenspende gezeugte Kind später die
nötigen Auskünfte abrufen kann. Die entsprechenden Ausführungsregelungen
werden von der Regierung begrüsst. Das Festlegen der
Verfahrensvoraussetzungen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
beim Menschen ist unter dem Aspekt des Schutzes der Menschenwürde, der
Persönlichkeit sowie der Familie von grosser Bedeutung.
Im Bereich der Tiermedizin sollen verschiedene Verordnungen geändert
werden. Dabei geht es insbesondere darum, die Vorbeugung und Bekämpfung
von Tierseuchen dem neuesten Stand der Wissenschaft und den
Erkenntnissen der Praxis anzupassen. Im Vordergrund stehen zusätzliche
Massnahmen gegen die BSE und ein Konzept, um die wichtigsten
ansteckenden Lungenentzündungen bei Schweinen zu bekämpfen. Die
Neuerungen werden von der Regierung grundsätzlich begrüsst. Sie dienen
nicht nur der Seuchenbekämpfung, sondern auch der Information der
Konsumenten/innen über die Herkunft des Fleischs.
Aus den Gemeinden
Die Gemeindeverfassung von Felsberg wird gutgeheissen.
Die Teilrevision der Ortsplanung von Tenna wird genehmigt, jene von La Punt-Chamues-ch und Jenins mit Vorbehalten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden