Gewerbsmässiges Rafting auf Flüssen ist nur von Anfang Mai bis Ende
Oktober zwischen 9 und 19 Uhr gestattet. Dazu ist weiterhin eine
Bewilligung nötig und es müssen klare Spielregeln eingehalten werden.
Das bisher auf Verordnungsstufe geregelte kantonale
Schifffahrts-Recht muss dem Bundesrecht angepasst werden. Die Regierung
unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf für ein Einführungsgesetz zum
Bundesgesetz über die Binnen-Schifffahrt (EG zum BSG). Der
vorgeschlagene Erlass will im Wesentlichen das gewerbsmässig
organisierte Befahren von Fliessgewässern mit Rafts (Schlauchbooten)
regeln, um Natur und Umwelt vor übermässigen Störungen zu schützen.
Leitplanken für kommerzielle Schlauchboot-Fahrten
An schönen Sommer-Wochenenden herrscht auf vielen Bündner Flüssen
reger Bootsverkehr. Dies nicht ohne Folgen für Natur und Umwelt. Daher
ist es notwendig, insbesondere das gewerbsmässige Rafting gewissen
Einschränkungen zu unterwerfen, um Flora und Fauna Zeit zu geben, sich
zu erholen. Dementsprechend sind kommerzielle Bootsfahrten beschränkt
auf die Zeit zwischen Anfang Mai und dem letzten Wochenende im Oktober.
In dieser Periode ist der Raftingbetrieb jeweils zwischen 9 und 19 Uhr
gestattet. Beginn und Ende der Fahrten sowie Rast und Verpflegung dürfen
nur an den dazu bewilligten Stellen erfolgen. Zum Schutz der Vogelwelt
gilt für Flussinseln ein striktes Anlege- und Betretverbot.
Abkehr vom Schifffahrts-Verbot
Nach geltendem Recht ist in Graubünden die Schifffahrt auf Flüssen,
gestauten Fliessgewässern, Kanälen und Bächen grundsätzlich verboten.
Von diesem Verbot ausgenommen sind Paddel- und andere Boote ohne Motor
oder Segel. Demgegenüber bestimmt das Bundesrecht, dass die Schifffahrt
grundsätzlich erlaubt ist und allfällige Einschränkungen von den
Kantonen nur erlassen werden dürfen, wenn das öffentliche Interesse oder
der Schutz wichtiger Rechtsgüter dies nötig machen. Der Entwurf fürs
neue EG zum BSG bezweckt denn auch, das kantonale Recht dem Bundesrecht
anzupassen. Damit verbunden ist der Wechsel vom grundsätzlichen
Schifffahrts-Verbot zur Schifffahrts-Freiheit. Im neuen Erlass werden
die für die Schifffahrt gesperrten Fliessgewässer abschliessend
aufgezählt.
Das neue EG zum BSG wird voraussichtlich in der Maisession im
Grossen Rat beraten.
Vernehmlassung zum Sprachenkonzept für die Volksschul-Oberstufe
eröffnet
Im Anschluss an die Debatte in der Novembersession 1999 des Grossen
Rats über die geplante Italienisch- und Englisch-Fortbildung der
Oberstufen-Lehrkräfte eröffnet die Regierung die Vernehmlassung zum
weiteren Vorgehen. Diese dauert bis 17. März 2000. Das Sprachenkonzept
für die Volksschul-Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie
Kleinklassen) soll weiterentwickelt werden. In einem nächsten Schritt
geht es darum, jene Fächer festzulegen, die in der Regel alle
Schülerinnen und Schüler als Pflichtfächer besuchen. Zudem sollen auch
die Wahlfächer und die Wahlpflichtfächer neu definiert werden. Die Summe
der verschiedenen Fächerkombinationen ergeben den sog. Fächerkanon, der
in der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz festgelegt ist. Die
Regierung ist sich bewusst, dass letztlich der Grosse Rat für das
Festlegen der verschiedenen Fächerkombinationen zuständig ist. Die
Vernehmlassung soll dazu dienen, Grundlagen für die entsprechenden
Beratungen bereitzustellen.
