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von Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartments Graubünden
Am 26. November 2000 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über nicht weniger als 22 Vorlagen (5 Bund, 17 Kanton) abstimmen müssen. Bei den kantonalen Abstimmungsvorlagen besteht insofern ein Zusammenhang, als sie alle der "Entrümpelung" und Vereinfachung der geltenden Bündner Rechtsordnung dienen sollen. Sie sind im Rahmen des Projekts "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung (VFRR)" durch die Regierung vorbereitet und durch den Grossen Rat in der Märzsession 2000 behandelt und verabschiedet worden.

In den Kompetenzbereich des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes fallen die folgenden Vorlagen:

Fischereigesetz
Der Schutz bedrohter Fisch- und Krebsarten, die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt bei den einheimischen Fischarten und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände mit der Bündner Sportfischerei bilden die Schwerpunkte. Das neue Fischereigesetz verbindet damit die ökologische Ausrichtung mit dem Nutzungsanspruch in idealer Weise.
Neu wird das Mindestalter für die Ausübung der Fischerei von derzeit 16 Jahren auf 14 Jahre herabgesetzt und die familienfreundliche Möglichkeit des Mitangelns eingeführt. Für "Neueinsteiger" sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, eine minimale Ausbildung zu verlangen. Das Gesetz enthält auch ein differenziertes System für die Patentgebühren, welche gegenüber den bisherigen Ansätzen angemessen erhöht werden. Zu einem beträchtlichen Teil werden die Mehreinnahmen für fischereiwirtschaftliche Massnahmen und Revitalisierungen eingesetzt. Gesamthaft betrachtet bildet das neue Fischereigesetz eine zukunftsweisende Vorlage, welche die ökologischen Interessen, aber auch die Anliegen der Sportfischerei und des Tourismus angemessen berücksichtigt.

Waldgesetz
Beim Waldgesetz muss das kantonale Recht dem Bundesrecht in einzelnen Bereichen angepasst werden. So ergeben sich etwa Änderungen bei den Rodungskompetenzen. Demzufolge bestimmen neuerdings die Kantone über alle Rodungen unabhängig von der Rodungsfläche, wenn sie auch für das zu realisierende Werk zuständig sind. Anderseits entscheidet der Bund künftig in eigener Kompetenz über Rodungsbewilligungen nur noch bei bundeseigenen Vorhaben. Damit werden die Verfahrens- und Entscheidungswege wesentlich gestrafft.

Enteignungsgesetz, Gebäudeversicherungsgesetz
Auch diese beiden Vorlagen dienen dazu, bürgerfreundliche Lösungen festzuschreiben. So soll beim Enteignungsgesetz etwa als Neuerung das Vorliegen einer materiellen Enteignung im Streitfall direkt durch die Enteignungskommission entschieden werden. Anderseits erfüllt auch die Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes die mit dem "Entrümpelungs"-Projekt verfolgten Zielsetzungen in verschiedener Hinsicht. Mit der Einführung einer freiwilligen Selbstbehaltregelung mit Prämiennachlass für Schadenereignisse werden für die Versicherten sogar neue Anreize geschaffen.

Schlussbetrachtung
Die vorgenannten Vorlagen tragen zusammen mit den übrigen Kantonalvorlagen den Anliegen des VFRR-Projektes in verschiedener Hinsicht Rechnung. Die Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung werden nachhaltig verbessert und für Private werden mehr Freiräume geschaffen. Aus Überzeugung kann ich deshalb den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern empfehlen, den VFRR-Vorlagen ihre Zustimmung zu geben.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Stefan Engler

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