VFRR-Abstimmungsvorlagen verdienen Unterstützung
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von Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartments Graubünden
Am 26. November 2000 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
über nicht weniger als 22 Vorlagen (5 Bund, 17 Kanton) abstimmen müssen.
Bei den kantonalen Abstimmungsvorlagen besteht insofern ein
Zusammenhang, als sie alle der "Entrümpelung" und Vereinfachung der
geltenden Bündner Rechtsordnung dienen sollen. Sie sind im Rahmen des
Projekts "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und
Rechtsanwendung (VFRR)" durch die Regierung vorbereitet und durch den
Grossen Rat in der Märzsession 2000 behandelt und verabschiedet worden.
In den Kompetenzbereich des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes
fallen die folgenden Vorlagen:
Fischereigesetz
Der Schutz bedrohter Fisch- und Krebsarten, die Erhaltung der
natürlichen Artenvielfalt bei den einheimischen Fischarten und die
nachhaltige Nutzung der Fischbestände mit der Bündner Sportfischerei
bilden die Schwerpunkte. Das neue Fischereigesetz verbindet damit die
ökologische Ausrichtung mit dem Nutzungsanspruch in idealer Weise.
Neu wird das Mindestalter für die Ausübung der Fischerei von derzeit
16 Jahren auf 14 Jahre herabgesetzt und die familienfreundliche
Möglichkeit des Mitangelns eingeführt. Für "Neueinsteiger" sieht das
Gesetz die Möglichkeit vor, eine minimale Ausbildung zu verlangen. Das
Gesetz enthält auch ein differenziertes System für die Patentgebühren,
welche gegenüber den bisherigen Ansätzen angemessen erhöht werden. Zu
einem beträchtlichen Teil werden die Mehreinnahmen für
fischereiwirtschaftliche Massnahmen und Revitalisierungen eingesetzt.
Gesamthaft betrachtet bildet das neue Fischereigesetz eine
zukunftsweisende Vorlage, welche die ökologischen Interessen, aber auch
die Anliegen der Sportfischerei und des Tourismus angemessen
berücksichtigt.
Waldgesetz
Beim Waldgesetz muss das kantonale Recht dem Bundesrecht in
einzelnen Bereichen angepasst werden. So ergeben sich etwa Änderungen
bei den Rodungskompetenzen. Demzufolge bestimmen neuerdings die Kantone
über alle Rodungen unabhängig von der Rodungsfläche, wenn sie auch für
das zu realisierende Werk zuständig sind. Anderseits entscheidet der Bund
künftig in eigener Kompetenz über Rodungsbewilligungen nur noch bei
bundeseigenen Vorhaben. Damit werden die Verfahrens- und
Entscheidungswege wesentlich gestrafft.
Enteignungsgesetz, Gebäudeversicherungsgesetz
Auch diese beiden Vorlagen dienen dazu, bürgerfreundliche Lösungen
festzuschreiben. So soll beim Enteignungsgesetz etwa als Neuerung das
Vorliegen einer materiellen Enteignung im Streitfall direkt durch die
Enteignungskommission entschieden werden. Anderseits erfüllt auch die
Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes die mit dem
"Entrümpelungs"-Projekt verfolgten Zielsetzungen in verschiedener
Hinsicht. Mit der Einführung einer freiwilligen Selbstbehaltregelung mit
Prämiennachlass für Schadenereignisse werden für die Versicherten sogar
neue Anreize geschaffen.
Schlussbetrachtung
Die vorgenannten Vorlagen tragen zusammen mit den übrigen
Kantonalvorlagen den Anliegen des VFRR-Projektes in verschiedener
Hinsicht Rechnung. Die Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung werden
nachhaltig verbessert und für Private werden mehr Freiräume geschaffen.
Aus Überzeugung kann ich deshalb den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern
empfehlen, den VFRR-Vorlagen ihre Zustimmung zu geben.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Stefan Engler
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