Nach der Volksabstimmung 1997 über den Zweitsprach-Unterricht an den
deutschsprachigen Primar- und Kleinklassen wird seit Beginn des
Schuljahrs 1999/2000 in allen Sprachregionen spätestens ab dem vierten
Schuljahr eine zweite Kantonssprache unterrichtet. In den
deutschsprachigen Schulen ist diese Zweitsprache entweder Italienisch
oder Romanisch, in den italienisch- und romanischsprachigen Schulen gilt
Deutsch als Zweitsprache. Um in den Real- und Sekundarschulen sowie den
Kleinklassen der Oberstufe zeitgerecht (auf Sommer 2002) einen möglichst
nahtlosen Anschluss bereitstellen zu können, muss der Sprachunterricht
auf der Volksschul-Oberstufe der neuen Situation an der Primarschule
angepasst werden. Dabei geht es vor allem darum, das Verhältnis zwischen
den Kantonssprachen (Deutsch, Italienisch und Romanisch) und der vierten
Landessprache (Französisch) zu klären sowie den Stellenwert der
Weltsprache Englisch zu definieren.
Fossiliensuche am Ducangletscher in Davos geht weiter
Seit 1997 wird jeweils im Sommer auf der Ducanfurgga nach Fossilien
gegraben. Die bisherigen Funde sind spektakulär. Die Arbeiten werden im
Sommer 2000 fortgesetzt.
Die Sedimentgesteine im Gebiet der Ducan- und Landwasser-Kette auf
Gemeindegebiet von Davos enthalten versteinerte Reste von Tieren und
Pflanzen, die sehr gut erhalten sind. Die Fossilien von Knochenfischen,
Reptilien, wirbellosen Tieren und Pflanzen stammen aus dem marinen
Mitteltrias. Sie sind also etwa 230 Mio. Jahre alt und für die
Wissenschaft von grossem Interesse. Im Sommer 1997 begann das
paläontologische Institut und Museum der Uni Zürich mit systematischen
Grabungen. In der Zwischenzeit sind insbesondere Fische sowie ein
kleiner Meeressaurier geborgen worden. Die Funde aus den sog.
Prosanto-Schichten sind von internationaler Bedeutung. Sie werden durch
Fachleute präpariert und wissenschaftlich bearbeitet. Verschiedentlich
ist in den Medien über die Grabungen berichtet worden und im Schweizer
Pavillon der Weltausstellung in Lissabon wurde ein Abguss eines am Ducan
gefundenen fossilen Fischs gezeigt. Das geborgene Material ist Eigentum
des Kantons Graubünden. Auch im Sommer 2000 soll weitergegraben werden.
Wenn die Grabungen abgeschlossen und die Funde wissenschaftlich
ausgewertet sind, sollen die wichtigsten Ergebnisse in Zusammenarbeit
mit dem Bündner Natur-Museum in einer Wanderausstellung und in einer
illustrierten Broschüre präsentiert werden. Für die geplante Grabung
2000 gewährt die Regierung dem paläontologischen Institut und Museum der
Uni Zürich einen Beitrag von 6'200 Franken an Reisespesen, Unterkunft,
Verpflegung, Arbeitsmaterial und Helikoptertransporte. Die Uni Zürich
ihrerseits übernimmt die Lohnkosten der Feldarbeiten und jene der
anschliessenden Auswertung. Das weitere Erforschen der
Fossil-Lagerstätten auf der Ducanfurgga liegt auch im Interesse des
Kantons Graubünden, da die Funde Rückschlüsse auf das Leben in der
damaligen Zeit und über die geologische Entstehung unseres Kantons
erlauben.
Aus den Gemeinden
Für verschiedene Strassenbau-Projekte werden Kredite im Gesamtbetrag
von 2.2 Mio. Franken freigegeben (In Stand setzen der Überführung
Oleodotto im Zusammenhang mit der Sanierung der A13c zwischen Thusis und
Zillis und in Stand setzen der Nollabrücke im Zusammenhang mit der
Sanierung der Schinstrasse).
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, dem
Konzessionsgesuch der Celeriner Bergbahnen AG für zwei
Vierer-Sesselbahnen von Marguns nach Corviglia und von Marguns nach
Plateau Nair mit Auflagen zu entsprechen.
Personelles
- Barbara Kasper-Lattmann, geb. 1961, von Celerina, Hütten ZH und
Klosters, wohnhaft in Celerina, wird per Anfang August 2000
Kindergarten-Inspektorin beim Amt für Volksschule und Kindergarten.
- Manuela Weichelt, geb. 1967, von Zillis, wohnhaft in Zug, wird ab
Anfang Februar 2000 Projektleiterin beim Gesundheitsamt.
- Roman Bezzola, geb. 1947, von Zernez, wohnhaft in Champfér, wird
Schulinspektor beim Amt für Volksschule und Kindergarten. Der
Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung.
- Paul Dosch, geb. 1954, von Tinizong-Rona, wohnhaft in Tinizong,
wird Schulinspektor beim Amt für Volksschule und Kindergarten. Der
Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden