Im Sommer 2000 eröffnet die psychiatrische Klinik Beverin ein
regionales Ambulatorium in Chur. Dieses umfasst 30 Plätze und kann
Heroin an Schwerstsüchtige abgeben. Die Regierung hat das
Betriebskonzept für die heroingestützte Behandlung in Graubünden
genehmigt.
Das Ziel der heroingestützten Behandlung besteht darin, den
Betäubungsmittel-Konsum zu reduzieren und die Drogenabstinenz
aufzubauen. Heroin darf bei Personen angewendet werden, bei denen andere
Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheitszustand andere
Behandlungen nicht zulässt. Um in die heroingestützte Behandlung
aufgenommen werden zu können, müssen die Drogenabhängigen folgende
Kriterien erfüllen: mindestens zweijährige Heroinabhängigkeit,
Mindestalter 18 Jahre, Nachweis, dass mindestens zwei
Behandlungsversuche gescheitert sind und auf den Drogenkonsum
zurückzuführende Defizite im medizinischen, psychologischen und/oder
sozialen Bereich.
In Graubünden leben etwa 20 schwer drogenabhängige Personen, in den
St. Galler Bezirken Sargans und Werdenberg etwa 15 bis 20. Sofern sich
eine geeignete Liegenschaft in der Nähe des Bahnhofs Chur finden lässt,
könnten die meisten von ihnen das Ambulatorium innerhalb von 30 Minuten
erreichen. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Heroinabgabe
grundsätzlich in der Abgabestelle zu erfolgen hat und die Patientinnen
und Patienten dieses zwei bis drei Mal täglich aufsuchen. Zusätzlich ist
die Strafanstalt Realta interessiert, zehn Therapieplätze für
heroinabhängige Insassen anzubieten.
Heroinabhängige aus entfernteren Regionen haben die Möglichkeit,
vorübergehend das Angebot des begleiteten und betreuten Wohnens des
Vereins Überlebenshilfe in Chur in Anspruch zu nehmen und von hier aus
in die heroingestützte Behandlung einzutreten. Ansonsten bleibt die
Behandlung für sie vorläufig auf die bisherigen Therapieangebote
beschränkt (z.B. Methadon-Abgabeprogramm).
Das Konzept für die heroingestützte Behandlung in Graubünden ist in
Zusammenarbeit des Kantonsarztes, des Sozialamts und der Klinik Beverin
erarbeitet worden. Es basiert auf den vier Säulen der Drogenpolitik des
Bundesrats: Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression. Die
heroingestützte Behandlung wird der Therapiesäule zugeordnet.
Es ist vorgesehen, das regionale Ambulatorium in Chur im Sommer 2000
zu eröffnen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat
die nötigen Nachtrags-Kredite spricht und dass der Kanton St. Gallen und
die Krankenversicherungen das Projekt mitfinanzieren. Für den Kanton
Graubünden dürften sich jährliche Kosten von rund 100'000 Franken
ergeben. Die ersten drei Jahre gelten als Versuchsphase. Wenn es sich
bewährt, soll das Ambulatorium alsdann definitiv installiert werden
können.
Gesamthaft betrachtet ist die heroingestützte Behandlung sowohl für
die Betroffenen wie für die Öffentlichkeit von grossem Vorteil.
Lebensqualität und soziale Integration werden verbessert, die Gesundheit
gefördert und im Bereich der stationären Behandlung lassen sich
Einsparungen erzielen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden