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Gegenüber dem Bund äussert sich die Regierung zum Entwurf für ein Kernenergiegesetz. Da die Wasserkraft nicht den gesamten Strombedarf der Schweiz sicherzustellen vermag, könne nicht gänzlich auf Kernenergie verzichtet werden.
Das vorgeschlagene Kernenergiegesetz will den Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ebenso ermöglichen wie ein allfälliger Bau neuer Anlagen. Da in Graubünden keine Kernkraftwerke betrieben werden, verzichtet die Regierung zwar auf eine umfassende Vernehmlassung, weist aber auf einen für den Alpenkanton wichtigen Sachverhalt hin. Durch die Strommarkt-Liberalisierung gerät die ganze Branche der Elektrizitätswirtschaft unter einen enormen wirtschaftlichen Druck. Die Wasserkraft-Gesellschaften sind davon besonders betroffen. Die Regierung betont, dass die finanzielle Belastung der Kernkraftwerke im Zusammenhang mit Stilllegungen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle nicht dazu führen dürfe, dass die Wasserkraftwerke durch Quersubventionierungen mitbelastet werden. Die vorgeschlagene Solidarhaftung anderer Betreibergesellschaften wird abgelehnt. Demgegenüber erachtet die Regierung das Konzept des geologischen Tiefenlagers als vertretbar. Im Übrigen wird ausgeführt, dass auf die Option der Entsorgung radioaktiver Abfälle in ausländischen Anlagen nicht verzichtet werden sollte. Ein absolutes Verbot der Wiederaufbereitung erachtet die Regierung als fragwürdig. Begrüsst wird das Enteignungsrecht für alle Vorhaben der Entsorgung, die von öffentlichem Interesse sind.

Abstimmungs-Vorlagen vom 24. September
Am Sonntag, 24. September, wird über die folgenden Vorlagen abgestimmt:
Bundesvorlagen:
- Verfassungsartikel über eine Energie-Lenkungsabgabe für den Umweltschutz (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Energie-Umwelt-Initiative),
- Solarinitiative und Verfassungsartikel über die Energieabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien als Gegenentwurf dazu,
- Volksinitiative für eine Regelung der Zuwanderung, und
- Volksinitiative Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag (konstruktives Referendum).
Kantonsvorlagen:
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (regelt u.a. das Riverrafting),
- Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes,
- Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung, und
- Verpflichtungskredit für einen Beitrag an die alpine Ski-WM 2003 in St. Moritz.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Verfassung des Kreises Jenaz und die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Morissen werden genehmigt und mit Vorbehalten wird auch die Teilrevision der Ortsplanung von Morissen gutgeheissen.
An den Um- und Ausbau der RhB-/SBB-Anschlussgleis-Anlage Kehrichtverbrennung Gevag in Untervaz wird ein Kantonsbeitrag von 30 Prozent der anrechenbaren Kosten von insgesamt etwa 700'000 Franken zugesichert.
Für ein Trottoir in Alvaneu und die Sanierung des Radwegs Felsberg-Domat/Ems (Via Plarenga) werden Beiträge von insgesamt rund 183'000 Franken zugesichert.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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