von Regierungsrat Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur-
und Umweltschutzdepartements Graubünden
Am 26. November 2000 stimmen Bürgerinnen und Bürger über die
Gesetzesvorlagen ab, welche im Rahmen des Projekts Verwesentlichung und
Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung (VFRR) erarbeitet
wurden. Sie haben dabei unter anderem die Gelegenheit, für unseren
Kanton ein bürgernahes Gesetz für die Volksschulen des Kantons
Graubünden (Schulgesetz) zu beschliessen. Ich empfehle aus Überzeugung,
diese Chance wahr zu nehmen und JA zu stimmen zu dieser Vorlage. Ein Ja
verdienen übrigens auch alle anderen VFRR-Vorlagen, welche der Grosse
Rat nach eingehender Beratung dem Volk zur Annahme empfohlen hat.
Das geltende Schulgesetz ist durch mehrere Teilrevisionen
unübersichtlich geworden, es enthält teilweise überholte und teilweise
zu dichte Regelungen. Diese hin und wieder gehörte Kritik wurde ernst
genommen bei der Revision des Schulgesetzes. Eine sorgfältige Analyse
ergab, dass dieses Gesetz - wie andere Gesetze auch - tatsächlich
Bestimmungen enthält, die in der Praxis kaum mehr zur Anwendung
gelangen. Dies dürfte etwa zutreffen auf das Verbot der
Vereinszugehörigkeit von Schülerinnen und Schülern. Eine solche
Bestimmung ist nicht mehr zeitgemäss. Dieses Verbot und weitere
Regelungen, welche überholt sind und den Entscheidungsspielraum der
Schulträgerschaften und zum Teil der Erziehungsberechtigten einengen,
werden aufgehoben. In anderen Fällen sollen Entscheidungsspielräume für
Schulträgerschaften geschaffen oder vergrössert werden. Eine Gemeinde
soll an Stelle des Kantons z.B. die Feiertagsregelung fest legen und sie
soll darüber befinden können, ob sie bezogen auf maximal drei Schultage
den Entscheidungsspielraum der Erziehungsberechtigten vergrössern will.
Die örtliche Schulbehörde soll auch die Möglichkeit haben, ein begabtes
Kind nach den erforderlichen Abklärungen eine Klasse überspringen zu
lassen. Sie muss aber auch die Möglichkeit haben, gegenüber Schülerinnen
und Schülern geeignete Disziplinarmassnahmen auszusprechen, welche im
Extremfall bis zur Suspension reichen können.
Die Revision des Schulgesetzes sieht für alle Volksschulen in
Graubünden eine einheitliche jährliche Schulzeit von 38 Wochen vor. Es
soll also in unserem Kanton keine Kinder mehr geben, welchen bloss 35
Schulwochen pro Jahr angeboten werden. Als wertvolle und
zukunftsgerichtete Neuerungen beurteile ich auch die Möglichkeit, Kinder
mit besonderen Begabungen gezielt zu fördern und die Möglichkeit,
Probleme zu lösen, welche sich in ausserordentlichen Situationen mit der
Schulung von vorübergehend aufgenommenen Kindern ergeben können.
Nicht nur aus den kurz skizzierten Überlegungen bin ich davon
überzeugt, dass die VFRR-Vorlage zum Schulgesetz ihre Zustimmung
verdient. Ihr JA zum Schulgesetz ist ein JA zu einem bürgernahen Gesetz,
welches die Stellung der Schulträgerschaften sowie der Bürgerinnen und
Bürger stärkt. Das Gesetz ist übersichtlich geworden. Es verzichtet auf
überholte und zu dichte Regelungen.
Ich empfehle Ihnen zudem, JA zu stimmen zur Teilrevision des
Gesetzes über die Förderung Behinderter (Behindertengesetz), welches
Grundlagen für die Integration von Kindern mit Behinderungen in das
öffentliche Schulsystem schafft und für eine zukunftsgerichtete
Sonderschulfinanzierung sorgt. Ein JA empfehle ich Ihnen auch zur
Teilrevision des Gesetzes über die Berufsbildung im Kanton Graubünden.
Diese Vorlage enthält z.B. wichtige Grundlagen zur Aufwertung der Anlehre. Absolventinnen und absolventen erhalten dadurch bessere Chancen
auf dem Arbeitsmarkt. Wichtig sind auch die Änderungen zur Umsetzung der
Fachhochschulgesetzgebung des Bundes. Mit ihrem JA zu den erwähnten und
allen anderen VFRR-Vorlagen sprechen Sie sich dafür aus, dass die
Gesetzgebung des Kantons Graubünden zeitgemässer, verständlicher und
bürgernäher wird. Die Vorlagen verdienen Ihr JA.
Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Claudio Lardi