Der Orkan "Lothar" fegte am 26. Dezember 1999 auch übers Mittelland
und die Innerschweiz, wo er schwere Schäden an Wald, Gebäuden und
Infrastrukturen anrichtete. Graubünden übt Solidarität und hilft bei den
Aufräumarbeiten tatkräftig mit.
In den vom Orkan "Lothar" heimgesuchten Wäldern sind etwa zehn
Millionen Kubikmeter Holz im Wert von rund einer Milliarde Franken
beschädigt worden. Auf rund 450 Mio. Franken werden die Schäden an
Gebäuden und Mobiliar veranschlagt. Hinzu kommen jene an der
Infrastruktur von Bahnen und Energieanlagen.
Profis gefragt
Insgesamt etwa 250 Forstleute aus Graubünden sind bereit, die stark
betroffenen Kantone beim Bewältigen der Schäden zu unterstützen. Es
handelt sich dabei um Forstbetriebs-Gruppen bestehend aus Förstern,
Forstwarten und Waldarbeitern sowie um Forstunternehmungen. Zum jetzigen
Zeitpunkt sind bereits rund 100 Arbeitskräfte in den Kantonen Zürich,
Luzern, Zug, Aargau und Schaffhausen im Einsatz. Weil die
Aufräumarbeiten im Wald äusserst gefährlich sind, können sie nur von
ausgewiesenen Fachkräften bewältigt werden. Die Gesamtkoordination liegt
beim Forstinspektorat, die Arbeitskräfte werden durch den
Waldwirtschaftsverband SELVA vermittelt. Bei dieser Aktion geht es um
ein Zeichen der Solidarität. Der Kanton Graubünden durfte in früheren
Jahren bei Naturkatastrophen mehr als einmal Hilfe von anderen Kantonen
in Anspruch nehmen. Im vorliegenden Fall ist er vom Orkan verschont
geblieben. In Graubünden besteht zur Zeit ein Holznutzungs-Stopp. Dieser
bildet einen Beitrag dazu, die Holzmengen zu reduzieren, die auf den
Markt kommen.
Auch Zivilschutz ist bereit
Sollten seitens der betroffenen Kantone Anfragen um weitere
Hilfeleistungen eintreffen, würde Graubünden für gewisse
Instandstellungs- und Aufräumarbeiten auch Zivilschutz-Formationen zur
Verfügung stellen. Die Hilfeleistung einer Einsatzformation wäre dabei
auf höchstens fünf Tage begrenzt.
Neuer Schweizer Pass wird begrüsst
In den nächsten Jahren soll ein neuer Pass geschaffen und die
Laufzeiten von Pass und Identitätskarten sollen vereinheitlicht werden.
Der heutige Schweizer Pass stammt aus dem Jahr 1985. Er entspricht nicht
mehr den internationalen Standards und ist nicht maschinenlesbar.
Die Regierung begrüsst die Bestrebungen des Bundes, einen neuen
Schweizer Pass zu schaffen und die Rechtsgrundlagen für Pässe und
Ausweispapiere in einem Gesetz zu regeln. Obwohl der 1985 in Verkehr
gesetzte Pass von hoher Fälschungssicherheit ist, tauchen in letzter
Zeit relativ häufig Verfälschungen auf. Insbesondere werden Bilder
ausgewechselt, Totalfälschungen sind selten. Aus Sicherheitsgründen soll
in den nächsten Jahren ein neuer Pass geschaffen werden. Er soll dem
internationalen Format angepasst werden und maschinenlesbar sein. Es ist
ferner vorgesehen, die Verfahren, um einen Pass und eine Identitätskarte
(IDK) zu beantragen, ebenso zu vereinheitlichen wie die Gültigkeitsdauer
der beiden Ausweise (zehn Jahre für Erwachsene). Neu soll nicht mehr der
Heimat-, sondern analog zum Ausland nur noch der Geburtsort eingetragen
werden. Der sog. Kindereintrag im Ausweis eines Elternteils entfällt,
Kinder sollen zwingend einen eigenen Pass erhalten. Der neue Pass soll
2003 eingeführt werden und dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik
entsprechen.
"Infostar", das neue digitale Zivilstands-Register
Unter der Bezeichnung "Infostar" (informatisiertes Standesregister)
will der Bund voraussichtlich ab 2002 ein gesamtschweizerisches
elektronisches Zivilstands-Register einführen. Dieses umfasst auch eine
zentrale Datenbank, die von Bund und Kantonen gemeinsam geführt werden
soll. Diese Neuerung setzt eine Änderung des Zivilgesetzbuchs voraus.
Die Regierung begrüsst die Absicht, die Papierregister durch eine
elektronische Datenbank abzulösen. Hingegen wird beantragt, dass der
Bund die Entwicklungskosten vollumfänglich übernimmt, ohne sie den
Kantonen und Benützenden weiter zu belasten.
Aus den Gemeinden
Die Gemeindeverfassung von Pigniu/Panix sowie die Teilrevisionen der
Ortsplanungen von Masein und Savognin werden genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden