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Weil sich das bisherige Modell mit polizeilichen und ärztlichen Kontrollen bewährt hat, lehnt die Bündner Regierung das Medralexkonzept als gesamtschweizerisches Verfahren zur Feststellung der Fahrunfähigkeit ab.
Im Rahmen einer Vernehmlassung zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes bringt der Bund das sog. Medralexkonzept zur Feststellung der Fahrunfähigkeit ins Spiel. Medralex ist eine vom Institut für Rechtsmedizin der Uni Zürich publizierte Strategie zum polizeilichen Erkennen und zum medizinischen Nachweis von Fahrunfähigkeit. Der Zustand eines Autolenkers oder einer Autolenkerin soll gemäss Medralex mit einem standardisierten Vorgehen dokumentiert werden, wobei grundsätzlich auf Blut- und Urinproben verzichtet wird. Die polizeilichen und ärztlichen Feststellen seien Beweis genug. Die Regierung lehnt Medralex ab. Das bisher angewendete Drei-Säulen-Modell (Feststellung/Ermittlung der Polizei/medizinische Untersuchung/chemische Untersuchung von Blut- und Urinproben) hat sich bewährt und liefert unumstössliche Beweise. Es kann nicht angehen, dass die bewährten Vorgehensweisen, die sich auch als "rechtsmittelresistent" erwiesen haben, zu Gunsten eines Systems aufgegeben werden, das vor allem auf subjektive Beobachtungen von Polizei und Ärzteschaft abstellt. Fahrunfähigkeit kann ausgelöst werden durch Substanzen (z.B. Alkohol, Betäubungsmittel und Medikamente) oder durch Übermüdung, psychische Belastung, Ablenkung und akute und gesundheitliche Störungen oder Substanzentzug. Da die Suchtmitteltoleranz personenabhängig ist, will sich Medralex von der Substanzorientierung lösen. Dieser Idee kann die Regierung zwar einiges abgewinnen, sieht aber in der Umsetzung grosse Probleme.

Kulturgütertransfergesetz wird begrüsst
Gegenüber dem Eidg. Departement des Innern befürwortet die Regierung den Entwurf für ein Bundesgesetz über den internationalen Kulturgüter-Transfer. Mit diesem Gesetz soll der besonderen Bedeutung Rechnung getragen werden, die dem Erhalt und dem ethisch verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern zukommt. Die Missbräuche im internationalen Kulturgüter-Transfer haben in den letzten Jahrzehnten in beunruhigendem Mass zugenommen. Die internationale Staatengemeinschaft hat mit mehreren Konventionen zum Schutz des kulturellen Erbes darauf reagiert. Die Schweiz kennt im Unterschied zu ihren europäischen Nachbarn bisher keine gesetzliche Regelung auf diesem Gebiet und ist auch in keine der internationalen Regelungen eingebunden. 1998 hat der Bundesrat entschieden, die Ratifikation der Unesco-Konvention 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut in die Wege zu leiten. Diese bedingt, dass die Konventionsverpflichtungen ins nationale Recht aufgenommen werden, was mit dem vorliegenden Entwurf geschieht.

Humanitäre Hilfe
Dem Schweizerischen Roten Kreuz wird zu Gunsten der Erdbebenhilfe für El Salvador ein Beitrag von 10'000 Franken ausgerichtet.

Kulturbeiträge
Zu Lasten des LaLo-Fonds werden Beiträge im Gesamtbetrag von 30'000 Franken gesprochen für folgende Projekte:
- Erwerb der Artilleriefestung Crestawald durch die Militärhistorische Stiftung des Kantons Graubünden, und
- Verleihung des Lehrmittel-Preises "Blauer Planet" durch die Stiftung Bildung und Entwicklung Bern, die im Frühjahr 2002 in Graubünden stattfindet.

Sportbeiträge
Es werden Sport-Toto-Beiträge im Gesamtbetrag von 16'000 Franken ausgerichtet an:
- Skiclub Safien für das Instandstellen des Klein-Skiliftes,
- Tennisclub Grüsch an die Sanierung und den Umbau des Clubhauses, und
- Skiclub Klosters, um 100 Kippstangen anzuschaffen.

Aus Regionen und Gemeinden
Folgende Erlasse werden genehmigt:
- Kreisverfassung des Kreises Trin,
- Steuergesetze der Gemeinden Arosa, Degen, Hinterrhein, Malix, Scharans und Vignogn, und
- Kurtaxengesetze der Gemeinden Ardez und Versam.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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