Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats tritt auf die Revision
des kantonalen Energiegesetzes und der dazugehörigen
Vollziehungsverordnung ein. Mit der vorgesehenen Teilrevision wird in
erster Linie eine Anpassung ans übergeordnete Bundesrecht angestrebt.
Die grossrätliche Vorberatungs-Kommission hat sich kürzlich unter
dem Präsidium von Grossrat Ernst Bachmann und in Anwesenheit des
zuständigen Departementsvorstehers, Regierungsrat Stefan Engler, mit der
Teilrevision des Energiegesetzes sowie der dazugehörigen grossrätlichen
Vollziehungsverordnung auseinandergesetzt. Die Kommission befürwortet
die Ziele der Teilrevision und stimmt den Änderungsvorschlägen der
Regierung überwiegend zu. Dementsprechend empfiehlt sie dem Grossen Rat
einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.
Die Energiegesetzgebung ist nach Feststellung der Kommission auf
eidgenössischer und kantonaler Ebene einer enormen Dynamik unterworfen.
Das revidierte eidgenössische Energiegesetz wurde bereits vor mehr als
einem Jahr in Kraft gesetzt, was eine Anpassung der kantonalen
Energiegesetzgebung zwingend notwendig macht. Einig ist sich die
Kommission darüber, dass die Teilrevision keinen Abbau der energetischen
Förderungsbestrebungen des Kantons umfasst. Vielmehr soll lediglich auf
diejenigen Instrumente verzichtet werden, welche sich in der Praxis
nicht bewährt haben, keinen Förderungseffekt zeigten und daher den
Staatshaushalt unnötig belasten.
In der Detailberatung hat die Kommission mehrere materielle
Neuerungen behandelt. So wird die verbrauchsabhängige Heiz- und
Warmwasserkosten-Abrechnung in bestehenden Bauten abgeschafft. Für
zentral beheizte Neubauten mit mindestens fünf Wärmebezügern soll sie
jedoch beibehalten werden. Zudem fällt die Unterstützung
energiesparender Investitionen durch steuerliche Erleichterungen weg.
Schliesslich soll nach der einhelligen Auffassung der
Vorberatungs-Kommission die Installation von ortsfesten elektrischen
Widerstandsheizungen, Aussenheizungen und weiteren Anlagen in Zukunft
nicht mehr von einer kantonalen Bewilligung abhängig gemacht werden. Es
bleibt den Gemeinden überlassen, für die Installation derartiger Anlagen
eine Bewilligungspflicht vorzuschreiben.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission