Kanton Graubünden
Chantun Grischun
Cantone dei Grigioni
Wintersaison 2000/2001 mit Saison- und Kurzaufenthalterbewilligungen Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der bilateralen Verträge ist noch nicht definitiv bestimmt. Als mögliche Daten stehen der 1. April 2001 sowie der 1. Juli 2001 in Aussicht. Für die kommende Wintersaison werden im bisherigen Rahmen Saisonbewilligungen und Kurzaufenthalterbewilligungen mit einer Aufenthaltsdauer von 4 Monaten erteilt. Ob für das Baugewerbe und die kommende Sommersaison der Tourismusbranche bereits die neuen "EURO-Kurzaufenthalterbewilligungen" erteilt werden, steht noch nicht fest.
Kontingente noch bis 2006 Der Übergang zum freien Personenverkehr erfolgt schrittweise. Die Kontingentierung der Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte bleibt während 5 Jahren seit Inkraftsetzung bestehen. Die vorgängige Überprüfung der Arbeitsverträge durch das KIGA entfällt 2 Jahre nach Inkraftsetzung der bilateralen Verträge. An die Stelle dieser Überprüfung treten die flankierenden Massnahmen.
Bewilligungsverfahren Bis zum Inkrafttreten der bilateralen Verträge gilt das bisherige Bewilligungsverfahren unverändert weiter. Das AfP und das KIGA werden auf Grund einer Analyse der Übergangsprobleme eine für den Kanton Graubünden angepasste Übergangsregelung entwickeln, welche möglicherweise auch eine Veränderung des Bewilligungsverfahrens zum Inhalt hat.
Information und Schulung Im Sinne eines möglichst schlanken und reibungslosen Übergangs zum freien Personenverkehr werden die genannten Amtsstellen im Verlaufe des kommenden Winters/Frühjahrs an verschiedenen Orten des Kantons Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber und Gemeinden durchführen. Die Termine für diese Informations- und Weiterbildungstagungen werden rechtzeitig im Kantonalen Amtsblatt und in den Tageszeitungen veröffentlicht.
Gremium: Amt für Polizeiwesen, Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Quella: dt Amt für Polizeiwesen, Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit