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Nachdem das Bündner Stimmvolk im September und November einer ganzen Reihe von Gesetzesrevisionen zugestimmt hat, setzt die Regierung diverse dieser Erlasse resp. Bestimmungen wie folgt in Kraft:
- Teilrevision Energiegesetz und Energieverordnung am 1. Juli 2001. Eine Ausnahme bildet Artikel 10 des Energiegesetzes, wonach der Kanton energiesparende Investitionen durch steuerliche Erleichterungen unterstützt. Diese Bestimmung wird bereits per 1. Januar 2001 aufgehoben.
- Teilrevision Waldgesetz am 1. Januar 2001.
- Teilrevision Landwirtschaftsgesetz am 1. Januar 2001.
- Teilrevision Enteignungsgesetz am 1. Januar 2001.
- Teilrevision Gebäudeversicherungs-Gesetz am 1. Januar 2001.
- Teilrevision Katastrophenhilfe-Gesetz inklusive Ausführungsbestimmungen der Regierung am 1. Januar 2001.

Vernehmlassung an den Bund
In ihrer Stellungnahme an Bundesrat Pascal Couchepin unterstützt die Bündner Regierung grundsätzlich die vorgesehene Änderung des Kartellgesetzes. Als Kernpunkt der Revision soll die Wettbewerbskommission (WeKo) in die Lage versetzt werden, direkte Sanktionen auszusprechen. Die Regierung ist allerdings dagegen, die WeKo von derzeit 11 bis 15 auf sieben Mitglieder zu verkleinern und nur noch mit unabhängigen Sachverständigen zu bestücken. Gerade in derartigen Gremien sind Vertretungen von Konsumenten und Arbeitnehmenden wichtig.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Verfassungen der Kreise Chur und Schams werden genehmigt.
Das Projekt für den Neubau des Alters- und Pflegeheims Hinterrhein in Andeer wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von 9.1 Millionen Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 55 Prozent zugesichert.
Die Verfassung der Gemeinde Ruschein und die Totalrevision des Steuergesetzes von Klosters-Serneus werden gutgeheissen.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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