Weil sich das bisherige Modell mit polizeilichen und ärztlichen
Kontrollen bewährt hat, lehnt die Bündner Regierung das Medralexkonzept
als gesamtschweizerisches Verfahren zur Feststellung der Fahrunfähigkeit
ab.
Im Rahmen einer Vernehmlassung zur Revision des
Strassenverkehrsgesetzes bringt der Bund das sog. Medralexkonzept zur
Feststellung der Fahrunfähigkeit ins Spiel. Medralex ist eine vom
Institut für Rechtsmedizin der Uni Zürich publizierte Strategie zum
polizeilichen Erkennen und zum medizinischen Nachweis von
Fahrunfähigkeit. Der Zustand eines Autolenkers oder einer Autolenkerin
soll gemäss Medralex mit einem standardisierten Vorgehen dokumentiert
werden, wobei grundsätzlich auf Blut- und Urinproben verzichtet wird.
Die polizeilichen und ärztlichen Feststellen seien Beweis genug. Die
Regierung lehnt Medralex ab. Das bisher angewendete Drei-Säulen-Modell
(Feststellung/Ermittlung der Polizei/medizinische Untersuchung/chemische
Untersuchung von Blut- und Urinproben) hat sich bewährt und liefert
unumstössliche Beweise. Es kann nicht angehen, dass die bewährten
Vorgehensweisen, die sich auch als "rechtsmittelresistent" erwiesen
haben, zu Gunsten eines Systems aufgegeben werden, das vor allem auf
subjektive Beobachtungen von Polizei und Ärzteschaft abstellt.
Fahrunfähigkeit kann ausgelöst werden durch Substanzen (z.B. Alkohol,
Betäubungsmittel und Medikamente) oder durch Übermüdung, psychische
Belastung, Ablenkung und akute und gesundheitliche Störungen oder
Substanzentzug. Da die Suchtmitteltoleranz personenabhängig ist, will
sich Medralex von der Substanzorientierung lösen. Dieser Idee kann die
Regierung zwar einiges abgewinnen, sieht aber in der Umsetzung grosse
Probleme.