Die Regierung genehmigt die Jagdbetriebs-Vorschriften 2001. Diese
regeln den Jagdbetrieb und bestimmen, welche Tiere erlegt werden dürfen.
Die bedeutendsten Neuerungen betreffen das Jagen von Rehen. Das
entsprechende Jagdkonzept wird weiterentwickelt und regional flexibler
ausgestaltet, nachdem die strengen Winter 1998/99 im nördlichen
Kantonsteil und 2000/01 im südlichen Kantonsteil deutliche Spuren bei
den Rehbeständen hinterlassen haben. Kleinere Änderungen betreffen
überdies die Gäms- und die Niederjagd. Die neuen
Jagdbetriebs-Vorschriften werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Letzte Frist für Abfallgebühren der Gemeinden: Ende März 2002
Das übergeordnete Recht schreibt zwingend vor, dass die Entsorgung
von Siedlungsabfällen durch kostendeckende und verursachergerechte
Gebühren oder andere Abgaben zu finanzieren ist. Die Regierung hat im
Dezember 1998 den Bündner Gemeinden eine Frist von zwei Jahren gesetzt,
um Abfallgebühren einzuführen. Von den 212 Gemeinden verfügen
mittlerweile 176 Gemeinden mit 92 Prozent der Bevölkerung über
mengenabhängige Abfallgebühren resp. haben deren Einführung beschlossen.
In 36 Gemeinden bestehen noch immer keine gesetzeskonforme Regelungen
resp. solche, die bundesrechtswidrig sind. Aus diesem Grund setzt die
Regierung den säumigen Gemeinden eine Nachfrist bis Ende März 2002.
Verstreicht diese ungenutzt, wird die Regierung für die säumigen
Gemeinden auf dem Weg der sog. Ersatzvornahme eine
Gemeinde-Gebührenordnung erlassen, die im Einklang mit dem Bundesrecht
steht. Die Kosten dafür hätten die säumigen Gemeinden zu tragen.
Rumantsch Grischun ab Juli 2001
Am 10. Juni hat das Bündner Stimmvolk einer Änderung des Gesetzes
über die Ausübung der politischen Rechte zugestimmt. Damit wurden die
Voraussetzungen dafür geschaffen, die romanischen Abstimmungsunterlagen
künftig nicht mehr in den beiden Idiomen Ladin und Sursilvan, sondern in
Rumantsch Grischun aufzulegen. Schon in der Novembersession 2000 hatte
der Grosse Rat die Grundlage dafür geschaffen, dass das Bündner
Rechtsbuch in Rumantsch Grischun geführt werden kann. Auf Anfang Juli
setzt die Regierung die Neuerungen in Kraft. Die Übersetzung des
Rechtsbuchs wird bis Ende 2004 dauern. Bis dahin soll das ganze
Rechtsbuch (rund 3'000 Seiten) in gedruckter und in elektronischer Form
in Rumantsch Grischun zur Verfügung stehen. In der Übergangszeit werden
die beiden romanischen Ausgaben in einer Mischform vorliegen.
Abstimmungsunterlagen in Rumantsch Grischun werden erstmals für den
kantonalen Urnengang vom 2. Dezember 2001 aufgelegt. Gleichzeitig werden
die Übersetzungs-Weisungen der Regierung dahingehend angepasst, dass
Rumantsch Grischun nun im gesamten amtlichen romanischen Schriftverkehr
angewendet wird.
Investitionsbeitrag an die RhB
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat dem Kanton einen Entwurf für die
Investitionshilfe-Vereinbarungen 31 bis 33 der Rhätischen Bahn (RhB) im
Betrag von 21.7 Millionen, 13.5 Millionen und 5.9 Millionen Franken
unterbreitet. Diese umfassen jedoch nur drei der insgesamt neun
angemeldeten Objekte. Das BAV führt dazu aus, dass die
Finanzierungsvereinbarungen für die restlichen Projekte erst
abgeschlossen werden könne, wenn das BAV die Höhe der Resttranche aus
dem achten Rahmenkredit mitgeteilt habe. Die Regierung erachtet dieses
Vorgehen des Bunds als unverständlich. Es verletze klar die
staatsvertragliche Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton
Graubünden wie auch die vom BAV genehmigte Vereinbarung zwischen der RhB
und den SBB bezüglich Bahn 2000, erste Etappe. Um die nötigen
Investitionsvorhaben der RhB indessen nicht zu gefährden, werden die
Investitionshilfe-Vereinbarungen 31 bis 33 trotzdem genehmigt und unter
dem Vorbehalt unterzeichnet, dass die übrigen Partner diese
mitunterzeichnen.
Aus den Gemeinden
Das Projekt für den Neubau des Gemeindezentrums Trun mit
Schulsporthalle wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Kosten
von annähernd 2.9 Millionen Franken wird ein Kantonsbeitrag von 25
Prozent zugesichert.
Personelles
Ende Juni treten die folgenden kantonalen Angestellten in den
Ruhestand, denen die Regierung für ihre Dienste dankt, die sie dem
Kanton geleistet haben:
- Ludwig Bearth, Chur, Leiter Lehrlingsausbildung beim Tiefbauamt,
-Aurelio Ciocco, Mesocco, Kreisförster des Kreises Moesa,
-Anton Demarmels, Chur, Abwart der Sozialversicherungsanstalt, und
- Johann Martin Grass, Igis, Jagdaufseher.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden