(Bezug der Fischereipatente für die Fischereisaison 2000)
Zur Vorbereitung der bevorstehenden Fischereisaison gehört nicht
zuletzt das Lösen des Fischereipatents. Auch in diesem Jahr werden alle
Patente durch die Fischereiaufsicht und das Pass- und Patentbüro
ausgegeben. Im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 6. April 2000 sind
Ausgabeorte, Daten und Zeiten des Patentbezugs nach Fischereibezirken
publiziert.
Zum Bezug des kantonalen Patents sind grundsätzlich Personen
berechtigt, die das 16. Altersjahr erfüllt haben. Die bevorstehende
Totalrevision des kantonalen Fischereigesetzes sieht vor, das
Mindestalter auf 14 Jahre zu senken. Diese Änderung kann jedoch
frühestens im Jahr 2001 in Kraft gesetzt werden. Die dazu nötige
Volksabstimmung soll im Herbst 2000 stattfinden.
Gremium: Jagd und Fischereiinspektorat Graubünden
Quelle: dt Jagd und Fischereiinspektorat Graubünden