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(Bezug der Fischereipatente für die Fischereisaison 2000)
Zur Vorbereitung der bevorstehenden Fischereisaison gehört nicht zuletzt das Lösen des Fischereipatents. Auch in diesem Jahr werden alle Patente durch die Fischereiaufsicht und das Pass- und Patentbüro ausgegeben. Im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 6. April 2000 sind Ausgabeorte, Daten und Zeiten des Patentbezugs nach Fischereibezirken publiziert.
Zum Bezug des kantonalen Patents sind grundsätzlich Personen berechtigt, die das 16. Altersjahr erfüllt haben. Die bevorstehende Totalrevision des kantonalen Fischereigesetzes sieht vor, das Mindestalter auf 14 Jahre zu senken. Diese Änderung kann jedoch frühestens im Jahr 2001 in Kraft gesetzt werden. Die dazu nötige Volksabstimmung soll im Herbst 2000 stattfinden.
Gremium: Jagd und Fischereiinspektorat Graubünden
Quelle: dt Jagd und Fischereiinspektorat Graubünden
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